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Karteikarten

Verwaltungsrecht

Stephan Zimmer Deutsch 5,0Durchschnittliche Bewertung 5,0 von 5 (1 Bewertung) 42 Karten

Karten in diesem Stapel (42)

  1. 1Welche beiden zentralen Funktionen hat das Verwaltungsrecht?-Steuerung der Verwaltung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
    -rechtsstaatlicher schutz
  2. 2Was versteht man unter der Konstitutionalisierung des Verwaltungshandelns?-starke Verrechtlichung
    - umfassende gerichtliche Kontrolle der Verwaltung
    -subjektivierung: vom untertan zum Bürger
    -besondere Schutzdimension nach NS
  3. 3Definition Verwaltung-keine positivdefinition, da zu vielfältig
    -Verwaltung ist alles staatliche Handeln, was nicht Gesetzgebung oder Rechtsprechung ist
  4. 4Was ist eine Körperschaft?Durch Hoheitsakt geschaffener Zusammenschluss von Personen
    -zur Erfüllung einer öfftl-Aufgabe
    -deren Mitglieder maßgeblichen Einfluss auf die Angelegenheiten haben
    -Bestand nicht von Anzahl der Mitglieder abhängig
    Bsp.: Universitäten, IHK
  5. 5Was ist eine Anstalt?organisatorisch verselbstständigte Zusammenfassung von Personal und Sachmitteln
    -zur Erfüllung öfftl. Aufgaben
    -stehen i.d.R. dem Bürger als Nutzer zu verfügung
    Bsp: Sparkasse
  6. 6Sind für die Verwaltung vor allem die Bundesländer zuständig? Warum?Art. 30
    -Länder sind zuständig
    Art. 83
    -Länder führen ihre Aufgaben eigenständig durch
  7. 7Welches ist die zentrale Handlungsform des VWs und was sind die gesetzlichen Merkmale ?Verwaltungsakt
    -hoheitliche Maßnahme
    -einer Behörde
    -auf dem Gebiet des Ö-Rechts
    -zur Regelung
    -eines Einzelfalls
    -mit Außenwirkung
  8. 8materielles Gesetz1)Rechtsverordnungen
    -Rechtsnormen die von Exekutivorganen aufgrund formeller Ermächtigung erlassen werden
    2) Satzungen
    Rechtsnormen die von jur. Person des Ö-Rechts Kraft ihrer Satzungsautonomie zur Regelung ihrer Aufgaben erlassen werden
  9. 9formelles GesetzParlamentsgesetze
  10. 10gebunden VerwaltungBei Vorliegen eines bestimmten Tatbestands, ist die Behörde zu einer bestimmten Entscheidung verpflichtet
    "ist, muss, hat"
  11. 11SollvorschriftZwischenstellung gebundene Verwaltung & Ermessensverwaltung
    -Behörde ist Grdszl. verpflichtet, kann aber in Ausnahmefällen abweichen
  12. 12EntschließungsermessenHandelt die Behörde überhaupt?
    "Ob"
  13. 13AuswahlermessenWie handelt die Behörde?
  14. 14Was ist eine Ermächtigungsgrundlage und woraus folgt ihre Notwendigkeit?Die Verwaltung darf einen belastenden VA nur erlassen, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage, die sog. Ermächtigungsgrundlage gibt. Das folgt aus dem Vorbehalt des Gesetzes
  15. 15Prüfen die Verwaltungsgerichte das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzung vollständig? AusnahmeJa, die Tatbestandsvoraussetzungen werden vollständig geprüft.
    Ausnahme: Bei unbestimmtem Rechtsbegriff mit Beurteilungsspielraum
  16. 16Hat die Verwaltung "freies" Ermessen?Nein, Verwaltung muss gesetzliche Grenzen einhalten
    -rechtlich gebundenes, pflichtgemäßes Ermessen
  17. 17ErmessensnichtgebrauchDie Behörde macht von ihrem Ermessen garkeinen Gebrauch
  18. 18ErmessensfehlgebrauchDie Behörde macht von ihrem Ermessen nicht im Zweck der Vorschrift entsprechenden Weise gebrauch
  19. 19ErmessensüberschreitungBehörde überschreitet rechtliche Grenzen ihres Ermessens.
  20. 20sachliche Zuständigkeitbestimmt, welche Sachaufgaben von einer Behörde wahrgenommen werden
  21. 21örtliche Zuständigkeitbestimmt den räumlichen Tätigkeitsbereich einer Behörde
  22. 22Wann ist eine Anhörung des Betroffenen erforderlich? wo normiert?-§28 VwVfg (Ausfluss des Art 103)
    Anhörung erforderlich, wenn VA in Rechte des Betroffenen eingreift
    - in bestimmen Fällen, keine erforderlich
  23. 23Ist ein VA grundsätzlich zu begründen? Welche Voraussetzung muss Begründung erfüllen?§39 VwVfg
    -schriftl. zu begründen
  24. 24Was für eine Rechtsgrundlage muss vorhanden sein, damit eine Verpflichtungsklage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat?rechtl. Grundlage muss vorhanden sein
    Norm die ein subjektives Recht gewährt
  25. 25Was versteht man unter "Ermessen auf Null reduziert"Die Wahlmöglichkeit einer Behörde ist aufgrund der Umstände derart reduziert, dass nur eine Handlungsmöglichkeit ermessensfehlerfrei ist!
  26. 26ErmittlungsgrundsatzDas Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen §86 VwGo
  27. 27Was ist mit Heilung von Verfahrens-/Formfehlern gemeint?§45 VwVfg
    Bestimmte Verfahrensfehler können durch Nachholen geheilt werden
    Macht VA rechtmäßig
    muss bis Abschluss des Verfahrens erfolgen
  28. 285 Arten von Nebenbestimmung§36 VwVfG
    1)Befristung
    2)Bedingung
    3)Widerrufsvorbehalt
    4)Auflage
    5) Auflagevorbehalt
  29. 29Sinn & Zweck eines WiderrufsvorbehaltsBehörde behält sich vor, durch zukünftige Erklärung die Wirksamkeit eines VAs zu beenden
    -Verhinderung schutzwürdigen Vertrauens beim Adressaten
  30. 30Was versteht man unter einer Beleihung?Beliehener ist eine nat. oder jur. Person des Privatrechts, die durch Hoheitsakt die Befugnis bekommt, einzelne Verwaltungsaufgaben selbst in eigenem Namen nach Außen wahrzunehmen und dabei ö-rechtl. Handlungsformen zu nutzen
  31. 31Warum Beleihung Aufschwung?-Reaktion auf Wachstum öfftl Aufgaben
    -Entlastung der Verwaltung durch Delegation
    -Zugriff auf private Expertise
    -Aufbau privater Infrastruktur
    -Kostenersparnis
  32. 32Rücknahme-Aufhebung rechtswidriger VAs
    (§48)
  33. 33WiderrufAufhebung rechtmäßiger VAs
    (§49)
  34. 34Was versteht man unter einer Ersatzvornahme?bei vertretbaren Handlungen
    Vollzugsbehörde beauftragt jemanden, zu Lasten des Pflichtigen, mit der Vollstreckung / Vornahme der Handlung
  35. 35ZwangsgeldBeugemittel, keine Strafe
    -soll Pflichtigen zur Vornahme seiner geschuldeten Handlung oder zu Unterlassung anhalten
    (bei unvertretbaren Handlungen)
  36. 36Welche Handlungsformen gibt es in der Verwaltung neben dem VA?-öfftl rechtl. Verträge
    -schlichtes Verwaltungshandeln
    -Rechtsnormen
  37. 373 Merkmale des öff. rechtl. Vertrags-Vertrag
    -zur Änderung, Begründung, oder Aufhebung eines RVs,
    -auf dem Gebiet des ö Rechts
  38. 38schlichtes Verwaltungshandelnnicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet
    -sondern auf tatsächlichen Erfolg
    -Realakt
    -nicht näher geregelt
  39. 39mit Welcher Klageart gegen vorgehenLeistungsklage
  40. 40unter welchen Voraussetzungen ist schlichtes Verwaltungshandeln rechtmäßig?muss mit geltendem Recht vereinbar sein
  41. 41Was ist eine Rechtsverordnung?Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen die von der Exekutive erlassen werden um eine Vielzahl von Fällen zu regeln
    Bund kann Exekutive ermächtigen
  42. 42SatzungenSind das Instrument der Eigenrechtsetzung von Selbstverwaltungsträgern der mittelbaren Staatsverwaltung

Informationen

Beschreibung
Karteikarten am Verwaltungsrecht, erstellt von Stephan Zimmer am 04/03/2017.
Erstellt von
Stephan Zimmer · Mär 2017
Aktualisiert
4 Mär 2017
Aufrufe
17
Bewertung
Durchschnittliche Bewertung 5,0 von 5 (1 Bewertung)

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