Karteikarten
C, 1.8.2, Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften und Willenserklärungen, Erarbeitung
Karten in diesem Stapel (7)
- 1Was gilt für Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen, die anfechtbar sind?Rechtsgeschäften Willenserklärungen, die anfechtbar sind, sind zunächst gültig, werden jedoch durch die Anfechtung von Anfang an ungültig.
Anfechtbar Rechtsgeschäfte sind schwebend wirksam. - 2Welche Gründe können zu einer Anfechtung führen?- Inhaltsirrtum: der Erklärende hat eine irrige Vorstellung von dem, was er äußert.
- Erklärungsirrtum: die Äußerung des Erklärenden entspricht nicht dem, was er äußern wollte (Versprechen, Verschreiben, Vertippen, Verhören).
- Eigenschaftsirrtum: Der Erklärende hätte die Willenserklärung gar nicht abgegeben, wenn er sich über die Eigenschaft der Person unter der Sache im Klaren gewesen wäre.
- Übermittlungsirrtum: Eine mit der Übermittlung beauftragten Person hat die Willenserklärung nicht richtig weitergegeben. - 3Was gilt bei einem sogenannten Motivirrtum?Wegen eines Motivirrtums kann eine Willenserklärung nicht angefochten werden, weil weder ein Inhalts- noch ein Erklärungsirrtum vorliegen. Der Erklärende hat sich hierbei lediglich im Beweggrund (Motiv) geirrt.
- 4Welche weiteren Gründe können zur Anfechtung führen?- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
- Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung - 5Welche Anfechtungsfrist gilt bei Anfechtung wegen Irrtums?Die Anfechtung muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes erfolgen.
- 6Welche Anfechtungsfrist ist bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung?Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres ab Entdeckung oder Wegfall der Zwangslage erfolgen.
- 7Nach welchem Zeitraum ist eine Anfechtung in jedem Fall ausgeschlossen?Wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre unterstrichen sind.
Informationen
- Beschreibung
- Eingangsklasse Rechtliche Grundlagen des Handelns privater Haushalte Karteikarten am C, 1.8.2, Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften und Willenserklärungen, Erarbeitung, erstellt von Stefan Kurtenbach am 09/08/2017.
- Erstellt von
- Stefan Kurtenbach · Aug 2017
- Aktualisiert
- 11 Aug 2021
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