Zusammenfassung der Ressource
Vertrags-Recht
- Kaufmännischen Bestätigungsschreiben § 346 HGB
- Kaufmännischen Bestätigungsschreiben = Bedingungen eines Vertrages die einmal schriftlich fixiert werden.
- Kaufmännischen Bestätigungsschreiben kann nur an einen Kaufmann gerichtet sein. Der Absender kann
hingegen ein Nichtkaufmann sein.
- Das Schreiben muss nach den Vertragsverhandlungen (Inhaltsbezug) unmittelbar Zeitlich nachfolgen.
- Wann kommt der Vertrag nicht zustande
- Wenn ein wiederspruch stattfindet
- Wann kommt der Vertrag zustande
- Besonderheit im Kaufmännischen Verkehr = ein Vertrag kann bei Schweigen eines Vertragspartner zustande
kommen.
- Der Vertrag gilt abgeschlossen = wenn der Adressat dem Schreiben unverzüglich nach dessen Erhalt nicht
widerspricht. Dient letzlich zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.