Vertrags-Recht

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4. Rechtsgrundlage im Einkauf und Logistik Mindmap am Vertrags-Recht, erstellt von etsab1982 am 29/09/2013.
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Zusammenfassung der Ressource

Vertrags-Recht
  1. Kaufmännischen Bestätigungsschreiben § 346 HGB
    1. Kaufmännischen Bestätigungsschreiben = Bedingungen eines Vertrages die einmal schriftlich fixiert werden.
      1. Kaufmännischen Bestätigungsschreiben kann nur an einen Kaufmann gerichtet sein. Der Absender kann hingegen ein Nichtkaufmann sein.
        1. Das Schreiben muss nach den Vertragsverhandlungen (Inhaltsbezug) unmittelbar Zeitlich nachfolgen.
          1. Wann kommt der Vertrag nicht zustande
            1. Wenn ein wiederspruch stattfindet
            2. Wann kommt der Vertrag zustande
              1. Besonderheit im Kaufmännischen Verkehr = ein Vertrag kann bei Schweigen eines Vertragspartner zustande kommen.
                1. Der Vertrag gilt abgeschlossen = wenn der Adressat dem Schreiben unverzüglich nach dessen Erhalt nicht widerspricht. Dient letzlich zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
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