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Notizen

1.) Verletzung des Steuergeheimnis Allgemein

H. Hertsein Abgabenordnung - Deutsch 1 Seite

Inhalt der Notizen (1)

Seite 1

Tenor des §30 AO:

"Durch den besonderen Schutz des Vertrauens in die Amtsverschwiegenheit soll die Bereitschaft zur Offenlegung der steuerlichen Sachverhalte fördern, damit das Steuerverfahren erleichtert und eine gleichmäßige Besteuerung sichergestellt werden kann"

Das Steuergeheimnis wird verletzt, wenn

...ein Amtsträger oder eine ihm gleichgestellte Person

Verhältnisse eine anderen,

die ihm dienstlich bekannt geworden sind,

offenbart, verwertet oder abruft,

ohne dazubefugt zu sein.

Informationen

Beschreibung
- Abgabenordnung (2.) Steuergeheimnis) Notiz am 1.) Verletzung des Steuergeheimnis Allgemein, erstellt von H. Hertsein am 18/10/2017.
Erstellt von
H. Hertsein · Okt 2017
Aktualisiert
18 Okt 2017
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21
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