GoConqr hat ein neues Design! Sag uns, wie es dir gefällt.

Notizen

DBG Art. 60, Kapitaleinlageprinzip

Gelöschter Nutzer Der Nutzer hat seine Fachbereichs-Information gelöscht. Englisch 1 Seite

Inhalt der Notizen (1)

Seite 1

Nach Artikel 60 Buchstabe a DBG entsteht durch Kapitaleinlagen (inkl. Agio) der Mitglieder von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften kein steuerbarer Gewinn.

Soweit offene Kapitaleinlagen der Beteiligungsinhaber nicht als Grund- oder Stammkapital, sondern als gesetzliche Kapitalreserven in der Handelsbilanz ausgewiesen werden, qualifizieren diese als Reserven aus Kapitaleinlagen. Rückzahlungen dieser Reserven aus Kapitaleinlagen werden gleich behandelt wie Rückzahlungen von Grund- oder Stammkapital. Die Ausschüttung dieser Reserven unterliegt weder der Einkommens- noch der Verrechnungssteuer.

Informationen

Beschreibung
Der Nutzer hat seine Fachbereichs-Information gelöscht. Notiz am DBG Art. 60, Kapitaleinlageprinzip, erstellt von Gelöschter Nutzer am 18/07/2019.
Erstellt von
Gelöschter Nutzer
Aufrufe
29
Verlauf
  • Erstellt von Daniel Kojan · 18 Jul 2019
  • Kopiert von Daniel Kojan · 18 Jul 2019
Bewertung

Feedback

Worum geht es?

Wie gefällt dir das neue Design?

Dein Eindruck