Das Jugendgerichtsgesetz

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wichtige grundlegende Informationen über das Jugendgerichtsgesetz
Jasmin H
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Jasmin H
Erstellt von Jasmin H vor etwa 10 Jahre
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Seite 1

Jugendgerichtsgesetz

Kerngedanke: ERZIEHUNG VOR STRAFEgültig für: JUGENDLICHE v. 14-18 & HERANWACHSENDE v. 18-21Was?: ANPASSUNG DER NORMEN DES ALLGEMEINEN STRAFRECHTS          AN DIE EINSICHTSFÄHIGKEIT DES JUGENDLICHEN Wofür?: SCHUTZ DER JUGENDLICHEN UND HERANWACHSENDEN

                               Urteile: Zuchtmittel (Verwarnung) Jugendarrest (Freizeit-, Kurz- & Dauerarrest) Jugendstrafe (bis zu 10 Jahre)

>> abhängig von: sozialem Umfeld Verhalten bei Verhandlungen (~ Reue / Vorschläge...) Wiederholung? geistige Umstände (Aufmerksamkeitsdefizite...)

Im Jugendgericht sind ein besonders geschulter JUGENDRICHTER und JUGENDAMT-MITARBEITER dabei. Es ist KEINE Öffentlichkeit zugelassen.  Strafe ist NICHT der Zweck, SONDERN Abschrecken und Erziehen.

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