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Notizen

DBG Art. 62, stille versteuerte Reserven:

Gelöschter Nutzer Der Nutzer hat seine Fachbereichs-Information gelöscht. Englisch 1 Seite

Inhalt der Notizen (1)

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Stille versteuerte Reserven:

Abschreibungen, welche über die von der Steuerverwaltung festgelegten Normalsätze hinausgehen und nicht geschäftsmässig begründet sind, führen zu einer Korrektur des steuerbaren Gewinns. Werden Abschreibungen steuerlich nicht anerkannt, entsteht eine so genannte versteuerte stille Reserve. Es wird der steuerlich nicht zugelassene Teil der Abschreibung (Überabschreibung) vollumfänglich dem Gewinn sowie dem Kapital (versteuerte stille Reserven) zugerechnet.

DBG Art. 62, stille versteuerte Reserven:

Informationen

Beschreibung
Der Nutzer hat seine Fachbereichs-Information gelöscht. Notiz am DBG Art. 62, stille versteuerte Reserven:, erstellt von Gelöschter Nutzer am 18/07/2019.
Erstellt von
Gelöschter Nutzer · Jul 2019
Aktualisiert
18 Jul 2019
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18
Verlauf
  • Erstellt von Daniel Kojan · 18 Jul 2019
  • Kopiert von Daniel Kojan · 18 Jul 2019
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