Erbrecht gesetzlich und gewillkürt nach dem deutschen Erbrecht

Beschreibung

Berufsabschluss Rechtskunde Karteikarten am Erbrecht gesetzlich und gewillkürt nach dem deutschen Erbrecht, erstellt von Michelle Schlagloth am 25/01/2017.
Michelle Schlagloth
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Gesetzliche Erben der 1. Ordnung Abkömmlinge des Erblassers, d.h. Kinder und deren Kinder (§1924 I BGB) Kinder erben zu gleichen Teilen. Bei verstorbenen Kindern erben dessen Abkömmlinge
Gesetzliche Erben 2. Ordnung Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, d.h. Geschwister (§1925 I BGB) Eltern erben alleine und zu gleichen Teilen. Wenn 1 ET tot, dann erben dessen Abkömmlinge
Gesetzliche Erben 3. Ordnung Großeltern und deren Abkömmlinge (§1926 I BGB) Beachte: § 1926 II-V BGB
Gesetzliche Erben 4. Ordnung Urgroßeltern und deren Abkömmlinge (§1928 BGB) Beachte § 1928 I - III BGB
Ehegattenerbrecht Zugewinngemeinschaft 1. ORdnung: 1/4 + 1/2 (1931,1371) 2. Ordnung: 1/2 + 1/4 (1931,1371) 3. Ordnung: 1/2 + 1/4 wenn GE verstorben geht dieser Teil auch an den Ehegatten Sonst erbt Ehegatte alleine
Ehegattenerbrecht Gütertrennung 1 Kind: 1/2 (1931 IV) 2 Kinder: 1/3 +3 Kinder: 1/4 ohne Kinder: 2. Ordnung: 1/3 sonst die gesamte Erbschaft
Ehegattenerbrecht Gütergemeinschaft § 1931, 1/4 neben den Kindern 1/2 geht ihm aufgrund § 1476 sowieso zu.
Erbrecht des Staates Wenn keine Erben vorhanden sind oder alle die Erbschaft ausgeschlagen haben erbt der Staat, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat
Gewillkürte Erbfolge öffentliches Testament § 2232 BGB wird vor einem Notar errichtet wird beim Nachlassgericht hinterlegt (verschlossen) Widerruf möglich
Gewillkürte Erbfolge eigenhändiges Testament § 2247 BGB muss unterschrieben sein und handschriftlich (nicht am PC o.ä.) verfasst sein Widerruf möglich
Gewillkürte Erbfolge Erbvertrag § 2276 I BGB verheiratete Paare kann nicht alleine Widerrufen werden Einseitige Verfügungen möglich
Gewillkürte Erbfolge Pflichtteil §§ 2303 - 2338 a BGB Berechtigte nach §§ 2303. 2307.2309. 2338a: Abkömmlinge, Ehegatte, Eltern Kinder schließen alle anderen Berechtigten aus (§2309)
Gewillkürte Erbfolge Pflichtteil II Berechnung: gesetzlicher Erbteil * 0,5 = PT Nachlasswert= Vermögen-Schulden-Erbfallschulden Nachlasswert * PT-Quote = Pflichtteil
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