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Karteikarten

U_RECHT

B Kremser Deutsch 5,0Durchschnittliche Bewertung 5,0 von 5 (1 Bewertung) 54 Karten

Karten in diesem Stapel (54)

  1. 1Welche Voraussetzungen benötigt man, um sich selbständig ma- Mindestalter 18 Jahre
    - Staatbürger des EWR oder der SChweiz
    - keine Gewerbeausschlussgründe
  2. 2Was wird bei einem Gewerbe geprüft, bei dem man nicht sofort nach der Anmeldung beginnen darf? + 3 Beispieledie Zuverlässigkeit
    (Elektrotechnik, Baumeister, Pyrotechniker, Gas- und Sanitärtechnik, ...
  3. 3Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden zu einer gerichtlichen Strafe von 200 Tagessätzen verurteilt. Hat das Folgen für einen Unternehmer?Ausschlussgrund für Unternehmensgründung - bei bestehendem Unternehmen Entziehungsgrund
    Geldstrafe von 180 Tagessätzen oder eine Haftstrafe von mehr als 3 Monaten -- Antrag auf Nachsicht stellen
  4. 4Was muss man tun, wenn man Berufserfahrung anstelle des Befähigungsnachweises anerkennen zu lassen? Wie kann man zur Gewerbeberechtigung gelangen, wenn sie keine ausreichende Berufserfahrung nachweisen könnte?Ansuchen um individuelle Befähigung
    Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
  5. 5Definiere GewerbeEin Gewerbe ist jede gewerbsmäßige Tätigkeit (d. h. Regelmäßig, selbständig und gewinnorientiert), die gesetzlich nicht verboten ist.
  6. 6Freie BerufeLand- und Forstwirtschaft
    Heuriger
    Apotheke, Rechtsanwälte
    Schriftsteller, Künstler, Vortragende,...
    Nicht Mitglied der WKÖ
  7. 7Drei Gruppen der GewerbeberechtigungFreie Gewerbe
    Reglementierte Gewerbe
    Teilgewerbe
  8. 8Freie GewerbeKein Befähigungsnachweis erforderlich
    (nur allgemeine Voraussetzungen)
    Z. B. Handel, Fitnessstudio, Partnervermittlung, Würstelstand, Maronibrater,...
  9. 9Reglementiertes GewerbeBefähigungsnachweis (Meisterprüfung)
    Manche mit Zuverlässigkeitsprüfung
    (z. B. Baumeister, Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Reisebüro,...)
  10. 10TeilgewerbeVereinfachter Befähigungsnachweis
    (meist Lehrabschlussprüfung)
    Z. B. Änderungsschneiderei, Nagelstudio, Zusammenbau von Möbelbausätzen, Fahrradtechnik, Betonbohren,...)
  11. 11Individueller BefähigungsnachweisBH / Magistrat
    (auch WIFI)
    Notwendige Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten für die Gewerbeausübung nachweisen, auch Gespräch oder Arbeitsprobe
  12. 12Gewerberechtlicher GeschäftsführerMind. 20 h im Betrieb beschäftigt
    nur in 2 Betrieben
    Haftet nur für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften (z. B. Betriebsanlagengenehmigung, Öffnungszeiten, Preisauszeichnung,...)
  13. 13Gibt es Nachsicht auf den Befähigungsnachweis?Nein!
    Stattdessen Feststellung der individuellen Befähigung
  14. 147 Sparten der WKOGewerbe und Handwerk
    Industrie
    Handel
    Bank und Versicherung
    Transport und Verkehr
    Tourismus und Freizeitwirtschaft
    Information und Consulting
  15. 15Struktur der WKOWirtschaftskammern Österreichs - "Unsere Strukturen"
    Wie wir strukturiert sind
    Die gesetzliche Interessenvertretung für Österreichs Wirtschaft ist die Wirtschaftskammerorganisation. Diese besteht aus:
    der Wirtschaftskammer Österreich (mit Sitz in Wien) und
    den neun Wirtschaftskammern in den Bundesländern.
  16. 16Gerichtliche Verfahren: SanierungsverfahrenGerichtliche Verfahren: Sanierungsverfahren
    - Mit Eigenverwaltung: innerhalb von zwei Jahren 30% der Schulen bezahlen
    - Ohne Eigenverwaltung: Insolvenzverwalter – innerhalb von zwei Jahren 20% der Schulden bezahlen
    Wenn nicht gelingt: Konkursverfahren
  17. 17Was kann den Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dazu bewegen, eine ASVG-Versicherung anzustreben und wie kann er das?Warum ASVG: keinen Selbstbehalt und keine Pflicht zur Vorauszahlung
    - Reguläres Dienstverhältnis – arbeitet im U nur mit
    - Alleiniger Gründer – muss GSVG
    - Beteiligungsverhältnis (unter 25% ASVG, zwischen 25% und 50% entscheiden, über 50 % muss er GSVG) – nur Beteiligung ohne Mitarbeit: nicht sozialversichert
  18. 18Ein schon wiederholt mit Zahlungen säumiger Kunde ist wieder einmal im Rückstand. Wie können Sie rechtlich gegen ihn vorgehen?AGB – nach Mahnplan
    Rechtlich: Klage am Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist bei genauer Datumsangabe
    Klage vor Gericht (< 5000 Bezirksgericht kein Anwalt nötig, ab 15000 Landesgericht – Exekutionstitel erlangen, Gehaltexekution
    Eigentumsvorbehalt in den AGB vereinbart?
  19. 19Rechte auf Gewährleistung- Verbesserung
    - Austausch
    - Preisminderung
    - Wandlung (Vertragsrücktritt, Rückabwicklung
  20. 20Was ist der Unterschied zwischen Arbeiterkammer und Gewerkschaft?AK: Zwangsmitgliedschaft
    Gewerkschaft: freiwillige Mitgliedschaft
  21. 21Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine werdende Mutter in Ihrem Betrieb kündigen?bei Betriebsstilllegung oder Abteilung des Betriebes aufgelöst wird
  22. 22Ein Arbeitnehmer der trotz der kollektivvertraglichen Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden jede Woche 45 Stunden arbeitet, ist mit Ihrem Vorschlag eines Zeitausgleichs statt Auszahlung der Mehrleistungen einverstanden. Wieviel Anspruch hat er, wenn er den Zeitausgleich innerhalb von 3 Monaten nimmt?Mehrarbeit: 1:1 bis 40h – 1,5 h Mehrarbeit (1:1 innerhalb der Abgeltung in der Zeit von 3 Monaten) – sonst 1:1,25
    Überstunden: 5 h x 1,5 oder Nachtarbeit, Sonn- und Feiertag
    9 h – 1,5 x 5 + 1,5 h Mehrarbeit
  23. 2353. Was geschieht mit Personen, die zum Lokalaugenschein eines Betriebsanlageverfahrens kommen und mitreden wollen, obwohl sie gar nicht geladen waren?Behörde prüft, ob Anrainerstellung gilt.
    Beim regulären Verfahren haben Anrainer das Recht bei Lokalaugenschein Einspruch zu erheben. Behörde prüft, ob Gefährdung bzw. Belästigung gerechtfertigt ist.
    --- Genehmigung: Bescheid
  24. 24Was brauch man bei Betriebsanlagengenehmigung?Zuständige Behörde für Betriebsanlagengenehmigungen ist in den meisten Fällen die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat von Statutarstädten bzw in Wien: Zentren für Betriebsanlagengenehmigungen).
    Ansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
    • eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der eingesetzten Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen (vierfach)
    • erforderliche Pläne und Skizzen (vierfach)
    • ein Abfallwirtschaftskonzept (vierfach)
    • für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen erforderliche technische Unterlagen, die nicht unter den ersten Punkt fallen (einfach)
    • Namen und Anschrift des Eigentümers des Betriebsgrundstücks (einfach)
    • Namen und Anschrift der Eigentümer der an das Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke
  25. 25Welche Vor- bzw. Nachteile haben AGB in Ihrem Betrieb?Vorteile: Risiko von sich auf Kunde abwälzen
    Nachteil: an sie gebunden
    Zur Kenntnisnahme vor Abschluss des Vertrages
  26. 26Wie können Sie die Transportkosten sowie das Risiko Ihrer Warenversendung auf Ihren Kunden überwälzen?Ja, wenn vor Vertragsabschluss ausgemacht – Angabe der Incoterms
  27. 27EINZELUNTERNEHMENEINZELUNTERNEHMEN:
    - Inhaber bringt das Unternehmenskapital alleine auf, führt das Unternehmen alleine und trägt auch das Risiko alleine.
    - Haftung für Schulden aus seiner Tätigkeit unbeschränkt und persönlich, das bedeutet auch mit seinem Privatvermögen.
    - Die Vorteile: Rasche und einfache Gründung samt Gewerbeanmeldung und die unkomplizierte steuerliche Handhabung in Form einer Einnahmen-Ausgabe-Rechnung - sofern der Jahresumsatz nicht 700.000 Euro übersteigt. Der Einzelunternehmer ist in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (GSVG) pflichtversichert.
  28. 28GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH):GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH):
    - hohen Gründungskosten verbunden ist. (GesmH light)
    - von mehreren Personen, aber auch von einer einzelnen Person gegründet werden und ist somit eine Alternative zum Einzelunternehmen.
    - schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich - Notariatsaktes erfolgen muss.
    Gesellschaft selbst entsteht letztlich erst mit der Eintragung im Firmenbuch.
    - Der Vorteil Risiko auf die Kapitaleinlage der Gesellschafter reduziert
    - Bindung zwischen mehreren Gesellschaftern einer GmbH weniger stark ausgeprägt als bei den
    - strengen Rechnungslegungsvorschriften (doppelte Buchführung) verpflichtet. Zudem sind die Kosten für die Gründung einer GmbH sind wesentlich höher als für ein Einzelunternehmen. So fallen bei einem Einzelunternehmen üblicherweise nur die Gebühren für die Gewerbeanmeldung an. Um eine GmbH gründen zu können, ist dagegen ein Mindestkapital in Höhe von 35.000 Euro erforderlich, wobei allerdings bei einer Bareinlage nur die Hälfte einbezahlt werden muss.
  29. 29OFFENE GESELLSCHAFT (OG):OFFENE GESELLSCHAFT (OG):
    mindestens zwei Personen nötig, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser Vertrag ist an keine Form gebunden. Die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sind meist persönlich ausgeprägt und weisen eine große Flexibilität auf. Die Vorteile liegen in der raschen und einfachen Form der Gründung einer Offenen Gesellschaft. Ein erheblicher Nachteil ist jedoch, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten – im Gegensatz zur GmbH - persönlich und unbeschränkt haften.
  30. 30KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG):KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG):
    Diese stellt eine Spezialform der Offenen Gesellschaft war, bei der zumindest ein Gesellschafter (Kommanditist) nur beschränkt haftet. Die Stellung des Kommanditisten ist flexibel gestaltbar. Diese kann auf eine reine Kapitalbeteiligung beschränkt sein oder aber Kommanditisten arbeiten im Unternehmen mit und üben diese Tätigkeit in Form eines echten Dienstverhältnisses aus oder sind selbstständig erwerbstätig. Es muss jedoch weiterhin zumindest ein Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften (Komplementär).
  31. 31Sie waren bereits einmal im Konkurs. Wie schaffen Sie es, dennoch wieder ein Gewerbe anzumelden?Antrag auf Nachsicht
    Die für den Wohn- oder Geschäftssitz des Antragstellers zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) hat unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachsicht vom Gewerbeausschluss zu erteilen. Der Bescheid ist binnen 4 Monaten zu erlassen.
  32. 32Wie unterscheiden sich die Steuern bei den Personen- und Kapitalgesellschaften?Kapitalgesellschaften: Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer
    Personengesellschaften: Einkommenssteuer
  33. 33Geschäftsfähigkeit0-7: Kinder - vollkommen geschäftsunfähig
    7-14: unmündige Minderjährige - alterstypische Alltagsgeschäfte
    14-18: mündige Minderjährige - Taschengeld und eigenes Einkommen frei verfügen
    Ab 18: voll geschäftsfähig
  34. 34Vertagsfreiheit?Keiner ist zu Vertragsabschluss verpflichtet.
    (außer Kontrahierungszwang)
  35. 35Bsp. für Kontrahierungszwang- Unternehmen mit Monopolstellung (Austria Tabak), Gas, Wasser, Strom, Post
    - Ärzte im Notfall
    - Personenbeförderungsunternehmen
  36. 36Angebot?1) wichtigsten Inhalte des Vertrages umfassen (Lieferort, -zeit, Zahlungsziel, Gerichtsstand, ...
    2) Bindungswille - an Person gerichtet
  37. 37Angebotannahme?Annahme schriftlich oder mündlich mitgeteilt
    Vertragspartner erfüllt Verpflichtung einfach
    (Schweigen ist keine Zustimmung)
  38. 38KostenvoranschlagBestandteil des Vertrages, aber nicht Vertrag selbst
    Verbindlich: um keinen Cent überschritten
    Unverbindlich: Überschreitung um 15% wenn darauf hingewiesen wurde
    Kostenvoranschlag mit Konsumenten ist stets verbindlich und unentgeltlich.
  39. 39GrundbuchVon Bezirksgericht geführt
    A-Blatt: Gutbestandsblatt
    B-Blatt: Eigentumsblatt
    C-Blatt: Lastenblatt
  40. 40Eigentümer werden2 Voraussetzungen:
    - gültiger Vertrag
    - Übergabe (bewegliche Sachen - unbewegliche Sachen (Grundbucheintrag!)
  41. 41Eigentumsvorbehalt?Zur Absicherung einer Forderung - Klausel vor Vertragsabschluss bekannt geben
  42. 42VertragstypenKaufvertag: fertige Sache
    Werkvertrag: Sache wird hergestellt
    Schenkung, Tausch
    Miete (Nutzung) und Pacht (Gebrauch zur Gewinnung von Erträgen)
  43. 43Verzug ?Vertragspartner ist mit Leistung im Rückstand
    Lieferverzug
    Zahlungsverzug
    Annahmeverzug
  44. 44Gewährleistung- gesetzlich verankert
    - trifft den Verkäufer (Vertragspartner)
    - ist inhaltlich beschränkbar
    - ist hinsichtlich der Dauer genau festgelegt
    - kann gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden
    Beweislast: 0-6 Monate Verkäufer, 7-24 Monate Käufer
  45. 45Garantie- ist freiwillig
    - trifft in der Regel den Hersteller
    - ist inhaltlich frei wählbar
    - ist hinsichtlich der Dauer frei wählbar
    Inhaltliche Vorgabe: Garantieerklärung
    Verantwortlich: Hersteller
  46. 46Rechte aus der GewährleistungVerbesserung
    Austausch
    Preisminderung
    Wandlung (Vertragsaufhebunfg nd Rückabwicklung)
  47. 47Kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?Nur wenn beide Vertragspartner Unternehmer oder Privatpersonen sind.
  48. 48SchadensersatzGewährleistung nur bis max. 3 Jahre.
    Schadensersatzansprüche bis 30 Jahre
    Innerhalb ersten 10 Jahre nach Übergabe muss Verkäufer beweisen, danach muss Käufer ein Verschulden des Verkäufers nachweisen.
    Anspruch auf Austausch, Verbesserung, Preisnachlass, Rückanwicklung
  49. 49MangelfolgeschadenWenn mangelhafte Leostung zuweiteren Schäden führt - auch für Mangelfolgeschäden haftet der Vertragspartner- schadensersatz
    Mängelfolgehaftung
  50. 50Absicherungen- Anzahlung
    - fortschreitende Zahlungen (z. B. Nach Baufortschritt)
    - Eigentumsvorbehalt
    - Pfandrecht
    - Bankgarantie
    - Bürgschaft
    - Haftrücklass (5-10% diese nach Ablauf der Gewährleistungsfrist)
    - Wechsel
    - Zession
  51. 51SchadensersatzSchaden = vermögensrechtlicher Nachteil
    Schadrn grundsätzlich selbst zu tragen - kann abgewälzt werden
    4 Voraussetzungen zur Abwälzung:
    Schaden
    Verursachung
    Rechtswidrigkeit
    Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, leicht Fahrlässigkeit)
  52. 52DienstnehmerhaftpflichtgesetzUnternehmer haftet für seine Mitarbeiter (= Erfüllungsgehilfen) y auch für deren Fehlverhalten.
    Rückgriff hier geregelt.
  53. 53ProdukthaftungsgesetzJeder, der ein Produkt in Verkehr bringt, haftet auch für die Schäden.
    Selbstbehalt: 500,-
  54. 54—

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Erstellt von
B Kremser · Feb 2017
Aktualisiert
22 Feb 2017
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