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Mitsprache als Grundlage der Gewaltenteilung
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Lehnswesen Seit 7./8. Jhd König gebot über freue Gefolgsleute (Vasallen), die ihm militärische Dienste und Rat leistetenIm Gegenzug bot König Vasallen Schutz+sorgte für Lebensunterhalt --> Verleihung eines Lehens (Gut, Rech zB. Zolleinnahmen,  Amt zB. Herzog) Kronvasallen: Direkt dem König unterstellt, vergaben ebenso Lehen an Untervasallen --> LehenspyramideLehnswesen: teil der Feudalgesellschaft (bezieht Grundherrschaft als wirtsch. Basis des Lehnssystem mit ein)Grundherrschaft: Ein Bauer gibt seinen Grund und Boden an einenLandesherren ab, wird dessen Eigentum. Er bewirtschaftet den Boden für den Landesherren, gibt ihm einen Anteil ab, erhält dafür Schutz vom Landesherren.Der Bauer kann das Land nicht zurücknehmen. Das Land wird von einem geringer Gestellten an einen höher Gestellten abgegeben.Lehenswesen: Ein Herrscher(König, Kaiser) gibt sein Land einen niedrigeren Herrscher(Herzog, Graf) zu Verwaltung und Regierung, kann es ihm jedoch zu jeder Zeit wieder abnehmen. Nach dem Tod des Vasallen(der Niedere Adelige) geht das Land zurück an den Lehnsherren(der Höhere Adelige). Der Vasall schwört dem Lehnsherren einen Eid, gemäß dem er ihm dienen, und ihm die Schlacht folgen wird. Das Land wird vom Höher Gestellten an den Geringer Gestellten abgegeben.Konsensuale Herrschaft KEIN einseitiges Herrschaftsverhältnis zwischen Vasall und Lehnsherr (nicht alle Entscheidungsmacht beim Lehnsherr) Auf Gegenseitig beruhende Abhängigkeit: "Schutz und Schirm" // "Rat und Hilfe" --> Konsensuale HerrschaftReich, Territorien und Landesherren Hart umkämpfte Königswahlen und häufige Dynastiewechsel seit Ende der Stauferherrschaft (1354) --> Schwächen Deutsches Reich Machtzuwachs der Territorialstaaten (Fürsten, Bischöfe..) Entwicklung vom Personenverbandsstaat hin zum Territorialstaat mit zentralen Behörden,geschlossenem Staatsgebiet,einheitlichem Staatsvolk Hohe Würdenträger des Reiches (Fürsten...) werden immer mehr zu Landesherren über ihre Gebiete Fürstliche und ständische Gewalt Staatsbildungsprozess (Ende spätes MA/frühe NZ) war dualer Prozess (somit war moderner Territorialstaat ein dualistischer Staat) Geprägt durch Mit- sowie Gegeneinander von Fürst und Ständen Landesfürsten bauen ihre Macht in ihren Gebieten immer weiter aus (vereinheitlichen Recht und Verwaltung in ihren Herrschaftsgebieten) =Hohe Kosten ---> Fürsten auf Hilfe ihrer Stände angewiesen Treffen von Adel, Kirche und Ständen auf Landtagen --> Verhandeln mit Landesfürst : Vorform der modernen Parlamente Das Beispiel BayernEntstehung des bayrischen Territorialstaates:- Herzogtum Bayern wurde an Wittelsbacher übertragen- Erweiterung des Staatsgebietes (Heirat, Kauf, Erbschaft)- Zerbröckelung Bayerns durch Erbstreitigkeiten, in Früher NZ wieder einigermaßen geschlossenes TerritoriumAusbau der Verwaltung Entstehung des Territorialstaates --> Ausbau der Verwaltung Spitze: Herzog/Kurfürst (+ Beratungsgremium) Hofrat (=oberstes Organ der Rechtssprechung) Hofkammer (Verwaltung der Finanzen) Geistlicher Rat, Kriegsrat (nach 30-jhrg. Krieg 1618-48 aufgehoben)

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