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Creado por Daniela Aeschlimann
hace alrededor de 8 años
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| Pregunta | Respuesta |
| die geltenden Grundsätze/Spielregeln | Schweigepflicht Verhältnismässigkeit der Massnahmen Rechtsgleiche und rechtskonforme Behandlung Verbindlichkeit Berufsethik − Gewissenhafte und fachlich korrekte Arbeitsausführung − Verantwortung gegenüber AN + AG wahrnehmen |
| wie eine Systemkontrolle vor Ort abläuft | Terminvereinbarung Systemkontrolle vor Ort Umsetzungszeitraum Durchführungsverfahren |
| die Erkenntnisse der Suva aus den Systemkontrollen | Ist/Soll Aufnahme (Protokoll) Stichproben am Arbeitsplatz Gesamtberuteilung schriftlich |
| das ASA-Vollzugskonzept |
Image:
Asa (binary/octet-stream)
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| Ablauf Plangenehmigung | |
| Ablauf Plangenehmigung mit Stellen | |
| Inhalt einer Planvorlage kennen | |
| Inhalt und Anwendung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) kennen | Regelt die pflichtigen industriellen und aufgeführten nicht industriellen Betriebe Art 7 und 8 |
| was ist bei Plangung zu berücksichtigen | (Art. 6 ArG) + (Art. 82 UVG) Rechtssicherheit durch beschwerdeberechtigte Verfügung (Art. 50 bis 58 ArG) bei komplexeren Bauvorhaben Diskussion der ersten Entwürfe mit Arbeitsinspektor(inn)en,der Suva, weiteren Behörden und Fachstellen |
| Arbeitnehmerschutzgesetze Einrichtung und Umgestaltung eines PG pflichtigen Betriebes | |
| Industrielle Betriebe | |
| was sind nichtindustrielle, plangenehmigungspflichtige Betriebe | a.Sägereien b.Entsorgungs-und Recyclingbetriebe (alt: Betriebe, die Abfallstoffe verwerten) c.chemisch-technischeProd.betriebe d.Steinsägewerke e.Betriebe, die Zementwaren herstellen f.Eisen-, Stahl-und Metallgiessereien g.Betriebe der Abwasserreinigung h.Eisenbiegereien i.Betriebe die Oberflächen behandeln, wie Verzinkereien, Härtereien, Galvanobetriebe und Anodisierwerke (alt: Verzinkereien) j.Betriebe der Holzimprägnierung, etc etc etc |
| Vorteile des PG -Verfahrens | •präventives Mittel zur Reduktion von Gesundheits-schädigungen und Unfallgefahren sowie zur Verhütungvon Berufskrankheiten am Arbeitsplatz •erkennbare Mängel werden bei der Planung eliminiert •minimale Kostenfolgen (Pläne ändern statt Beton abbrechen)- •amtliches Verfahren mit Gebühren(kann parallel zur Baubewilligung laufen) |
| Verordnung 3 | Diese Verordnung regelt die Massnahmen, die in allen dem Gesetz unterstehenden Betrieben für den Gesundheitsschutz zu treffen sind. 2 Nicht in den Bereich des Gesundheitsschutzes im Sinn dieser Verordnung fallen die Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten nach Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes vom 20. März 1981. |
| Planvorlage in Bezug auf Elektrizität | Für die Genehmigung der Planvorlage erhebt das ESTI, gestützt auf Art. 8 der Verordnung über das Eidgenössische Starkstrominspektorat (SR 734.24), eine Gebühr. Diese wird aufgrund der geschätzten Erstellungskosten berechnet |
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