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Grundbegriffe: Verwaltungsakt

Van Li Jura Alemán 6 fichas

Fichas del conjunto (6)

  1. 1MaßnahmeDef.:
    Jedes einseitige Verhalten mit Rechtswirkung
    Gegensatzbegriff:
    Zweiseitiger öffentl. - rechtl. Vertrag
  2. 2BehördeDef.:
    Jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt
    Gegensatzbegriff:
    Maßnahmen der Legislative/Judikative, nicht beliehener Privater
  3. 3Gebiet des öffentl. RechtsDef.:
    Behörde wird öffentl.-rechtl. hoheitlich tätig
    Gegensatzbegriff:
    fiskalisches-, verfassungs-, völkerrechtliches Handeln, Verwaltungsprivatrecht
  4. 4RegelungDef.:
    Maßnahme ist darauf gerichtet eine einseitig verbindliche Rechtsfolgen zu setzen
    Gegensatzbegriff:
    schlichtes Verwaltungshandeln, wiederholende Verfügung, vorbereitende Akte
  5. 5AußenwirkungDef.:
    Rechtswirkung uns final jemanden außerhalb der Verwaltung treffen
    Gegensatzbegriff:
    Verwaltungsinterne Wirkung/Weisungen, Mehrstufigkeit, nur faktische Betroffenheit
  6. 6EinzelfallDef.:
    Regelung eines konkreten oder abstrakten Sachverhaltes für individuellen Personenkreis
    Gegensatzbegriff:
    Abstrakt generell geregelte Rechtsnorm

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Grundbegriffe mit Def. und Gegensatzbegriff zum VA
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Van Li
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