Fichas
Juraexamen Karteikarten - Strafrecht
Fichas del conjunto (24)
- 1"unterdrücken wahrer Tatsachen" 263- jedes Handeln, das
- betreffenden Umstand der Kenntnis anderer Personen entzieht - 2"rechtfertigende Pflichtenkollision" beim Unterlassensdelikt- wenn dem Normadressaten mehrere Handlungspflichten auferlegt werden
- er aber die eine nur auf Kosten der anderen erfüllen kann, also eine verletzen muss
=> Täter handelt nicht rw. wenn er die ranghöhere wählt, oder bei gleichrangigen Pflichten eine wählt - 3"Schlägerei" iSd 227- Auseinandersetzung mit gegenseitigen KV
- mehr als zwei aktive Teilnehmer
- Auch der Angegriffene wird mitgezählt, kann aber wg. Notwehr straflos sein - 4"Beteiligung an Schlägerei" 227jeder, der am Tatort anwesend ist
- und in feindseliger Weise
+ physisch oder psychologisch (bloßes "Anfeuern")
- an der Tätlichkeit teilnimmt - 5"gewerbsmäßig" iSd 243 #3 stielt, wer ...- durch wiederholte Tatbegehung
- soll Einnahmequelle
- von einigem Umfang
- und gewisser Dauer geschaffen werden
- rein subjektiv (!) - 6"einsteigen" iSv 243 I #1- jedes Hineingelangen in
+Gebäude oder
+umschlossenen Raum
- durch eine zum ordnungsgemäßen Eintritt nicht bestimmte Öffnung
- unter Überwindung der entsprechenden Schwierigkeiten und Hindernissen - 7"umschlossener Raum" iSv 243 I #1- Raumgebilde
- mindest auch zum Betreten von Menschen bestimmt
- mit Vorrichtungen, die Eindringen unbefugter abwehren sollen
(- Überdachung nicht nötig, zB Hof, Friedhof etc.) - 8"hilflos" 243 I #6 ist, ...- wer zZt der Tat
- außer Stande ist, sich
- ohne Hilfe anderer
- Gegen eine drohende Gefahr zu schützen
(- bei 234 I #6 muss Hilfloser nicht Gewarsamsinhaber sein) - 9"gemeingefährlich" iSv 211- Gefahr
- für unbestimmte Anzahl von Personen - 10"gemeine Gefahr" 243 I #6, 323c- Zustand
- bei dem die Möglichkeit eines erheblichen Schadens
+ an Leib
+ oder Leben
+ oder bedeutenden Sachwerten
- für unbestimmt viele Personen
- nahe liegt - 11"Unterdrücken von Urkunden" iSv 274 I #1, ist ...- jede Handlung
- ohne Zueeignungsabsicht
- durch die dem Beweisführungsberechtigten
- die Benutzung des Beweismittels
- dauernd oder zeitweise
- entzogen / vorenthalten wird - 12"einsperren" 239- jede objektive Verhinderung
- des Verlassens eines Raumes
- gegen oder ohne den Willen des Opfers - 13"Gewalt" 240-physisch vermittelter Zwang
- zur Überwindung eines
+ geeisteten oder
+ erwarteten Widerstandes
(- Einverständnis des Opfers wirkt Tatbestandsausschließend) - 14"wahre Tatsache entstellen" iSv 263- zur Irreführung
+ Gesamtbild verändert
+ oder Darstellung durch Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Einzelheiten verfälscht wird - 15"heimtückisch" iSv 211 handelt, wer...- Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers
- bewusst
- zur Tat ausnutzt - 16"Irrtum" iSv 263- jede unrichtige,
- der Wirklichkeit nicht entsprechende Vorstellung
- über Tatsachen - 17"körperliche Misshandlung" iSv 223- üble, unangemessene Behandlung,
-körperliches Wohlbefinden muss mehr als unerheblich beeinträchtigt sein - 18"Beschädigung" einer Urkunde, 274 I #1muss zu einer Beeeinträchtigung ihres Beweiswertes führen
- 19"Sachen" 242alle Körperlichen Gegenstände (90 BGB), gem 90a auch Tiere
- 20"Vernichten" von Urkunden iSd 274 I #1Vollständige Beseitigung der beweiserheblichen Substanz
- 21"vorspiegeln falscher Tatsachen" 263- ein in Wirklichkeit nicht vorliegender Umstand tatsächlicher Art
- wirdeinem anderengegenüber als vorhanden oder gegeben vorgespielt - 22"verborgenhalten im Raum" 243 I #1- jedes verstecken im Raum
- sodass der eintretende arglos bleibt - 23"Geschäftsräume" iSd 243 I #1- Räume, die
- dauernd oder für gewisse Zeit
- hauptsächlich zum Betrieb von Geschäften bestimmt sind - 24"Angriff" 32 II- jede menschliche Handlung
- von der Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen droht
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- anna.grillborzer0656
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