Subjektiver Tatbestand

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Staatsexamen Wirtschaftsstrafrecht Allgemeiner Teil Mapa Mental sobre Subjektiver Tatbestand, creado por sarah.schrills el 27/08/2015.
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Resumen del Recurso

Subjektiver Tatbestand
  1. Vorsatz (+) wenn Täter mit Wissen und Wollen der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes handelt oder wenn Täter mit dem Willen zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner Tatumstände handelt
    1. dolus directus 1. Grades : Absicht
      1. dolus directus 2. Grades : direkter Vorsatz
        1. dolus eventualis: bedingter Vorsatz
        2. Im Rahmen der Vorsatzprüfung
          1. 1) Normatives Tatbestandsmerkmal oder Blanketttatbestand ? => dann spezifische Anforderungen an Vorsatz ermitteln
            1. 2) normative Tatbestandsmerkmale sind alle Merkmale deren Vorliegen eine Wertung rechtlicher oder vorrechtlicher Art voraussetzen: Täter muss Bedeutungskenntnis haben, Paralellwertung in der Laiensphäre ausreichend // Vorsatz (-) wegen Irrtum über normative Tatbestandsmerkmale => Fahrlässigkeit : Fahrlässigkeitsvorwurf ist Vereinbarkeit des Irrtums (Maßstab wie bei Vereinbarkeit des Verbotsirrtums)
              1. 3) Blanketttatbestand: Vorsatz beschränkt sich auf die Umstände, die zu dem zusammengelesenen Tatbestand gehören: TB-Irrtum nur insoweit möglich; Irrtum über Existenz oder Wirksamkeit der Ausfüllungsnorm= verbotsirrtum; Täter braucht Ausfüllung der Verweisung im Blanketttatbestand nicht laienhaft nachvollziehen
                1. Vorsatzanforderungen bei Blankettmerkmalen
                  1. Überwiegend wird das so gesehen: Vorsatz brauche sich nur auf den Inhalt der blankettausfüllenden Norm zu beziehen
                    1. Diese Auslegung widerspricht §16 I 1. Sie verkürzt den dort genannten Vorsatzgegenstand. §16 I 1 bezieht die Kenntnis auf alle Umstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören
                      1. => Dem §16 I 1 entspricht daher nur eine Auslegung, die den Vorsatz auf alle im objektiven Tatbestand genannten Merkmale bezieht
          2. Schließt Irrtum gem. §16 I 1 den Vorsatz aus?
            1. Juristisch-ökonomisch gesehen ist die Befreiung von der Verbindlichkeit ein Äquivalent für das zur Erfüllung der Verbindlichkeit Hingegebene
              1. Rein wirtschaftlich betrachtet ist die Befreiung einer Verbindlichkeit aber weniger wert als das, was zu ihrer Erfüllung hingegeben wurde
                1. deskriptive Tatbestandsmerkmale beschreiben sinnlich wahrnehmbare Umstände; verlangt wird die Kenntnis der tatsächlichen Umstände
                  1. normative Tatbestandsmerkmale beschrieben die der sinnlichen Wahrnehmung entzogenen rechtlichen Umstände; eine Parallelwährung in der Laiensphäre reicht aus
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