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Created by Raphael Hackmann
about 9 years ago
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| Question | Answer |
| Handlung | Jedes willensgesteuerte Verhalten des Täters (Rengier, Strafrecht AT, § 7, Rn. 8; Kindhäuser, Strafrecht AT, § 5, Rn. 20) |
| Kausalität | Nach der conicio-sine-qua-non-Formel ist jede Bedingung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konrekte Erfolg entfiele (Kühl, Strafrecht AT, § 4, Rn. 9) |
| Körperliche Misshandlung | jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden und die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt (Rengier, Strafrecht BT II, § 13, Rn. 7) |
| § 303 Sachbeschädigung | I. Tatbestand 1. Obj. Tatbestand a) Fremde Sache b) beschädigen oder zerstören |
| Fremde Sache | Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Fremd ist dieser, wenn er sich nicht im Alleineigentum des Täters befindet. |
| Beschädigen |
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