Apuntes
1.) Verletzung des Steuergeheimnis Allgemein
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Tenor des §30 AO:
"Durch den besonderen Schutz des Vertrauens in die Amtsverschwiegenheit soll die Bereitschaft zur Offenlegung der steuerlichen Sachverhalte fördern, damit das Steuerverfahren erleichtert und eine gleichmäßige Besteuerung sichergestellt werden kann"
Das Steuergeheimnis wird verletzt, wenn
...ein Amtsträger oder eine ihm gleichgestellte Person
Verhältnisse eine anderen,
die ihm dienstlich bekannt geworden sind,
offenbart, verwertet oder abruft,
ohne dazubefugt zu sein.
Información
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- - (2.) Steuergeheimnis) Abgabenordnung Apunte sobre 1.) Verletzung des Steuergeheimnis Allgemein, creado por H. Hertsein el 18/10/2017.
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- H. Hertsein · oct 2017
- Actualizado
- 18 oct 2017
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