Notas
1.) Verletzung des Steuergeheimnis Allgemein
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Tenor des §30 AO:
"Durch den besonderen Schutz des Vertrauens in die Amtsverschwiegenheit soll die Bereitschaft zur Offenlegung der steuerlichen Sachverhalte fördern, damit das Steuerverfahren erleichtert und eine gleichmäßige Besteuerung sichergestellt werden kann"
Das Steuergeheimnis wird verletzt, wenn
...ein Amtsträger oder eine ihm gleichgestellte Person
Verhältnisse eine anderen,
die ihm dienstlich bekannt geworden sind,
offenbart, verwertet oder abruft,
ohne dazubefugt zu sein.
Informações
- Descrição
- - Abgabenordnung (2.) Steuergeheimnis) Notas sobre 1.) Verletzung des Steuergeheimnis Allgemein, criado por H. Hertsein em 18-10-2017.
- Criado por
- H. Hertsein · out 2017
- Atualizado
- 18 out 2017
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