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Modul 2 Grundlagen im Planungsrecht

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  1. 1Beispiele für Öffentliche Belange: Planungsgrundsätze (7 Beispiele)- Nachhaltige städtebauliche Entwicklung (Soziales, Ökonomie, Ökologie)
    - Menschenwürdige Umwelt
    - Sozialgerechte Bodennutzung
    - Natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln
    - Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Stadtentwicklung
    - Orts- und Landschaftsblid
    - Vorrangige Innenentwicklung
  2. 2Beispiele für Öffentliche Belange: Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen: (7 Beispiele)- Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
    - Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen
    - Erhalt, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und Umbau vorhandener Ortsteile
    - Erhalt und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche
    - Mobilität der Bevölkerung
    - Belange des Umweltschutzes, einschl. Naturschutz und Landschaftspflege
    - Belange der Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Versorgung mit Energie und Wasser
  3. 3Öffentliche Belange: Planungsgrundsätze "Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz" (§+4 Beispiele)§ 1a Abs. 1 und 2 BauGB
    - Sparsamer Umgang mit Grund und Boden
    - Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, andere Maßnahmen zur Innenentwicklung
    - Begrenzung der Bodenversiegelung
    - Umnutzung von Flächen für die Landwirtschaft und Wald nur im notwendigen Umfang und Erfordernis einer Begrünung
  4. 4NEU seit 2011: Öffentliche Belange/Planungsgrundsätze in §1a Abs. 5 BauGB:Klimaschutz durch gegenwirkende und ausgleichende Maßnahmen gerecht werden.
    Dabei berücksichtigen:
    Abwägung nach §1 Abs. 7 BauGB
  5. 5Öffentliche Belange: weitere gesetzliche Vorgaben (3 Punkte)- Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne
    - § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (MImSchG)
    - Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
  6. 6Instrumente der Bauleitplanung: (4 Punkte)- Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) §5 BauGB
    - Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) §9 BauGB
    - Vorhaben- und Erschließungsplan
    §12 BauGB
    - Informelle städtebauliche Planungen §1 Abs.6 Nr11 BauGB
  7. 7Typik des FNP (8 Punkte)- Vorbereitender Bauleitplan
    - Geltungsbereich ist grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet
    (§5 Abs1. Satz1 BauGB)
    - Darstellung der sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde ergebenden Art der Bodennutzung
    - Verwaltungsinterne Grundlage zur Entwicklung des Gemeindegebietes
    - Wo darf gebaut werden = 2dim Darst.
    - Nicht parzellenscharf, Maßstab 1:5000
    - Immer genehmigungspflichtig
    - Rechtsnatur: Gemeinderatsbeschluss
  8. 8Typik des Landschaftsplans: (6 Punkte)- Geltungsbereich ist das gesamte Gemeindegebiet
    - Ökologische Grundlage für die Flächennutzungsplanung
    - Eingebunden in die Rechtsvorschriften und das Aufstellungsverfahren der Bauleitpläne
    - Gleiche Rechtswirkung wie der Flächennutzungsplan
    - Darstellung der konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und der daraus abzuleitenden Maßnahmen
    - Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur und Wald- und Naturschutzflächen
  9. 9Typik des FNP mit Landschaftsplan (4 Punkte)- Integration der Ergebnisse des Landschaftsplanungsprozesses in den FNP
    - Teilnahme des Landschaftsplans am Verfahren zur Aufstellung des Bauleitplans
    - Planwerk+Begründung mit Umweltbericht:
    >Transparenz für Bürger
    >keine 3 versch. Berichte für:
    Landschaftsplanung, FNP und Umweltbericht
    - Begründung wird in Planungsprozess zw. FNP- und Landschaftsplaner erstellt, ggf. + erforderliche Fachgutachten
  10. 10Typik des BP (8 Punkte)-Verbindlicher Bauleitplan
    - Geltungsbereich ist ein genau festgelegter Teil des Gemeindegebietes
    - Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§8 Abs 1 BauGB)
    - Bebauungspläne sind aus dem FNP zu entwickeln
    - BP is für jeden Rechtsverbindlich
    - Parzellenscharf 1:1000
    - Nicht genehmigungspflichtig, wenn er aus dem FNP entwickelt wurde
    - Rechtsnatur ist Satzung
  11. 11Typik des Grünordnungsplans (7 Punkte)- Erhaltung von Grün-, Knick- und Baumbestand
    - Schutz Biotopen und hochwertigen Flächen
    - Minimierung der Negativwirkungen einer geplanten Bebauung
    - öffentliche Grünflächen zur Erholungsnutzung
    - Begrünung der Straßenräume
    - Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe
  12. 12§ 5: Inhalt des FNP: (2 Punkte)Abs 1: beabsichtigte Entwicklung der Nutzung ist in den Grundzügen darzustellen
    Abs 2: insbesondere können zb. Nr 1-10 dargestellt werden:
    1: Bauflächen
    2: Flächen für überörtlichen Verkehr
  13. 13Inhalte FNP: Darstellungen gem §5 BauGB: (6 Punkte)- Abs 2a: Möglichkeit der Zuordnung von Ausgleichsflächen zu erwarteten Eingriffsflächen
    - Abs 2b: Möglichkeit der Aufstellung sachlicher Teilflächennutzungspläne
    - Abs 3: sollen Flächen gekennzeichnet werden:
    Nr 1: besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten
    Nr 2: über Bergbau
    Nr 3: Böden mit erheblich umweltgefährdenden Stoffen
    - Abs 4: Nachrichtliche Übernahme: denkmalgeschützte Ensembles und andere gesetzliche Vorschriften
    - Abs 4a: Nachrichtliche Übernahme von festgesetzten Überschwemmungsgebieten
    - Abs 5: Begründung bezüglich Ausgleichsflächen beifügen
  14. 14BP: Inhalt der Satzung (3 Punkte) Kein Inhalt der Satzung (1 Punkt)-Festsetzungen (Rechtsverbindliche Regelungen)
    - Kennzeichnungen (Kenntlichmachen von Zuständen)
    - Nachrichtliche Übernahmen (Übernahme von Fremdplanungen und Denkmälern nach Landesrecht)
    ________________________________
    -Begründung zum Bebauungsplan ist ein wesentlicher Bestandteil des BP, hat aber keinen Satzungscharakter

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El usuario ha eliminado su información de asignaturas Fichas sobre Modul 2 Grundlagen im Planungsrecht, creado por Usuario eliminado el 16/02/2018.
Creado por
Usuario eliminado · feb 2018
Actualizado
16 feb 2018
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Historial
  • Creado por Dionys Rieder · 14 feb 2018
  • Copiado por Dionys Rieder · 16 feb 2018
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