Flashcards
Modul 2 Grundlagen im Planungsrecht
Flashcards do conjunto (14)
- 1Beispiele für Öffentliche Belange: Planungsgrundsätze (7 Beispiele)- Nachhaltige städtebauliche Entwicklung (Soziales, Ökonomie, Ökologie)
- Menschenwürdige Umwelt
- Sozialgerechte Bodennutzung
- Natürliche Lebensgrundlagen schützen und entwickeln
- Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in der Stadtentwicklung
- Orts- und Landschaftsblid
- Vorrangige Innenentwicklung - 2Beispiele für Öffentliche Belange: Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen: (7 Beispiele)- Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen
- Erhalt, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und Umbau vorhandener Ortsteile
- Erhalt und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche
- Mobilität der Bevölkerung
- Belange des Umweltschutzes, einschl. Naturschutz und Landschaftspflege
- Belange der Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Versorgung mit Energie und Wasser - 3Öffentliche Belange: Planungsgrundsätze "Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz" (§+4 Beispiele)§ 1a Abs. 1 und 2 BauGB
- Sparsamer Umgang mit Grund und Boden
- Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung, andere Maßnahmen zur Innenentwicklung
- Begrenzung der Bodenversiegelung
- Umnutzung von Flächen für die Landwirtschaft und Wald nur im notwendigen Umfang und Erfordernis einer Begrünung - 4NEU seit 2011: Öffentliche Belange/Planungsgrundsätze in §1a Abs. 5 BauGB:Klimaschutz durch gegenwirkende und ausgleichende Maßnahmen gerecht werden.
Dabei berücksichtigen:
Abwägung nach §1 Abs. 7 BauGB - 5Öffentliche Belange: weitere gesetzliche Vorgaben (3 Punkte)- Landesentwicklungsprogramm und Regionalpläne
- § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (MImSchG)
- Art. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) - 6Instrumente der Bauleitplanung: (4 Punkte)- Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) §5 BauGB
- Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) §9 BauGB
- Vorhaben- und Erschließungsplan
§12 BauGB
- Informelle städtebauliche Planungen §1 Abs.6 Nr11 BauGB - 7Typik des FNP (8 Punkte)- Vorbereitender Bauleitplan
- Geltungsbereich ist grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet
(§5 Abs1. Satz1 BauGB)
- Darstellung der sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde ergebenden Art der Bodennutzung
- Verwaltungsinterne Grundlage zur Entwicklung des Gemeindegebietes
- Wo darf gebaut werden = 2dim Darst.
- Nicht parzellenscharf, Maßstab 1:5000
- Immer genehmigungspflichtig
- Rechtsnatur: Gemeinderatsbeschluss - 8Typik des Landschaftsplans: (6 Punkte)- Geltungsbereich ist das gesamte Gemeindegebiet
- Ökologische Grundlage für die Flächennutzungsplanung
- Eingebunden in die Rechtsvorschriften und das Aufstellungsverfahren der Bauleitpläne
- Gleiche Rechtswirkung wie der Flächennutzungsplan
- Darstellung der konkreten räumlichen und inhaltlichen Erfordernisse und der daraus abzuleitenden Maßnahmen
- Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur und Wald- und Naturschutzflächen - 9Typik des FNP mit Landschaftsplan (4 Punkte)- Integration der Ergebnisse des Landschaftsplanungsprozesses in den FNP
- Teilnahme des Landschaftsplans am Verfahren zur Aufstellung des Bauleitplans
- Planwerk+Begründung mit Umweltbericht:
>Transparenz für Bürger
>keine 3 versch. Berichte für:
Landschaftsplanung, FNP und Umweltbericht
- Begründung wird in Planungsprozess zw. FNP- und Landschaftsplaner erstellt, ggf. + erforderliche Fachgutachten - 10Typik des BP (8 Punkte)-Verbindlicher Bauleitplan
- Geltungsbereich ist ein genau festgelegter Teil des Gemeindegebietes
- Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (§8 Abs 1 BauGB)
- Bebauungspläne sind aus dem FNP zu entwickeln
- BP is für jeden Rechtsverbindlich
- Parzellenscharf 1:1000
- Nicht genehmigungspflichtig, wenn er aus dem FNP entwickelt wurde
- Rechtsnatur ist Satzung - 11Typik des Grünordnungsplans (7 Punkte)- Erhaltung von Grün-, Knick- und Baumbestand
- Schutz Biotopen und hochwertigen Flächen
- Minimierung der Negativwirkungen einer geplanten Bebauung
- öffentliche Grünflächen zur Erholungsnutzung
- Begrünung der Straßenräume
- Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe - 12§ 5: Inhalt des FNP: (2 Punkte)Abs 1: beabsichtigte Entwicklung der Nutzung ist in den Grundzügen darzustellen
Abs 2: insbesondere können zb. Nr 1-10 dargestellt werden:
1: Bauflächen
2: Flächen für überörtlichen Verkehr - 13Inhalte FNP: Darstellungen gem §5 BauGB: (6 Punkte)- Abs 2a: Möglichkeit der Zuordnung von Ausgleichsflächen zu erwarteten Eingriffsflächen
- Abs 2b: Möglichkeit der Aufstellung sachlicher Teilflächennutzungspläne
- Abs 3: sollen Flächen gekennzeichnet werden:
Nr 1: besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten
Nr 2: über Bergbau
Nr 3: Böden mit erheblich umweltgefährdenden Stoffen
- Abs 4: Nachrichtliche Übernahme: denkmalgeschützte Ensembles und andere gesetzliche Vorschriften
- Abs 4a: Nachrichtliche Übernahme von festgesetzten Überschwemmungsgebieten
- Abs 5: Begründung bezüglich Ausgleichsflächen beifügen - 14BP: Inhalt der Satzung (3 Punkte) Kein Inhalt der Satzung (1 Punkt)-Festsetzungen (Rechtsverbindliche Regelungen)
- Kennzeichnungen (Kenntlichmachen von Zuständen)
- Nachrichtliche Übernahmen (Übernahme von Fremdplanungen und Denkmälern nach Landesrecht)
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-Begründung zum Bebauungsplan ist ein wesentlicher Bestandteil des BP, hat aber keinen Satzungscharakter
Informações
- Descrição
- O usuário eliminou as informações de disciplina FlashCards sobre Modul 2 Grundlagen im Planungsrecht, criado por Usuário eliminado em 16-02-2018.
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- Usuário eliminado · fev 2018
- Atualizado
- 16 fev 2018
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- Criado por Dionys Rieder · 14 fev 2018
- Copiado por Dionys Rieder · 16 fev 2018
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