Test
KORRE Prüfungsfragen 1
Preguntas del test (20)
1Welche Aussagen zur Äußerungsfreiheit stimmen?
- AKein Schutz für unwahre Tatsachenbehauptungen
- BKein Schutz für rassistische Äußerungen
- CKein Schutz für wahre Aussagen
- DKein Schutz für Aussagen über Personen
2Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- ADer Impressumspflicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien
- BDie Medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird
- CDer Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet
- DOrgane des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat & die GIS
3Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- AFotos auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröffentlicht werden, selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröffentlichung einwilligt.
- BAuch unentgeltliche Veröffentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen Medien sind als „Anzeige“, „Entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ zu kennzeichnen
- CWird eine Person durch eine Unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen
- DPersonen dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, außer der Abgebildete stimmt der Veröffentlichung zu
4Anna ist im Skiurlaub in Zell am See und fotografiert am 15.01.2015 bei einer Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandschaft. Am 02.11.2015 verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- AIst ein Foto urheberrechtlich geschützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des Lichtbildherstellers geschützt sein.
- BHätte Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sofia aufgenommen, bestünde Teilurheberschaft.
- CDas Werk ist bis zum 31.12.2086 urheberrechtlich geschützt.
- DDie Marketingabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social Media Kanälen veröffentlichen. Es genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt.
5Frau Müller malt am 01.05.2009 ein Gemälde, das ein Werk im Sinne des §1 Abs 1 UrhG ist. Am 01.06.2011 verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- ANach ihrem Tot werden lediglich ihre geistigen Interessen weiterhin geschützt. (Urheberpersönlichkeitsrechte) Der Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwertungsrechte.
- BDie Schutzfrist beginnt am 01.01.2010
- CDer urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31.12.2081
- DDie Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate
6Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
- ADie Veröffentlichung muss jedenfalls als „Gegendarstellung“ bezeichnet sein
- BWird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen 6 Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen
- CDie Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach erlangen veröffentlicht werden
- DDer Medieninhaber hat den Betroffenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.
7Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
- ADas Impressum muss im Inhaltsverzeichnis nicht angegeben werden
- BDie Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumspflicht bestehen
- CIst ein Impressum zwar aufgrund von Form & Platzierung unlesbar, aber immerhin vorhanden ist die Impressumspflicht nicht verletzt
- DEin unklares Impressum geht zu Lasten des Medieninhabers
8Frau Adler abreitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 05.01.2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zudem rufschädigend, da sie das berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29.04.2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Was ist in diesem Zusammenhang richtig?
- AHerr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen Rufschädigung gem. §1330 Abs 2 ABGB wehren.
- BHerr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil die unwahre Tatsachenbehauptung in einer online Zeitung veröffentlicht wurde. Das Gegendarstellungsrecht ist nur für periodische Druckwerke anwendbar.
- CHerr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen Strafrechtlicher Kreditschädigung gem. §152 StGB erfolg haben.
- DEs besteht die Pflicht zur Veröffentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens zwei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Herr Fischer Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, also am 29.06.2020 ein Gegendarstellungsbegehren beim Medieninhaber eintrifft und keine anderen Gründe die Veröffentlichungspflicht ausschließen.
9Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während der Corona-Krise unterstützen und startet daher eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimischer Unternehmen beworben werden. Was ist in diesem Zusammenhang richtig?
- ADer ORF darf nach dem AMD-G (Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz) eine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern eindeutig erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.
- BDer ORF unterliegt den gleichen Werbebeschränkungen wie ATV
- CDer ORF unterliegt restriktiveren Werbebeschränkungen als ATV
- DDer ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen
10Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
- ADer EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal & vertikal erschöpft ist
- BDer sitz des EGMR ist in Straßburg
- CDer EuGH (Europäische Gerichtshof) ist eine Institution des Europarates
- DDie Österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind der VfGH & der OGH (Oberster Gerichtshof)
11Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen fotografiert. Einige Tage später findet er in einer online-Zeitung einen Artikel, der mit diesem Foto illustriert ist. Was ist in diesem Zusammenhang richtig?
- ADie Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröffentlichung schützwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind
- BVom Recht am eigenen Bild sind nur Fotos erfasst
- CAnders als Bildveröffentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht in den Bildnisschutz
- DUm ein Foto veröffentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen
12Welche von den Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
- AErlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile
- BErlaubt ist, die öffentliche Verbreitung von wahren & unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen
- CEine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle Innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Innland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.
- DDIe Äußerungsfreiheit ist in der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und im StGG (Staatsgrundgesetz) geregelt
13Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?
- AIm Rundfunkrecht gibt es neben dem ORF-Gesetz auch das Privatradiogesetz und das Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz
- BDer EuGH (Europäische Gerichtshof) entschied im Lentia-Urteil, dass das ORF-Monopol eine Verletzung des §8 Privat- & Familienleben ist
- CWährend das Fernsehen ein Verteildienst ist, ist das Radio ein typischer Abrufdienst
- DDas Objektivitätsgebot als Programmgrundsatz erstreckt sich nicht nur auf inländischer, sondern auch auf ausländische Themen
14Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
- ADas Kontradiktionsgebot besagt, dass die Gegendarstellung wiederspruchsfrei formuliert sein muss
- BNach dem Knappheitsgebot, soll die Gegendarstellung den genau selben Umfang haben wie der Artikel, der die unwahre Tatsachenbehauptung enthält
- CRichtet sich das schriftliche Veröffentlichungsbegehren statt an den Medieninhaber an die Redaktion des Medieninhabers, gilt auch das als gültige Einbringung
- DDas bloße verneinen einer These genügt in der Regel nicht, um dem Informationsgebot gerecht zu werden
15Welche der folgenden Aussagen zum ORF-G ist/sind richtig?
- ANachrichtensprecher und Moderatoren des ORF dürfen lediglich zwischen Programmen und Sendungen als Werbesprecher auftreten. Kommerzielle Kommunikation in Programmen und Sendungen ist für sie untersagt.
- BOrgane des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.
- CDer Stiftungsrat kann inhaltliche und zeitliche Werbebeschränkungen beschließen.
- DDer Generaldirektor ist gegenüber den anderen Direktoren weisungsbefugt
16Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richtig?
- ASchutzvoraussetzung ist, dass die abgebildete Person zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch lebt.
- BFür die Beurteilung, ob die Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist auch ein allfälliger Begleittext heranzuziehen
- CWerden berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt, ist die Veröffentlichung des Bildnisses keinenfalls zulässig
- DMaterielle Schäden werden im Rahmen des Bildnisschutzes nicht ersetzt
17Welche der folgenden Aussagen zu den Medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/ sind richtig?
- AEine GmbH kann gem. §6 MedienG gegen den Medieninhaber vorgehen, wenn sie durch ein Medium einer von Amtswegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung verdächtigt wird
- BDie medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem Materielle Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird
- CDer Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt an dem der Richter das Urteil verkündet
- DSowohl Opfer als auch Täter können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf den Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen berufen.
18Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
- ADer Begriff Medienäußerungsfreiheit ist nicht richtig, er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden.
- BDie Äußerungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat
- CEin Eingriff in die Äußerungsfreiheit kann nicht gerechtfertigt werden, weil die Äußerungsfreiheit ein besonders hohes Gut ist
- DGrundsätzlich erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und nicht-exessive Werturteile
19Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
- AVerstößt ein innerstaatliches Verfassungsgesetz gegen das Unionsrecht, darf das Verfassungsgesetzt nicht angewendet werden
- BDas gleiche Wahlrecht, nachdem jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt ist bei der Wahl zum Nationalrat und der Wahl zum Europäischen Gericht verwirklicht
- CEs ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben.
- DWährend sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressantenkreis richten, regeln Bescheide und Urteile die Rechtsverhälnisse eines konkreten Adressaten
20Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus in ihrem Grundrecht auf Achtung des Privat-& Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treffen. Was ist in diesem Zusammenhang richtig?
- AEin Eingriff in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs EMRK jedenfalls statthaft, wenn er dem Schutz der Gesundheit dient
- BOb die Regelung eine Verletzung des Grundrechtes der Achtung des privat-& Familienlebens ist, wird im wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt
- CDie Regelung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des privat-& Familienlebens
- DFrau Steiner steht keine Möglichkeit offen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil in den Situationen wie der Corona Krise die Grundrechte ausgesetzt werden.
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- Universität Publizistik- und Kommunikationswissenschaften Test sobre KORRE Prüfungsfragen 1, creado por Amoniak TV el 19/03/2025.
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- Amoniak TV
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