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Öff.Recht - Streite Staatsorganisationsrecht

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Fichas del conjunto (3)

  1. 1Bundestagsauflösung: Erfordernis einer materiellen AuflösungslageMindermeinung: Widerspricht Wille des historischen Gesetzgebers und dem
    Wortlaut des Art. 68 GG
    hM: Erfordernis einer materiellen Auflösungslage, da andernfalls die
    jeweilige Regierungsmehrheit (entgegen der Intention aus Art. 68 GG) einen Ausweg aus einer parlamentarischen Krise durch bestimmtes Stimmverhalten jederzeit die Auflösung herbeiführen kann. (weitere Argumente: Rechtssicherheit, Handlungsfähigkeit, Missbrauchsgefahr)
    Voraussetzung: Instabile politische Lage
    enge Auffassung: im Vorfeld der Vertrauensfrage muss es eine
    Abstimmungsniederlage gegeben haben
    weite Auffassung: Es genügt wenn der Bundeskanzler meint, er
    könne sich der Mehrheit des Bundestages nicht mehr sicher sein.(hM)
  2. 2Abstrakte Normenkontrolle: Beschwerbefugnis Art. 93 GG vs. § 76 BVerfGGMeinung 1: § 76 I Nr. 1 BVerfGG = teilnichtig -> GG geht vor
    Meinung 2: § 76 I Nr. 1 BVerfGG Konkretisierung des Art. 93 I Nr. 2 GG (hM)
    Meinung 3: § 76 I Nr. 1 BVerfGG verfassungswidrig, wegen der erheblichen
    Einschränkung des Wortlauts des Art. 93 I Nr. 2 GG
  3. 3Verstoß gegen Art. 76 II 1 GG = Nichtigkeit des GesetzesMeinung 1: (+), Wortlaut: sind dem BRat zuzuleiten, es handelt sich nicht um eine bloße Ordnungsvorschrift; ist ein Gesetz nicht nach dieser Vorschrift zustande gekommen, ist es formell verfassungswidrig (hM)
    Meinung 2: (-), Stellungnahme des BRat nicht bindend und ist auch nicht zwingend vorgeschrieben

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Descripción
Staatsorganisationsrechtliche Streitigkeiten als Karteikarten zum Lernen auch unterwegs!
Creado por
myJurazone · oct 2014
Actualizado
18 ene 2017
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