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IT-Recht Begriffe

Chris G Jura Alemán 37 fichas

Fichas del conjunto (37)

  1. 1Was ist Recht?Recht ist die Gesamtheit aller Normen zur Regelung des äußerlichen Zusammenlebens von Menschen
  2. 2Was ist der Zweck des Rechts?Herstellung und Bewahrung von Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden
  3. 3Verpflichtungsgeschäft vs. VerfügungsgeschäftVerpflichtungsgeschäft: Verpflichtet Partei eine Leistung gegenüber einer anderen zu erbringen
    Verfügungsgeschäft:
    Rechtsgeschäft, das den Rechtszustand (z.B. Eigentum) einer Sache ändert
  4. 4AbstraktionsprinzipWirksamkeit des Verfügungsgeschäftes ist unabhängig von der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäftes
  5. 5TrennungsprinzipEs gilt zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsrecht zu unterscheiden
  6. 6Objektives Recht vs. Subjektives RechtObjektives Recht: Gesamtheit aller Rechtsnormen
    Subjektives Recht: Die konkrete Befugnis eines Rechtsinhabers, ein Tun oder Lassen zu verlangen
  7. 7Privates vs. Öffentliches Recht + wo sind diese z.B. festgehaltenPrivates Recht: Regelt Rechtsbeziehung der Bürger (Prinzip der Gleichordnung) in BGB, HGB, AktG
    Öffentliches Recht: Regelt Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat (Prinzip der Über-/Unterordnung) in Polizeirecht, Strafrecht, Kartellrecht
  8. 8Aufbau des BGBAllgemeiner Teil
    Recht der Schuldverhältnisse
    Sachenrecht
    Familienrecht
    Erbrecht
  9. 9Zwingendes vs. Nachgiebiges (dispositives) RechtZwingend: Rechtsnormen können nicht durch eine Vereinbarung abgeändert werden
    Dispositiv: Rechtsnormen können durch Vereinbarung abgeändert werden
  10. 10Wesentliche Werkzeuge der EUVerordnungen: Verbindlicher Rechtsakt, den jeder Mitgliedsstaat einhalten muss
    Richtlinien: Rechtsakt, der Ziele vorgibt die erreicht werden sollen. Mitgliedstaaten müssen eigene Maßnahmen ergreifen um dieses Ziel zu erreichen
  11. 11Privatautonomie + ErscheinungsformenJeder kann seine eigenen Lebensverhältnisse im Rahmen der Rechtsordnung eigenverantwortlich gestalten
    Erscheinungsformen: Vertragsfreiheit, Satzungsautonomie, Testierfreiheit
  12. 12In welche Bereiche teil sich das Wirtschaftsrecht?Wirtschaftsprivatrecht (Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Bürgerliches Recht) und Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerberecht, Börsenrecht, Bankrecht) MAX STINKT
  13. 13IT-Recht: Wirkungsbereich + Schnittmenge welcher Rechtsgebiete?- Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Informationstechnologie
    - BGB, UrhG, DSGVO
  14. 14Offerte ad incertas personasAngebot mit Rechtsbindungswillen durch Präsentation von Waren für einen unbestimmten Personenkreis
    (Automat, Zapfsäule,...)
  15. 15Invitation ad offerendum- Präsentation von Sachen ohne Rechtsbindungswillen
    - Angebot wird vom Kunden gemacht indem er signalisiert, dass er Sachen kaufen will.
  16. 16"Echte" CPU-Klausel- Lizenz einer Software ist nur auf ein einziges Gerät zu nutzen
    - Nicht im Sinne des Verkäufers
    - Wird durch §307 II Nr.2 BGB unwirksam, da "vertragsgemäße Verwendung gefährdet"
  17. 17SammelwerkAnsammlung von Daten, Werken, anderen unabhängigen Elementen die aufgrund der Anordnung & Auswahl eine geistige Leistung darstellt.
  18. 18DatenbankwerkSammelwerk, das mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich ist
  19. 19DatenbankSammlung von Daten, Werken, anderen unabhängigen Elemente.
    Anordnung und Auswahl der Elemente erfordert hierbei eine nach Art und Umfang wesentliche Investition
  20. 20Warum wurde die DSGVO eingeführt?- Ungleiche Datenschutzniveaus in der EU
    - Niveauanpassung durch DSGVO
    - Muss von jedem Mitgliedsstaat umgesetzt werden
  21. 21Normaddressat- Jeder der personenbezogene Daten verarbeitet
    -> Auch Menschen mit Fotoalben
    - AUßER: Behörden in Hinsicht auf Strafverfolgung
  22. 22AnonymisierungPersonenbezogene Daten werden verändert
    - Absolut
    - Relativ / Faktisch: Zuordenbar nur durch unverhältnismäßig hohen Aufwand
  23. 23Kopplungsverbot- Eine Aktion auf einer Webseite darf nicht nur dadurch möglich sein, dass man z.B. den Newsletter abonnieren muss
  24. 24Anforderungen an die Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten- Freiwillig
    - Informiert / Aufgeklärt
    - Zweckgebunden
    - Angemessen
    - Widerruflich
  25. 25Was müssen (für Datenerhebung) Verantwortliche beweisen?- Datenminimierung
    - Zweckbindung
    - Richtigkeit
    - Vertraulichkeit
  26. 26Was ist das "EU-US Privacy Shield"- Unternehmen aus den USA zertifizieren sich selbst als vertrauenswürdig
    - Verpflichten sich dadurch zur Einhaltung strengerer Auflagen
  27. 27Ziele des IT-Providers (bei Überlassung von SW)- Möglichst hoher Gewinn für die Leistungen
    - Code-"Recycling"
    - Zusätzliche Vergütung für Sonderleistungen (z.B. Change Requests)
  28. 28Ziele des Kunden (bei Überlassung von SW)- Möglichst wenig für SW bezahlen
    - Größtmöglichen Nutzen aus SW ziehen
    - Breite Nutzungsmöglichkeit (z.B. im ganzen Unternehmen nutzen)
  29. 29Wesentliche festzulegende Parameter vor Vertragsschluss- Entgeltlich / Unentgeltlich
    - Standard- / Individualsoftware
    - Befristete / Unbefristete Überlassung
    - Überlassung von Software online
  30. 30Was ist ein ProjektvertragWird von IT-Provider angeboten um den spezifischen Anforderung eines Unternehmens entgegenzukommen
  31. 31Möglichkeiten IT-Verträge einzuordnen1: Einzelne Vertragsteile getrennt voneinander betrachten und einordnen
    2: Einordnung als Werkvertrag (gilt eher als §650, hier aber keine Regelung zu Abnahme und Mitwirkungspflicht)
  32. 32Notwendige Regelungsbereiche eines IT-Projektvertrages1. Leistungsbeschreibung
    2. Organisationsregeln
    3. Vergütung
    4. Rechtliche Regeln
  33. 33Was macht einen Projektvertrag zu einem guten Vertrag?- Alle Beteiligten haben ihn gelesen und verstanden
    - Alle Themen mit widerstreitenden Interessen sind geregelt
    - In einfacher, direkter Sprache geschrieben
    - Möglichst weitgehende Durchsetzung der eigenen Interessen
  34. 34Was ist die Präambel und deren Zweck?- Vorstellung der Parteien
    - Zielsetzung / Vertragsziel
    - Darstellung von Besonderheiten / Risiken
  35. 35Bedeutung der PräambelUnterstützung bei der Vertragsauslegung
  36. 36Erläutern Sie den Begriff der Öffnungsklausel- Regelungsspielräume für Öffnungsklauseln
    - Mitgliedsstaaten können Regelungen konkretisieren, ergänzen und ändern (durch nationales Recht)
  37. 37Verbot mit ErlaunisvorbehaltJeder Verarbeitungsvorgang ist grundsätzlich verboten, es sei denn, er ist durch Einwilligung der betroffenen Person oder durch eine gesetzliche Regelung erlaubt.

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Jura Fichas sobre IT-Recht Begriffe, creado por Chris G el 29/01/2019.
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Chris G
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