Innen- und Außentüren

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Referatsfolien
Manfred Haveresch
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Manfred Haveresch
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    Allgemeines
    Türen sind Verschlüsse von Durchgangsöffnungen, die zur Nutzung von Räumen oder Gebäuden notwendig sind. Ihre Aufgaben reichen von der einfachen Sichtbegrenzung über den Wärme- und Schallschutz bis zum Brand- und Einbruchschutz. Als Innentüren werden alle Türen bezeichnet, die nicht der Witterung ausgesetzt sind. Als Türen werden Durchgänge für Personen bezeichnet.Türstöcke sind lot- und waagrecht zu versetzten. Der Blindstock ermöglicht die Fertigstellung der Fassaden, des Innenputzes und bei Fenstertüren des Fußbodenaufbaues. Dadurch können Türen selbst nach Abschluss zahlreicher Ausbauarbeiten eingebaut werden. Blindstöcke werden sowohl in Holz, als auch in Metall mit oder ohne Wärmedämmausführung angeboten. Das Material für Türstöcke besteht tangierend zum Glas aus Holz, Kunststoff, Metall, Wärmedämmmaterialen und deren Kombinationen.Die Ausbildung der Bauanschlussfuge zwischen Baukörper und Einbauteil erfolgt durch Einmauern, Einschäumen oder dem Verwendungszweck entsprechend durch ÖNORM-gerechtes versetzen. Dabei wird raumseitig der Anschluss luft- und dampfdicht, außen diffusionsoffen, ausgeführt.Bei Türachsen ist als Planmaß die Durchgangslichte normiert. Durchgangslichten, Türkonstruktionen, Ausbilden con Geh- und Stehflügel, Fluchtrichtungen, Schutzvorrichtungen, Sicherheitsgläser, brandschutztechnische und bauphysikalische Anforderungen sowie Anforderungen an die Barrierefreiheit oder Paniktürverschlüsse nach ÖNORMEN EN 179 oder EN 1125 ergeben sich vom Baurecht, der Arbeitsstättenverordnung für gewerbliche Betriebe und vom OIB. Alle Ausgänge im Verlauf von Fluchtwegen sind Notausgänge und müssen in Fluchtrichtung angeschlagen werden. Die Durchgangshöhe aller Türen muss mindestes 2 m betragen. Bei den Türen unterscheidet man zwischen Innen- und Außentüren.

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    Mindestanforderungen
     Türen sind leicht und ohne fremde Hilfsmittel zu öffnen. Der Zugangsbereich darf nicht verstell, eingeengt oder mit Gegenständen begrenzt werden, welche leicht umgestoßen werden können.Türen für mehr als 15 Personen sind in Fluchtrichtung zu öffnen.Beträgt die Personenzahl im Verlauf con Fluchtwegen mehr als 120, so erhöht sich die Durchgangsbreite con 120cm für je 60 Personen um jeweils 60 cm. Werden Türen bis 20cm voneinander angeordnet, so gilt diese Kombination als eine Tür. Wenn ein Aufenthaltsraum für mehr als 120 Personen bestimmt ist, so müssen mindestens zwei ausreichend weit voneinander entfernte Ausgänge direkt auf geeignete Fluchtwege führen.Die OIB-Richtlinie bzw. Bauordnungsvorschriften, die auf ein behindertengerechtes Bauen Rücksicht nehmen, schreiben für Wohnungseingangstüren mind. 90cm, für alle anderen Türen 80cm Stocklichte vor.
    Die Arbeitsstättenverordnung 98 schreibt für Fluchtwege vor: ·         1,00m Breite für max. 20 Personen im Raum ·         1,20m Breite für max. 120 Personen ·         Bei zweiflügeligen Türen Panikverschluss Notausgänge: ·         0,80m Breite für max. 20 Personen ·         0,90m Breite für max. 40 Personen ·         1,00m Breite für max. 60 Personen ·         1,20m Breite für max. 120 Personen ·         Ab 15 Personen in Fluchtrichtung aufgehend

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    Außentüren
    An Außentüren, Wohnungseingangstüren etc. werden höhere Anforderungen gestellt. An reinen Innentüren innerhalb von Bestandseinheiten werden nur Anforderungen hinsichtlich der Verwindunssteifheit des Türblattes gestellt. In Sonderfällen, z. B. bei der Lagerung brennbarer Materialien, werden Brandschutztüren nach ÖNORM B 3850 vorgeschrieben. ÖNORM B 5339 regelt, welche zusätzlichen Anforderungen an Außentüren gestellt werden. Maßabweichung Festigkeitsanforderung Mechanische Beanspruchung Klimabelastung

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    Bauarten von Türen
    Vollbautüren Glastüren Turnsaaltüren Pendelflügeltüren Drehkreuztüren Falttüren Schiebflügeltüren Schallschutztüren einbruchhemmende Türen
    Türen für Kindergärten Strahlenschutztüren beschuss- und explosionshemmende Türen Feuerschutztüren rauchdichte Türen Schutzraumtüren Kühlraumtüren Tresortüren uvm.

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    Maßbezeichnungen

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    Rohbaumaße

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    Öffnungsarten von Türen

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    Grundrissdarstellung von Türen

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    Holztüren
    Anforderungen an Holztüren lt. ÖNORM B 5330 sind unter anderemRechtwinkeligkeit bei unterschiedlichen Temperaturen und Luftfeuchtigkeit darf die Verwerfung an einem Eckpunkt maximal 5mm betragen. Geradheit der Kanten: Die Abweichung der Längskanten von der Geraden darf ebenfalls 5mm nicht überschreiten. Ebenheit des Türblattes (Verwindung und Durchbiegung): Sowohl bei der Verwindungsmessung als auch bei der Durchbiegungsmessung darf die Abweichung nicht mehr als 2,5mm betragen. Bei gleichzeitigem Auftreten von Verwindung und Durchbiegung des Türblattes im Bereich der Kanten dürfen alle Punkte der kantennahen Türblattoberfläche ein Differenzmaß von 405mm nicht überschreiten.Die Innenkonstruktion darf sich auf dem Türblatt nicht abzeichnen. Die Stoßfestigkeit muss einer 10-maligen Belastung durch einen von 1225mm herabfallenden 5kg schweren Sandball ohne wesentliche Deformation entsprechen. Die Wärmedämmung muss einen R-Wert von mehr oder gleich 0,25m²k/W erreichen. Die Schalldämmung muss mindesten Rw=28dB betragen (Wohnungseingangstüren 33 bzw. 42 dB). Je nach dem Verwendungszweck werden Holztüren als Sollbau- oder Sperrtüren Glas- oder Füllungstüren Latten- oder Brettertüren ausgeführt

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    Wärmeschut
    Wärmeschutz
    Für den Wärmeschutz von Außentüren gilt: Außentüren ohne Verglasung: U < 1,7 W/m²K Wohnungseingangstüren oder Türen gegen unbeheizbare Räume: U < 1,7 W/m²K Außer auf den Wärmeschutz ist auch darauf zu achten, dass infolge unterschiedlichen Klimas an den beiden Türseiten (Luftfeuchtigkeit) keine Verwindung des Türblattes auftritt.

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    Schallschutz
    Normale Holztürblätter weisen nach ÖNORM B 5330 eine Schalldämmung von mindestens 20dB auf. Diese Schalldämmung ist für etwas gehobene Ansprüche zu gering.Eine erhöhte Schalldämmung von Türen kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:Erhöhung des TürblattgewichtesZweischalige Ausführung des Türblattes bei biegeweicher OberflächeBesondere Dichtung der Anschläge und der Türschwellenbereiche

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    Brandschutz
    Seit 1.1. 2004 gelten europäische Brandschutznormen, die die nationalen Bestimmungen ablösen. Diese sind in EN 13501 festgehalten. Die Einordnung der Bauteile erfolgt nach den Prüfnormen EN 1363/1-3. Statt der bisher vier werden nun zehn Klassifizierungszeiten eingeführt: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240 und 360 Minuten. Bei Außentüren unterscheidet man zwischen Türen, die von außen direkt in Wohnräume führen, und Türen,  die ungeheizte oder nur temperierte Hausflure oder Vorräume erschließen.   Nach ÖNORM EN 1435-1 geforderte Eigenschaften: Schlagregendichtheit Widerstandsfähigkeit bei Windlast Luftdurchlässigkeit Stoßfestigkeit Bedienungskräfte
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