Wesen des Rechts

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Quelle: Andreas Vonkilch: Einführung in das Zivilrecht. Verlag Österreich, 2014, Seite 2
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Wesen des Rechts
  1. Verhaltensanordnungen für menschliches Verhalten, deren Einhaltung mit staatlicher Zwangsgewalt durchsetzbar ist
    1. Beispiel: Kaufvertrag wurde abgeschlossen; gemäß § 1061 ABGB ist der Verkäufer u.a. verpflichtet, dem Käufer die verkaufte Sache zum vereinbarten Zeitpunkt zu übergeben. Tut er dies nicht, kann der Käufer die Übergabe der Kaufsache durch ein gerichtliches Verfahren erzwingen.
    2. Für viele ist der Inhalt der Rechtsvorschriften gleichgesetzt mit Gerechtigkeit; man spricht hier aber von "legaler Gerechtigkeit" (im Unterschied zu "ethischer Gerechtigkeit")
      1. Beispiel: Art 7 Abs 1 des B-VG: "Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
      2. Selbst wenn manche bestimmte Regelungen als ungerecht emfinden, ändert dies nichts daran, dass die Einhaltung dieser durch staatliche Zwangsgewalt erzwungen wird
        1. Beispiel: Auch wenn bestimmte Steuererhöhungen von den davon betroffenen Menschen als ungerecht angesehen werden, wird ihnen nichts anderes übrig bleiben, als diese Steuern auch zu bezahlen, wenn diese nicht von den Finanzbehörden zwangsweise eingetrieben werden sollen.
        2. Recht und Gerechtigkeit sind nicht zwangsläuft deckungsgleich
          1. Wollte man sagen, dass Recht nud dann als Recht gilt, wenn es auch gerecht ist, würde sich das Problem stellen, dass nicht jeder das selbe als gerecht/ungerecht empfindet
            1. Beispiel: aktive Sterbehilfe; ist es gerecht, wenn diese auch dann verboten wird, wenn ein unheilbar kranker Mensch seine Tötung ausdrücklich wünscht, um nicht weitere Schmerzen ertragen zu müssen?
              1. Mögliche Folge: Große Rechtsunsicherheit; Wenn man Rechtsvorschriften nur dann als verbindlich ansehen wollte, wenn diese (von wem genau?) auch als gerecht empfunden werden
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