Durchsuchung §§102-110

Description

Staatsexamen Strafprozessrecht Mind Map on Durchsuchung §§102-110, created by sarah.schrills on 23/08/2015.
sarah.schrills
Mind Map by sarah.schrills, updated more than 1 year ago
sarah.schrills
Created by sarah.schrills over 8 years ago
7
0

Resource summary

Durchsuchung §§102-110
  1. Zweck
    1. Verdächtigen zu ergreifen
      1. Beweismittel oder Tatspuren finden
        1. Gegenstände aufzufinden, die Verfall oder Einziehung unterliegen
          1. Identität feststellen
          2. Durchsuchung beim Verdächtigten §102
            1. Verdächtige = alle Personen, die als Täter oder Teilnehmer Straftat, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei in Betracht kommt
              1. durchsucht werden können gem. §102 Wohnung, Räume und Sachen des Verdächtigen sowie Person des Verdächtigen (Kleidung, Körperoberfläche sowie ohne medizinische Hilfe zugängliche Körperöffnungen // Gegenstände im Körper des Verdächtigen => §81a nur vom Arzt
                1. Anfangsverdacht genügt (Verdacht der Begehung einer Straftat und Vermutung dass sich der Verdächtige oder die Beweismittel in den zu durchsuchenden Räumen befinden); plausible Gründe erforderlich
                  1. Vehältnismäßigkeitsgrundsatz als Korrektiv für geringe Anforderungen des Gesetzes
                2. Durchsuchung bei nichtverdächtigen Personen §103
                  1. Anfangsverdacht ausreichend; §103 : Räume; §81c: körperliche Durchsuchung => erst recht weniger einschneidende Maßnahme :Person des Verdächtigen
                    1. Erhöhte Anforderung an Verhältnismäßigkeit: konkrete Tatsachen, aus denen zu schließen ist, dass sich die gesuchte Person, Spur oder Sache in den zu durchsuchenden Räumen befindet, die zu suchenden Beweismittel müssen im Durchsuchungsbeschluss hinreichend konkretisiert werden // Durchsuchung eines ganzen Gebäudes setzt hinreichenden Tatverdacht voraus einer Straftat nach §§89a,129a; Zweck nur das Ergreifen eines Verdächtigen
                    2. §102 Beweismittel unbestimmt /// §103 bestimmte Beweismittel, man muss im Vorhinein wissen was man sucht; §103 II strengere Anforderungen an §103 weil man normalerweise beim Verdächtigen eher etwas findet als beim Nichtverdächtigen
                      1. Anordnung der Durchsuchung
                        1. §105I Richtervorbehalt: ergibt sich bereits aus Art.13 II GG; Richter muss Durchsuchung anordnen auf entsprechendem Antrag der StA (Herrin des Vorverfahrens)
                          1. Eingriff in Art.13 und Art.2 ?> Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Durchsuchung muss im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Straftat und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts stehen
                            1. Durchsuchungsbeschluss= Eingrenzungsfunktion, rechtsstaatliche Begrenzung der Ermittlungsmaßnahme=> Tatvorwurf, Rahmen, Grenze und Ziel der Durchsuchung ausreichend konkret umschreiben
                              1. bei Gefahr im Verzug berechtigt STA und deren Ermittlungspersonen zur Anordnung einer Durchsuchung §105 U, bei Durchsuchung nach §103 nur StA; Durchsuchung einer Redaktion nur durch Richter analog §98 I 2; Gefahr im Verzug = wenn vorherige Einholung der richterlichen Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde // richterliche Anordnung ist die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme !!!
                                1. Eil-oder Notdienst §104 III => Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters
                                  1. Durchsuchungsanordnung muss nicht sofort vollzogen werden, tritt nach einem halben Jahr außer Kraft
                                  2. Durchführung
                                    1. Inhaber der zu durchsuchenden Räume darf anwesend sein §106; bei Abwesenheit ist sofern möglich ein Vertreter, erwachsener Angehöriger oder Nachbar hinzuzuziehen // bei Durchsuchung nach §103 ist Zweck derDurchsuchung dem Inhaber oder hinzugezogenen Personen vorher mitzuteilen
                                      1. §104 Durchsuchungen zur Nachtzeit nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug
                                        1. im rahmen einer Durchsuchung gefundene Papiere können von StA und auf deren Anordnung bzw. mit Genehmigung des Inhabers von Polizei durchgesehen werden §110 // §110 III Durchsicht elektronischer Speichermedien, auch davon räumlich getrennte aber zugängliche Speichermedien dürfen durchgesehen werden, wenn andernfalls Verlust der Daten zu befürchten ist
                                          1. Gegenstände, wegen derer die Durchsuchung nicht erfolgte, die aber anlässlich der Durchsuchung gefunden wurden und Hinweise auf andere Straftaten geben (Zufallsfunde) sind gem. §108 vorläufig zu beschlagnahmen; gilt nicht bei Durchsuchung nach §103 // Es darf nicht gezielt nach Anhaltspunkten fr weitere Straftaten gesucht werden!! es gelten allg. Beschlagnahmeverbote des §97 sowie §108 II und §108 III
                                          2. Folgen von Verfahrensfehlern
                                            1. Beweisverwertungsverbot bei fehlerhafter Durchsuchung oder Beschlagnahme nur bei schwerwiegenden bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen
                                              1. bi Verstoß gegen Richtervorbehalt wenn Gefahr im Verzug willkürlich angenommen wurde und somit Richtervorbehalt bewusst umgangen wurde
                                              2. Online Durchsuchung
                                                1. = heimlicher Zugriff auf mit dem Internet verbundene Computer von Tatverdächtigen durch Einschleusen von Überwachungssoftware
                                                  1. keine EGL
                                                    1. §§102,110 erfassen auch Durchsicht elektronischer Speichermedien, allerdings steht einer heimlichen Durchsuchung die §§105-107 entgegen
                                                      1. §§100a,100c,100f,161 keine tauglichen EGL
                                                    Show full summary Hide full summary

                                                    Similar

                                                    Deutsch lernen - Übersicht
                                                    Laura Overhoff
                                                    Wirtschaftsinformatik
                                                    furion21
                                                    VL 5: Forschungsdesigns: Ein Überblick
                                                    Sven Christian
                                                    Rechtsmittel
                                                    sarah.schrills
                                                    Besondere Verfahrensarten
                                                    sarah.schrills
                                                    Beschlagnahme
                                                    sarah.schrills
                                                    enzymes and the organ system
                                                    Nour
                                                    Transforming Graphs
                                                    james_hobson
                                                    Biology- Genes and Variation
                                                    Laura Perry
                                                    Forces and motion
                                                    Catarina Borges
                                                    Two years and no baby
                                                    Zahra Habeeb