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Unter dem Begriff Handelsrecht versteht man in Deutschland das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Seine wichtigste Rechtsquelle ist das Handelsgesetzbuch (HGB), das am 1. Januar 1900 zeitgleich mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten ist. Es beruht auf dem sog. subjektiven System - macht die Geltung seiner Vorschriften also von der Kaufmannseigenschaft der Beteiligten abhängig.
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