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Quiz

KORRE Altfragen

Afra Zaitova 93 perguntas

Fazer o quiz

Perguntas do quiz (93)

  1. 1welche der folgenden Aussagen ist richtig?
    1. AIn Österreich gilt das Zensuswahlrecht
    2. BJuristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden
    3. CMit dem 18.Geburstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit
    4. DVerstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gesetz von VfGH schnellmöglich aufgehoben werden
  2. 2Welche folgende Aussage ist richtig ?
    1. ADie medienrechtlichen Entschädigungssprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird
    2. BDer Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet
    3. CDer Impressumpflicht interliehen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien
    4. DOrgane des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS
  3. 3Welche Aussage ist richtig ?
    1. AFotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröffentlicht werden, selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröffentlichung einwilligt
    2. BAuch unentgeltliche Veröffentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen Medien sind als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder Werbung zu kennzeichnen.
    3. CWird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen
    4. DPersonense dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, außer der Abgebildete stimmt der Veröffentlichung zu
  4. 4Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und fotografiert am 15. Jänner 2015 bei einer Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandschaft. Am 2. November verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
    1. AIst ein Foto urheberrechtlich gestützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des Lichtbildherstellers gestützt sein.
    2. BHätte Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde Teilurheberschaft
    3. CDas Werk ist bis zum 31.Dezember 2086 urheberrechtlich gestützt
    4. DDie Marketingabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen. Es genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt.
  5. 5Frau Müller malt am 1. Mai 2009 ein Gemälde, das ein Werk iSd (im Sinne des) § 1 Abs 1 UrhG ist. Am 1. Juni 2011 verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhanf richtig?
    1. ANach ihrem Tod werden lediglich ihre geistigen Interessen weiterhin gestützt (Urheberpersönlichkeitsrechte). Der Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwertungsrechte.
    2. BDie Schutzfrist beginnt am 1.Jänner 2010
    3. CDer urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31. Dezember 2081.
    4. DDie Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate
  6. 6Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
    1. ADie Veröffentlichung muss jedenfalls als „Gegendarstellung“ bezeichnet sein.
    2. BWird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen 6 Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.
    3. CDie Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden
    4. DDer Medieninhaber hat den Betroffenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.
  7. 7Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zu dem rufschädigend, indem sie das berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der Folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
    1. AHerr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen Rufschädigung gem § 1330 Abs 2 ABGB wehren b. Herr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil unwahre Tatsachenbehauptung in einer Online-Zeitung veröffentlicht wurde.
    2. BHerr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil unwahre Tatsachenbehauptung in einer Online-Zeitung veröffentlicht wurde. Das Gegendarstellungsrecht ist nur für periodische Druckwerke anwendbar.
    3. CHerr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen strafrechtlicher Kreditschädigung gem § 152 StGB Erfolg haben.
    4. DEs besteht die Pflicht zur Veröffentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens 2 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Herr Adler Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, also am 29. Juni 2020, ein Gegendarstellungsbegehren beim Medieninhaber eintrifft, und keine anderen Gründe die Veröffentlichungspflicht ausschließen
  8. 8Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während der „Corona-Krise“ stützen und startet daher eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimische Unternehmen beworben werden. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
    1. Aa. Der ORF darf nach dem AMD-G (Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz) eine Teleshopping – Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern eindeutig erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.
    2. BDer ORF unterliegt den gleichen Werbebeschränkungen wie ATV.
    3. CDer ORF unterliegt restriktiveren Werbebeschränkungen als ATV
    4. DDer ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen
  9. 9Welche Aussagen sind richtig?
    1. ADer EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.
    2. BDer Sitz des EGMR ist Straßburg.
    3. CDer EuGH (Europäische Gerichtshof) ist eine Institution des Europarates
    4. DDie österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der VfGH und der OGH (Oberste Gerichtshof).
  10. 10Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen fotografiert. Einige Tage später findet er in einer Online-Zeitung einen Artikel, der mit diesem Photo illustriert ist. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
    1. ADie Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröffentlichung schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind.
    2. BVom Recht am eigenen Bild sind nur Fotos erfasst.
    3. CAnders als Bildveröffentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht um den Bildnisschutz.
    4. DUm ein Foto veröffentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen

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Descrição
Kommunikationswissenschaften Quiz sobre KORRE Altfragen, criado por Afra Zaitova em 13-01-2025.
Idioma
English
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