Flashcards
U_RECHT
Flashcards do conjunto (54)
- 1Welche Voraussetzungen benötigt man, um sich selbständig ma- Mindestalter 18 Jahre
- Staatbürger des EWR oder der SChweiz
- keine Gewerbeausschlussgründe - 2Was wird bei einem Gewerbe geprüft, bei dem man nicht sofort nach der Anmeldung beginnen darf? + 3 Beispieledie Zuverlässigkeit
(Elektrotechnik, Baumeister, Pyrotechniker, Gas- und Sanitärtechnik, ... - 3Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden zu einer gerichtlichen Strafe von 200 Tagessätzen verurteilt. Hat das Folgen für einen Unternehmer?Ausschlussgrund für Unternehmensgründung - bei bestehendem Unternehmen Entziehungsgrund
Geldstrafe von 180 Tagessätzen oder eine Haftstrafe von mehr als 3 Monaten -- Antrag auf Nachsicht stellen - 4Was muss man tun, wenn man Berufserfahrung anstelle des Befähigungsnachweises anerkennen zu lassen? Wie kann man zur Gewerbeberechtigung gelangen, wenn sie keine ausreichende Berufserfahrung nachweisen könnte?Ansuchen um individuelle Befähigung
Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers - 5Definiere GewerbeEin Gewerbe ist jede gewerbsmäßige Tätigkeit (d. h. Regelmäßig, selbständig und gewinnorientiert), die gesetzlich nicht verboten ist.
- 6Freie BerufeLand- und Forstwirtschaft
Heuriger
Apotheke, Rechtsanwälte
Schriftsteller, Künstler, Vortragende,...
Nicht Mitglied der WKÖ - 7Drei Gruppen der GewerbeberechtigungFreie Gewerbe
Reglementierte Gewerbe
Teilgewerbe - 8Freie GewerbeKein Befähigungsnachweis erforderlich
(nur allgemeine Voraussetzungen)
Z. B. Handel, Fitnessstudio, Partnervermittlung, Würstelstand, Maronibrater,... - 9Reglementiertes GewerbeBefähigungsnachweis (Meisterprüfung)
Manche mit Zuverlässigkeitsprüfung
(z. B. Baumeister, Elektrotechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Reisebüro,...) - 10TeilgewerbeVereinfachter Befähigungsnachweis
(meist Lehrabschlussprüfung)
Z. B. Änderungsschneiderei, Nagelstudio, Zusammenbau von Möbelbausätzen, Fahrradtechnik, Betonbohren,...) - 11Individueller BefähigungsnachweisBH / Magistrat
(auch WIFI)
Notwendige Kenntnisse, Erfahrungen, Fähigkeiten für die Gewerbeausübung nachweisen, auch Gespräch oder Arbeitsprobe - 12Gewerberechtlicher GeschäftsführerMind. 20 h im Betrieb beschäftigt
nur in 2 Betrieben
Haftet nur für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften (z. B. Betriebsanlagengenehmigung, Öffnungszeiten, Preisauszeichnung,...) - 13Gibt es Nachsicht auf den Befähigungsnachweis?Nein!
Stattdessen Feststellung der individuellen Befähigung - 147 Sparten der WKOGewerbe und Handwerk
Industrie
Handel
Bank und Versicherung
Transport und Verkehr
Tourismus und Freizeitwirtschaft
Information und Consulting - 15Struktur der WKOWirtschaftskammern Österreichs - "Unsere Strukturen"
Wie wir strukturiert sind
Die gesetzliche Interessenvertretung für Österreichs Wirtschaft ist die Wirtschaftskammerorganisation. Diese besteht aus:
der Wirtschaftskammer Österreich (mit Sitz in Wien) und
den neun Wirtschaftskammern in den Bundesländern. - 16Gerichtliche Verfahren: SanierungsverfahrenGerichtliche Verfahren: Sanierungsverfahren
- Mit Eigenverwaltung: innerhalb von zwei Jahren 30% der Schulen bezahlen
- Ohne Eigenverwaltung: Insolvenzverwalter – innerhalb von zwei Jahren 20% der Schulden bezahlen
Wenn nicht gelingt: Konkursverfahren - 17Was kann den Geschäftsführer einer Ges.m.b.H. dazu bewegen, eine ASVG-Versicherung anzustreben und wie kann er das?Warum ASVG: keinen Selbstbehalt und keine Pflicht zur Vorauszahlung
- Reguläres Dienstverhältnis – arbeitet im U nur mit
- Alleiniger Gründer – muss GSVG
- Beteiligungsverhältnis (unter 25% ASVG, zwischen 25% und 50% entscheiden, über 50 % muss er GSVG) – nur Beteiligung ohne Mitarbeit: nicht sozialversichert - 18Ein schon wiederholt mit Zahlungen säumiger Kunde ist wieder einmal im Rückstand. Wie können Sie rechtlich gegen ihn vorgehen?AGB – nach Mahnplan
Rechtlich: Klage am Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist bei genauer Datumsangabe
Klage vor Gericht (< 5000 Bezirksgericht kein Anwalt nötig, ab 15000 Landesgericht – Exekutionstitel erlangen, Gehaltexekution
Eigentumsvorbehalt in den AGB vereinbart? - 19Rechte auf Gewährleistung- Verbesserung
- Austausch
- Preisminderung
- Wandlung (Vertragsrücktritt, Rückabwicklung - 20Was ist der Unterschied zwischen Arbeiterkammer und Gewerkschaft?AK: Zwangsmitgliedschaft
Gewerkschaft: freiwillige Mitgliedschaft - 21Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine werdende Mutter in Ihrem Betrieb kündigen?bei Betriebsstilllegung oder Abteilung des Betriebes aufgelöst wird
- 22Ein Arbeitnehmer der trotz der kollektivvertraglichen Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden jede Woche 45 Stunden arbeitet, ist mit Ihrem Vorschlag eines Zeitausgleichs statt Auszahlung der Mehrleistungen einverstanden. Wieviel Anspruch hat er, wenn er den Zeitausgleich innerhalb von 3 Monaten nimmt?Mehrarbeit: 1:1 bis 40h – 1,5 h Mehrarbeit (1:1 innerhalb der Abgeltung in der Zeit von 3 Monaten) – sonst 1:1,25
Überstunden: 5 h x 1,5 oder Nachtarbeit, Sonn- und Feiertag
9 h – 1,5 x 5 + 1,5 h Mehrarbeit - 2353. Was geschieht mit Personen, die zum Lokalaugenschein eines Betriebsanlageverfahrens kommen und mitreden wollen, obwohl sie gar nicht geladen waren?Behörde prüft, ob Anrainerstellung gilt.
Beim regulären Verfahren haben Anrainer das Recht bei Lokalaugenschein Einspruch zu erheben. Behörde prüft, ob Gefährdung bzw. Belästigung gerechtfertigt ist.
--- Genehmigung: Bescheid - 24Was brauch man bei Betriebsanlagengenehmigung?Zuständige Behörde für Betriebsanlagengenehmigungen ist in den meisten Fällen die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat von Statutarstädten bzw in Wien: Zentren für Betriebsanlagengenehmigungen).
Ansuchen sind folgende Unterlagen beizulegen:
• eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der eingesetzten Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen (vierfach)
• erforderliche Pläne und Skizzen (vierfach)
• ein Abfallwirtschaftskonzept (vierfach)
• für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen erforderliche technische Unterlagen, die nicht unter den ersten Punkt fallen (einfach)
• Namen und Anschrift des Eigentümers des Betriebsgrundstücks (einfach)
• Namen und Anschrift der Eigentümer der an das Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke - 25Welche Vor- bzw. Nachteile haben AGB in Ihrem Betrieb?Vorteile: Risiko von sich auf Kunde abwälzen
Nachteil: an sie gebunden
Zur Kenntnisnahme vor Abschluss des Vertrages - 26Wie können Sie die Transportkosten sowie das Risiko Ihrer Warenversendung auf Ihren Kunden überwälzen?Ja, wenn vor Vertragsabschluss ausgemacht – Angabe der Incoterms
- 27EINZELUNTERNEHMENEINZELUNTERNEHMEN:
- Inhaber bringt das Unternehmenskapital alleine auf, führt das Unternehmen alleine und trägt auch das Risiko alleine.
- Haftung für Schulden aus seiner Tätigkeit unbeschränkt und persönlich, das bedeutet auch mit seinem Privatvermögen.
- Die Vorteile: Rasche und einfache Gründung samt Gewerbeanmeldung und die unkomplizierte steuerliche Handhabung in Form einer Einnahmen-Ausgabe-Rechnung - sofern der Jahresumsatz nicht 700.000 Euro übersteigt. Der Einzelunternehmer ist in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (GSVG) pflichtversichert. - 28GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH):GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH):
- hohen Gründungskosten verbunden ist. (GesmH light)
- von mehreren Personen, aber auch von einer einzelnen Person gegründet werden und ist somit eine Alternative zum Einzelunternehmen.
- schriftlicher Gesellschaftsvertrag erforderlich - Notariatsaktes erfolgen muss.
Gesellschaft selbst entsteht letztlich erst mit der Eintragung im Firmenbuch.
- Der Vorteil Risiko auf die Kapitaleinlage der Gesellschafter reduziert
- Bindung zwischen mehreren Gesellschaftern einer GmbH weniger stark ausgeprägt als bei den
- strengen Rechnungslegungsvorschriften (doppelte Buchführung) verpflichtet. Zudem sind die Kosten für die Gründung einer GmbH sind wesentlich höher als für ein Einzelunternehmen. So fallen bei einem Einzelunternehmen üblicherweise nur die Gebühren für die Gewerbeanmeldung an. Um eine GmbH gründen zu können, ist dagegen ein Mindestkapital in Höhe von 35.000 Euro erforderlich, wobei allerdings bei einer Bareinlage nur die Hälfte einbezahlt werden muss. - 29OFFENE GESELLSCHAFT (OG):OFFENE GESELLSCHAFT (OG):
mindestens zwei Personen nötig, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Dieser Vertrag ist an keine Form gebunden. Die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sind meist persönlich ausgeprägt und weisen eine große Flexibilität auf. Die Vorteile liegen in der raschen und einfachen Form der Gründung einer Offenen Gesellschaft. Ein erheblicher Nachteil ist jedoch, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten – im Gegensatz zur GmbH - persönlich und unbeschränkt haften. - 30KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG):KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG):
Diese stellt eine Spezialform der Offenen Gesellschaft war, bei der zumindest ein Gesellschafter (Kommanditist) nur beschränkt haftet. Die Stellung des Kommanditisten ist flexibel gestaltbar. Diese kann auf eine reine Kapitalbeteiligung beschränkt sein oder aber Kommanditisten arbeiten im Unternehmen mit und üben diese Tätigkeit in Form eines echten Dienstverhältnisses aus oder sind selbstständig erwerbstätig. Es muss jedoch weiterhin zumindest ein Gesellschafter persönlich und unbeschränkt haften (Komplementär). - 31Sie waren bereits einmal im Konkurs. Wie schaffen Sie es, dennoch wieder ein Gewerbe anzumelden?Antrag auf Nachsicht
Die für den Wohn- oder Geschäftssitz des Antragstellers zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) hat unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachsicht vom Gewerbeausschluss zu erteilen. Der Bescheid ist binnen 4 Monaten zu erlassen. - 32Wie unterscheiden sich die Steuern bei den Personen- und Kapitalgesellschaften?Kapitalgesellschaften: Körperschaftssteuer und Kapitalertragssteuer
Personengesellschaften: Einkommenssteuer - 33Geschäftsfähigkeit0-7: Kinder - vollkommen geschäftsunfähig
7-14: unmündige Minderjährige - alterstypische Alltagsgeschäfte
14-18: mündige Minderjährige - Taschengeld und eigenes Einkommen frei verfügen
Ab 18: voll geschäftsfähig - 34Vertagsfreiheit?Keiner ist zu Vertragsabschluss verpflichtet.
(außer Kontrahierungszwang) - 35Bsp. für Kontrahierungszwang- Unternehmen mit Monopolstellung (Austria Tabak), Gas, Wasser, Strom, Post
- Ärzte im Notfall
- Personenbeförderungsunternehmen - 36Angebot?1) wichtigsten Inhalte des Vertrages umfassen (Lieferort, -zeit, Zahlungsziel, Gerichtsstand, ...
2) Bindungswille - an Person gerichtet - 37Angebotannahme?Annahme schriftlich oder mündlich mitgeteilt
Vertragspartner erfüllt Verpflichtung einfach
(Schweigen ist keine Zustimmung) - 38KostenvoranschlagBestandteil des Vertrages, aber nicht Vertrag selbst
Verbindlich: um keinen Cent überschritten
Unverbindlich: Überschreitung um 15% wenn darauf hingewiesen wurde
Kostenvoranschlag mit Konsumenten ist stets verbindlich und unentgeltlich. - 39GrundbuchVon Bezirksgericht geführt
A-Blatt: Gutbestandsblatt
B-Blatt: Eigentumsblatt
C-Blatt: Lastenblatt - 40Eigentümer werden2 Voraussetzungen:
- gültiger Vertrag
- Übergabe (bewegliche Sachen - unbewegliche Sachen (Grundbucheintrag!) - 41Eigentumsvorbehalt?Zur Absicherung einer Forderung - Klausel vor Vertragsabschluss bekannt geben
- 42VertragstypenKaufvertag: fertige Sache
Werkvertrag: Sache wird hergestellt
Schenkung, Tausch
Miete (Nutzung) und Pacht (Gebrauch zur Gewinnung von Erträgen) - 43Verzug ?Vertragspartner ist mit Leistung im Rückstand
Lieferverzug
Zahlungsverzug
Annahmeverzug - 44Gewährleistung- gesetzlich verankert
- trifft den Verkäufer (Vertragspartner)
- ist inhaltlich beschränkbar
- ist hinsichtlich der Dauer genau festgelegt
- kann gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden
Beweislast: 0-6 Monate Verkäufer, 7-24 Monate Käufer - 45Garantie- ist freiwillig
- trifft in der Regel den Hersteller
- ist inhaltlich frei wählbar
- ist hinsichtlich der Dauer frei wählbar
Inhaltliche Vorgabe: Garantieerklärung
Verantwortlich: Hersteller - 46Rechte aus der GewährleistungVerbesserung
Austausch
Preisminderung
Wandlung (Vertragsaufhebunfg nd Rückabwicklung) - 47Kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden?Nur wenn beide Vertragspartner Unternehmer oder Privatpersonen sind.
- 48SchadensersatzGewährleistung nur bis max. 3 Jahre.
Schadensersatzansprüche bis 30 Jahre
Innerhalb ersten 10 Jahre nach Übergabe muss Verkäufer beweisen, danach muss Käufer ein Verschulden des Verkäufers nachweisen.
Anspruch auf Austausch, Verbesserung, Preisnachlass, Rückanwicklung - 49MangelfolgeschadenWenn mangelhafte Leostung zuweiteren Schäden führt - auch für Mangelfolgeschäden haftet der Vertragspartner- schadensersatz
Mängelfolgehaftung - 50Absicherungen- Anzahlung
- fortschreitende Zahlungen (z. B. Nach Baufortschritt)
- Eigentumsvorbehalt
- Pfandrecht
- Bankgarantie
- Bürgschaft
- Haftrücklass (5-10% diese nach Ablauf der Gewährleistungsfrist)
- Wechsel
- Zession - 51SchadensersatzSchaden = vermögensrechtlicher Nachteil
Schadrn grundsätzlich selbst zu tragen - kann abgewälzt werden
4 Voraussetzungen zur Abwälzung:
Schaden
Verursachung
Rechtswidrigkeit
Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, leicht Fahrlässigkeit) - 52DienstnehmerhaftpflichtgesetzUnternehmer haftet für seine Mitarbeiter (= Erfüllungsgehilfen) y auch für deren Fehlverhalten.
Rückgriff hier geregelt. - 53ProdukthaftungsgesetzJeder, der ein Produkt in Verkehr bringt, haftet auch für die Schäden.
Selbstbehalt: 500,- - 54—
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- B Kremser · fev 2017
- Atualizado
- 22 fev 2017
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