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Flashcards

Straße und Fahrbahnbenutzungsgebot

Josia Wellnitz StVO 1. Jahr Alemão 18 flashcards

Straße und Fahrbahnbenutzungsgebot

Flashcards do conjunto (18)

  1. 1Aufbau StraßeAufbau Straße
  2. 2Was is eine Straße?(def. nach Wiener Abkommen)Als Straßen gelten alle für den Straßenverkehr oder für einzelne Arten des Straßenverkehrs bestimmte Flächen.
  3. 3Verkehrsarten+BeispieleFließender Verkehr: gehen fahren reiten warten(unfreiwillig halten) liegenbleiben
    Ruhender Verkehr: halten, Parken
  4. 4FahrbahnFahrbahn ist der Teil der Straße der üblicherweise von den Fahrzeugen benutzt wird.
    Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen!(§2 Abs.1 StVO)
  5. 52Fahbahnen Regelung2Fahrbahnen sind nur dann vorhanden, wenn sie durch bauliche Maßnahmen getrent sind(z.B. Schutzplanken, Insel,Grünstreifen,Schienen mit eigenem Gleisbett)
    Eine doppelte Linie ist KEINE bauliche Trennung!!
  6. 6Ende einer Fahrbahn1.Fahrbahnbegrenzung VZ 295
    2.Leitpfosten(VZ620)
    3.Ende der Bodenbebauung
    4.igO durch Bordsteinkante, die den Gehweg kennzeichnet
  7. 7Unterschied Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung(VZ295)Fahrbahnbegrenzung grenzt die Fahrbahn ab, Fahrstreifenbegrenzung jediglich 2 nebeneinander oder entgegenkommende Fahrstreifen.
  8. 8Einschränkung der Fahrbahnnutzung 1.Mindestgeschwindigkeit Autobahn sowie Maße Fahrzeug Autobahn(4mHöhe 2,55Breite)
    Schilder (VZ250,253,264267)
  9. 9Wieso Ausnahmen vom FahrbahnnutzungsgebotZur Sicherung der einzelnen Verkehrsarten und zur Erhaltung eines flüssigen Verkehrsablaufs.
  10. 10Ausnahmen im Detail 1 GEF/KI/LA§2Abs3a Satz 5 Gefahrgut Parkplatz falls nötig.
    §Abs 5 Kinder bis 8 müssen bis 10 dürfen Gehweg benutzen.
    §5Abs 6langsameres FZG auf Seitenstreifen
    §10 Einfahren und Anfahren
  11. 11Ausnahmen vom Fahrbahnbenutzungsgebot Beispiele 2 (RE/geh/KRA/HA/So§11Abs.2 Rettungsgasse
    §12 Abs.4a Gehwegparken(VZ 315)
    §24 Abs 2 StVO Krankenfahrstühle->Gehwege
    §25 Abs 2 StVO Handfahrzeuge->Gehweg
    §35 Sonderrechte
  12. 12Ausnahme Fahrbahnbenutzungsgebot 3 PO/BL/SE§36 StVO Weisung durch Polizei
    §38 StVO Blaues Blinklicht
    VZ 223.1 Seitenstreifen als Fahrbahn
  13. 13Ausnahmen vom Fahrbahnbenutzungsgebot 4 RA/KR/LA/AUVZ 237->Radweg
    VZ 240/41->Gem.und getrennter Radweg
    VZ 215-> Kreisverkehr Mittelinsel
    VZ 295Nr.1c)->langsame Fzg.auf Seitenstreifen.
    §46 Ausnahmegenehmigung
  14. 14FahrstreifenFahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fzg. zum ungehindertem Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
    -können,müssen jedoch nicht markiert sein
    Ca. 3,55m mind.3m agO ca3,5-3,75
  15. 15SeitenstreifenIst der unmittelbar neben der Fahrbahn liegende Teil der Straße. Er kann befestigt oder unbefestigt sein.(vgl.VWV §2 Absatz 4 Satz5StVO)
    Kann befestigt und unbefestigt sein.
    Wenn 295dick mehr als 1m befestigt
  16. 16SonderwegeFür den einen ein Gebot, Für den anderen ein Verbot.
    Zählen zu den anderen Straßenteilen nach §10StVO
  17. 17Gehwegist der deutlich von der Fahrbahn getrennte, für den Fußgänger bestimmte Teil der Fahrbahn.
  18. 18—

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Descrição
Ausnahmen Fahrahnbenutzungsgebot, Aufbau Straße
Criado por
Josia Wellnitz
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Tags
stvo
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