KORRE Uni Wien Altfragen 04/2020

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Quiz on KORRE Uni Wien Altfragen 04/2020, created by Jana Pfuhl on 24-09-2020.
Jana Pfuhl
Quiz by Jana Pfuhl, updated more than 1 year ago
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Created by Jana Pfuhl over 3 years ago
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Resource summary

Question 1

Question
Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zudem rufschädigend, indem sie das berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Answer
  • Herr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen strafrechtlicher Kreditschädigung gem § 152 StGB Erfolg haben.
  • Herr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen Rufschädigung gem § 1330 ABGB wehren
  • c) Es besteht die Pflicht zur Veröffentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens zwei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Herr Adler Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, also am 29. Juni 2020, ein Gegendarstellungsbegehren beim Medieninhaber eintrifft, und keine anderen Gründe die Veröffentlichungspflicht ausschließen
  • Herr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil die unwahre Tatsachenbehauptung in einer Online-Zeitung veröffentlicht wurde. Das Gegendarstellungsrecht ist nur für periodische Druckwerke anwendbar

Question 2

Question
Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
Answer
  • Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile
  • Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat
  • Die Äußerungsfreiheit ist in der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und im StGG (Staatsgrundgesetz) geregelt.
  • Erlaubt ist die öffentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen

Question 3

Question
Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
Answer
  • Das bloße Verneinen einer These genügt in der Regel nicht, um dem Informationsgebot gerecht zu werden.
  • Nach dem Knappheitsgebot soll die Gegendarstellung denselben Umfang haben wie der Artikel, der die unwahre Tatsachenbehauptung enthält.
  • Richtet sich das schriftliche Veröffentlichungsbegehren statt an den Medieninhaber an die Redaktion des Medieninhabers, gilt auch das als gültige Einbringung
  • Das Kontradiktionsgebot besagt, dass die Gegendarstellung widerspruchsfrei formuliert sein muss

Question 4

Question
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
Answer
  • Regelungen zum Schutz der Ehre sind sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht verwirklicht
  • Wahre und unwahre Behauptungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede
  • Regelungen zum Schutz des wirtschaftlichen Rufes befinden sich im ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch), UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) und StGB (Strafgesetzbuch)
  • Strafrechtliche Ansprüche aus Kreditschädigung stehen nur dann zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.

Question 5

Question
Welche der folgenden Aussagen zum ORF-G (ORF-Gesetz) ist/sind richtig?
Answer
  • Der Generaldirektor ist gegenüber den anderen Direktoren weisungsbefugt.
  • Der Stiftungsrat kann inhaltliche und zeitliche Werbebeschränkungen beschließen
  • Nachrichtensprecher und Moderatoren des ORF dürfen lediglich zwischen Programmen und Sendungen als Werbesprecher auftreten. Kommerzielle Kommunikation in Programmen und Sendungen sind für sie untersagt
  • Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS

Question 6

Question
Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen photographiert. Einige Tage später findet er in einer Online-Zeitung einen Artikel, der mit diesem Photo illustriert ist. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Answer
  • Um ein Photo veröffentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen
  • Vom Recht am eigenen Bild sind nur Photos erfasst
  • Die Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröffentlichung schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind
  • Anders als Bildveröffentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht unter den Bildnisschutz

Question 7

Question
Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichtshöfen ist/sind richtig?
Answer
  • Die österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der VfGH (Verfassungsgerichtshof) und der OGH (Oberste Gerichtshof).
  • Der Sitz des EGMR ist Straßburg.
  • Der EuGH (Europäische Gerichtshof) ist eine Institution des Europarates.
  • Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.

Question 8

Question
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Answer
  • Ein unklares Impressum geht zu Lasten desjenigen, der ein unklares Impressum veröffentlicht.
  • eine Verletzung der Impressumpflicht kann eine unlautere Geschäftspraktik sein.
  • Sofern das Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis hat, ist das Impressum in diesem anzugeben.
  • Die Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumpflicht bestehen

Question 9

Question
Frau Müller malt am 1. Mai 2009 ein Gemälde, das ein Werk iSd (im Sinne des) § 1 Abs 1 UrhG ist. Am 1. Juni 2011 verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Answer
  • Nach ihrem Tod werden lediglich ihre geistigen Interessen weiterhin geschützt (Urheberpersönlichkeitsrechte). Der Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwertungsrechte.
  • Die Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate.
  • Die Schutzfrist beginnt am 1. Jänner 2010.
  • Der urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31. Dezember 2081.

Question 10

Question
Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
Answer
  • Während sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressatenkreis richten, regeln Bescheide und Urteile die Rechtsverhältnisse eines konkreten Adressaten(kreises).
  • Verstößt ein innerstaatliches (sonstiges) Verfassungsgesetz gegen Unionsrecht, darf das Verfassungsgesetz nicht angewendet werden.
  • Es ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben.
  • Das gleiche Wahlrecht, nach dem jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt, ist bei der Wahl zum Nationalrat und der Wahl zum Europäischen Parlament verwirklicht.

Question 11

Question
Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
Answer
  • Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen sechs Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.
  • Der Medieninhaber hat den Betroffenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.
  • Die Veröffentlichung muss jedenfalls als „Gegendarstellung“ bezeichnet sein.
  • Die Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden.

Question 12

Question
Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während Corona stützen & startet daher eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimischer Unternehmen beworben werden. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Answer
  • Der ORF darf nach dem AMG-D (Audiovisuelles Mediengesetz) eine Teleshopping -Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern eindeutig erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.
  • Der ORF unterliegt restriktiveren Werbebeschränkungen als ATV.
  • Der ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen.
  • Der ORF unterliegt denselben Werbebeschränkungen als ATV.

Question 13

Question
Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ihrem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treffen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Answer
  • Ein Eingriff in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs 2 EMRK jedenfalls statthaft, wenn er dem Schutz der Gesundheit dient.
  • Frau Steiner steht keine Möglichkeit offen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil in Situationen wie der „Corona-Krise“ die Grundrechte ausgesetzt werden.
  • Ob die Regelung eine Verletzung des Grundrechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist, wird im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt
  • Die Regelung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

Question 14

Question
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
Answer
  • Sowohl Opfer als auch Täter können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf den "Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen" berufen.
  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird.
  • Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.
  • Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann gem § 6 MedienG gegen den Medieninhaber vorgehen, wenn sie durch ein Medium einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung falsch verdächtigt wird.

Question 15

Question
Herr Schuster schreibt einen Leserbrief & sendet ihn an eine Zeitung. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Answer
  • Wenn der Leserbrief in der Print-Ausgabe veröffentlicht wird, wird in das Vervielfältigungsrecht von Herrn Schäfer eingegriffen.
  • Die Zeitung darf den Leserbrief in jedem Fall verkürzt veröffentlichen.
  • Da der Text nur ein Brief ist, kann er den Werkcharaker des UrhG (Urheberrechtsgesetz) gar nicht erfüllen. Der Lesebrief ist daher nicht urheberrechtlich geschützt.
  • Wenn der Leserbrief in der Print-Ausgabe veröffentlicht wird, wird in das Verbreitungsrecht von Herrn Schuster eingegriffen.

Question 16

Question
Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
Answer
  • Ein urheberrechtlich geschützter Text darf nur dann vervielfältigt werden, wenn der Urheber eine vertragliche Lizenz erteilt.
  • Eine Werknutzungsbewilligung ist eine vertragliche Lizenz.
  • Die Schutzfrist des Urheberrechts (im engeren Sinn) ist in der Regel um einiges länger als die Schutzfristen der verwandten Schutzrechte.
  • Ein Ghostwriter verzichtet auf sein Recht auf Urheberschaft.

Question 17

Question
Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
Answer
  • Die Gegendarstellung ist im UrhG geregelt.
  • Die Gegendarstellung richtet sich gegen den Verfasser der unwahren Tatsachenbehauptung.
  • Die Gegendarstellung kommt nur dann in Betracht, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung in einem periodischen Medium veröffentlicht wurde.
  • Der Gegendarstellungsantrag muss binnen 2 Monaten beim Strafgericht gestellt werden.

Question 18

Question
Welche der folgenden Aussagen zum ORF ist/sind richtig?
Answer
  • Der Generaldirektor ist an die Weisungen der anderen Direktoren gebunden.
  • Der Publikumsrat beschließt das Programmentgelt und genehmigt die Werbetarife.
  • Der Publikumsrat ist die Interessensvertretung der Hörer und Seher des ORF.
  • Organe des ORF sind der Stifungsrat, der Generaldirektor & der Publikumsrat.

Question 19

Question
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?
Answer
  • Während das Fernsehen ein Verteildienst ist, ist das Radio ein typischer Abrufdienst.
  • Das Objektivitätsgebot als Programmgrundsatz erstreckt sich nicht nur auf inländische, sondern auch auf ausländische Themen.
  • Im Rundfunkrecht gibt es neben dem ORF-Gesetz auch das Privatradiogesetz & das ,,Audiovisuelle Mediendienste Gesetz‘‘
  • Der EuGH entschied im Lentia Urteil, dass das ORF-Monopol eine Verletzung der Äußerungsfreiheit ist.

Question 20

Question
Welche der folgenden Aussagen über die österreichische Rechtsordnung ist/sind richtig?
Answer
  • Alle Verfassungsbestimmungen sind in einer einheitlichen Kodifikation niedergeschrieben: dem B-VG.
  • Zentrales Organ der unmittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann.
  • Unionsrecht, das innerstaatlichen Gesetzen widerspricht, darf nicht angewandt werden.
  • Verordnungen des Unionsrechtes sind Rechtsquellen, die unmittelbar gelten.

Question 21

Question
Welche der folgenden Aussagen zum (Urheber-) Vertragsrecht ist/sind richtig?
Answer
  • Ein Lizenzvertrag kann nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.
  • Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen 2 oder mehreren Rechtspersonen.
  • Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein.
  • Lizenzverträge müssen grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden.

Question 22

Question
Herr Maier ist Unternehmer und betreibt ein Möbelhaus, dessen Geschäftsräume über 400 Quadratmeter groß sind. Eine Corona-Verordnung hat vorgesehen, dass Betriebe, deren Geschäftsräume größer als 400 Quadratmeter sind, erst zwei Wochen später öffnen dürfen als die anderen. Herr Maier fühlt sich in seinem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit verletzt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Answer
  • Verordnungen sind generell-abstrakte Rechtsquellen, die von Verwaltungsorganen erlassen werden.
  • Herr Maier kann sich keinesfalls an den EGMR wenden, weil er um das Recht kämpft, dass sein Unternehmen früher öffnen darf, ein Unternehmen aber kein Mensch ist.
  • Grundrechtsverletzungen müssen jedenfalls abgestellt werden, auch wenn die Regelung dem Schutz der Gesundheit dient.
  • Da diese Regelung eine Vielzahl an Unternehmen in Österreich trifft & daher besonders wichtig ist, kann sich Herr Maier direkt an das EGMR wenden.
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