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KORRE 23/24 -VO7 Gegendarstellungsrecht

elli A. 15 questions

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Questions in this quiz (15)

  1. 1Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?

    1. ADamit eine Person gegendarstellungsberechtigt ist, braucht sie in der Veröffentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, nicht namentlich genannt zu sein.
    2. BEine Gegendarstellung ist nur zulässig, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung in einem Druckwerk veröffentlicht wurde.
    3. CDas Informationsgebot besagt, dass der Leser der Gegendarstellung nicht nur erfahren soll, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist, sondern auch genauere Informationen erhalten soll.
    4. DDas Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröffentlichung beim Strafgericht einlangen.
  2. 2Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
    1. ADamit eine Person gegendarstellungsberechtigt ist, muss sie in der Veröffentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, namentlich genannt sein.
    2. BWird das Kontradiktionsgebot nicht eingehalten, muss die Gegendarstellung nicht veröffentlicht werden.
    3. CWird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen sechs Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Strafgericht stellen.
    4. DDie betroffene Person muss beweisen, dass die vom Medium veröffentlichte Behauptung unwahr ist.
  3. 3Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist richtig?
    1. ADer Anspruch richtet sich gegen den Verfasser der Äußerung.
    2. BDie betroffene Person muss beweisen, dass die vom Medium veröffentlichte Behauptung unwahr ist.
    3. CWird das Kontradiktionsgebot nicht eingehalten, muss die Gegendarstellung nicht veröffentlicht werden.
    4. DDer Gegendarstellungsantrag muss binnen 2 Monaten beim Strafgericht gestellt werden.
  4. 4Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
    1. ADas Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröffentlichung beim Strafgericht einlangen.
    2. BDer Anspruch auf Gegendarstellung steht einem Betroffenen offen, wenn eine unwahre Tatsachenbehauptung in einem periodischen elektronischen Medium veröffentlicht wurde.
    3. CDer von der unwahren Tatsachenbehauptung Betroffene muss beweisen, dass die
      Tatsachenbehauptung unwahr ist.
    4. DIm Rahmen der Gegendarstellung kann der aus der unwahren Tatsachenbehauptung entstandene Kränkungsschaden geltend gemacht werden.
  5. 5Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
    1. ADie Veröffentlichung muss jedenfalls als „Gegendarstellung“ bezeichnet sein.
    2. BWird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen 6 Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.
    3. CDie Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden.
    4. DDer Medieninhaber hat den Betroffenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.
  6. 6Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?


    1. ADas bloße Verneinen einer These genügt in der Regel nicht, um dem Informationsgebot gerecht zu werden.
    2. BRichtet sich das schriftliche Veröffentlichungsbegehren statt an den Medieninhaber an die Redaktion des Medieninhabers, gilt auch das als gültige Einbringung.
    3. CNach dem Knappheitsgebot soll die Gegendarstellung denselben Umfang haben wie der Artikel, der die unwahre Tatsachenbehauptung enthält.
    4. DDas Kontradiktionsgebot besagt, dass die Gegendarstellung widerspruchsfrei formuliert sein muss.
  7. 7Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
    1. ABloß allgemein Betroffene haben keinen Anspruch auf Gegendarstellung.
    2. BDer Gegendarstellungsantrag muss binnen 2 Monaten beim Strafgericht gestellt werden.
    3. CDas Gegendarstellungsbegehren richtet sich gegen den Medieninhaber.
    4. DWird ein E-Mail-Newsletter nur drei Mal im Jahr ausgestrahlt, sind auf dieses Medium die Regelungen über die Gegendarstellung nicht anzuwenden.
  8. 8Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?

    1. AVerstößt ein Gegendarstellungsbegehren nur gegen zwei oder drei zentrale Gebote
      (Informationsgebot, Knappheitsgebot, Kontradiktionsgebot), ist die Gegendarstellung zu veröffentlichen.
    2. BDas Gegendarstellungsbegehren richtet sich an das Strafgericht.
    3. CEine Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden.
    4. DDie Gegendarstellung muss so veröffentlicht werden, dass sie den gleichen Veröffentlichungswert hat wie die Veröffentlichung, auf die sie sich bezieht.
  9. 9Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
    1. AZweck der Gegendarstellung ist der reine Widerruf einer unwahren Tatsachenbehauptung.
    2. BEin Gegendarstellungsantrag muss beim zuständigen Strafgericht eingebracht werden.
    3. CEine Gegendarstellung kann binnen zwei Monaten ab Kenntnis der Veröffentlichung der unwahren Tatsachenbehauptung begehrt werden.
    4. DNur juristische Personen können Gegner einer Gegendarstellung sein.
  10. 10Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zu dem rufschädigend, indem sie das berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der Folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
    1. AHerr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen Rufschädigung gem § 1330 Abs 2 ABGB wehren
    2. BHerr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil unwahre Tatsachenbehauptung in einer Online-Zeitung veröffentlicht wurde. Das Gegendarstellungsrecht ist nur für periodische Druckwerke anwendbar.
    3. CHerr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen strafrechtlicher Kreditschädigung gem. § 152 StGB Erfolg haben.
    4. DEs besteht die Pflicht zur Veröffentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens 2 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Herr Adler Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, also am 29. Juni 2020, ein Gegendarstellungsbegehren beim Medieninhaber eintrifft, und keine anderen Gründe die Veröffentlichungspflicht ausschließen.

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Quiz on KORRE 23/24 -VO7 Gegendarstellungsrecht, created by elli A. on 19/03/2024.
Author
elli A.
Language
Deutsch
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