Quiz
KORRE alle Altfragen KORRIGIERT SS26 + ERKLÄRUNGEN
Questions in this quiz (106)
1Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- AIn Österreich gilt das Zensuswahlrecht.
- BJuristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden
- CMit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit.
- DVerstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH schnellstmöglich aufgehoben werden.
2Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- ADie medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird.
- BDer Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.
- CDer Impressumpflicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien.
- DOrgane des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.
3Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- AFotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröffentlicht werden, selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröffentlichung einwilligt.
- BAuch unentgeltliche Veröffentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen Medien sind als 'Anzeige', 'entgeltliche Einschaltung' oder Werbung zu kennzeichnen.
- CWird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen.
- DPersonenbildnisse dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, außer der Abgebildete stimmt der Veröffentlichung zu.
4Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und fotografiert am 15. Jänner 2015 bei einer Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandschaft. Am 2. November verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- AIst ein Foto urheberrechtlich geschützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des Lichtbildherstellers geschützt sein.
- BHätte Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde Teilurheberschaft.
- CDas Werk ist bis zum 31. Dezember 2086 urheberrechtlich geschützt.
- DEs genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt.
5Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
- ADie Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumpflicht bestehen
- BEin unklares Impressum geht zu Lasten des Medieninhabers.
- CDas Impressum muss im Inhaltsverzeichnis nicht angegeben werden.
- DIst ein Impressum zwar aufgrund von Form oder Platzierung unlesbar, aber immerhin vorhanden, ist die Impressumpflicht nicht verletzt.
6Herr Winter ist Photograph und erstellt eine Photoserie, die zu Marketingzwecken auf der Website eines Wintersportortes veröffentlicht wird. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- ABei einer reinen Landschaftsaufnahme ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.
- BWird ein Photo veröffentlicht, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, fällt das in die Fallgruppe 'Anlass zu Missdeutungen'.
- CDas Veröffentlichen der Fotos auf der Website des Wintersportortes ist ein Eingriff in das Vervielfältigungs- und das Zurverfügungstellungsrecht des Photographen.
- DDas Veröffentlichen eines Bildes, auf dem ein fünfjähriges Kind abgebildet ist, ist rechtlich nur zulässig, wenn die Eltern in die Veröffentlichung einwilligen.
7Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und photographiert am 15. Jänner 2015 bei einer Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandschaft. Am 2. November 2015 verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- AHätte Anna das Photo gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde Teilurheberschaft.
- BEs genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt
- CDas Werk ist bis zum 31. Dezember 2085 urheberrechtlich geschützt.
- DIst ein Photo urheberrechtlich geschützt, kann es nicht durch das verwandte Schutzrecht des Lichtbildherstellers geschützt sein.
8Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
- ADie Legislaturperiode beträgt immer fünf Jahre.
- BGesetze (im formellen Sinn) werden durch die Legislative geschaffen.
- CWährend es für die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei Kammern gibt, gibt es auf Landes- und Gemeindeebene nur eine Kammer.
- DDie drei Staatsgewalten sind Legislative, Exekutive und Judikatur.
9In einer Fernsehsendung über einen bekannten Schauspieler wird auch dessen (der Öffentlichkeit bisher nicht bekannte) COVID-19-Erkrankungund dessen leichtsinniges Verhalten, das möglicherweise zur Ansteckung geführt hat, thematisiert. Der Schauspieler ist empört und will rechtlich dagegen vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen (Entschädigungs-)Ansprüchen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- ADer Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identitätsschutz berufen.
- BDer Schauspieler hat keinen Anspruch auf Gegendarstellung.
- CDer Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs berufen.
- DDer Schauspieler könnte dagegen sinnvollerweise vorgehen, indem er eine Verletzung seines Namensrechtes geltend macht.
10Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
- AEin Betroffener kann gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, die seinen Kredit/Erwerb/Fortkommen gefährden, nach § 1330 Abs 2 ABGB vorgehen, wenn der Veröffentlicher die Unwahrheit kannte oder kennen musste.
- BAlle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.
- CEine Namensanmaßung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nach § 16 ABGB.
- DFür zivilrechtliche Ansprüche wegen Ehrenbeleidigung genügt fahrlässige Begehung.
11Frau Dichter veröffentlicht eine Sammlung von selbst verfassten originellen Gedichten. Kurz nach der Veröffentlichung kauft sich Frau Maier den Gedichtband und scannt ihn ein, um ihn anschließend auf ihre Website hochzuladen, von der ihn jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- ALädt sich eine dritte Person den Gedichtband herunter, greift sie in das Vervielfältigungsrecht ein.
- BFrau Maiers Handeln ist durch keine freie Werknutzung legitimiert.
- CDie Gedichte sind Werke der Literatur.
- DFrau Maier greift in das Verbreitungsrecht ein.
12Welche der folgenden Aussagen zu den Werbebeschränkungen ist/sind richtig?
- APrivate Rundfunkbetreiber unterliegen keinen qualitativen und quantitativen Werbebeschränkungen.
- BAm Karfreitag darf in Fernsehprogrammen keine Werbung ausgestrahlt werden.
- CAnkündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen nach § 26 MedienG jedenfalls als Werbung gekennzeichnet werden.
- DDer ORF darf keine subliminale Werbung ausstrahlen.
13Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig? Achten Sie besonders auf die verwendeten Begriffe!
- ADer Begriff 'Äußerungsfreiheit' ist nicht richtig; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden. Richtig wäre: 'Meinungsäußerungsfreiheit'
- B'Rechtsmittel' kann als Oberbegriff für Urteile, Erkenntnisse und Beschlüsse verwendet werden.
- CÖsterreichs Regierungsform ist Demokratie; Österreichs Staatsform ist Republik.
- DDas Entgelt für eine gemietete Wohnung ist der 'Kaufpreis'.
14Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?
- AAuch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein.
- BNur aus wichtigem Grund kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
- CEin Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.
- DLizenzverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.
15Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?
- AGrundrechte können durch die Gesetzgebung nicht geändert werden.
- BGrundrechte können in Österreich im Verfassungsrang und im Rang eines einfachen Gesetzes stehen.
- CDas Recht auf Ehre, das Recht am eigenen Bild und das Recht am Namen sind Rechtsgüter im Sinne des Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).
- DGrundrechte schützen vor staatlichen Eingriffen.
16Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richtig?
- ADer Verfassungsgerichtshof hat eine negative Gesetzgebungskompetenz.
- BÜber die Verhängung einer Justizstrafe entscheiden Strafgerichte.
- CDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Institution der Europäischen Union.
- DÜber medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.
17Frau Reiselust macht eine einjährige Weltreise und berichtet über ihre Erlebnisse in ihrem Reiseblog. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig? =>
- ADie Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.
- BFrau Reiselust ist Medieninhaber im Sinne des MedienG
- CFür Frau Reiselusts Website gilt die Ausnahme für 'kleine Websites', weil die Website keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs hinausgehenden Informationsgehalt aufweist.
- DFrau Reiselust muss ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG bereitstellen.
18Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der Unschuldsvermutung ist/sind richtig?
- ADer Schutz der Unschuldsvermutung ist völker- und verfassungsrechtlich geboten.
- BAuf den Schutz der Unschuldsvermutung können sich Täter und Opfer berufen.
- CDer Schutz der Unschuldsvermutung gilt nur bis zu jenem Zeitpunkt, an dem eine Person von einem Strafgericht rechtskräftig verurteilt wird.
- DEin medienrechtlicher Entschädigungsanspruch wegen Verletzung der Unschuldsvermutung besteht nicht, wenn der Betroffene die Tat gegenüber einem Medium eingestanden und das nicht widerrufen hat.
19Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
- ADie medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nach dem Tod des Betroffenen nicht erstmals geltend gemacht werden.
- BDie medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.
- CDie medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nur gegenüber periodischen Medien geltend gemacht werden.
- DBei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können nicht nur inländische, sondern auch ausländische Medieninhaber zur Zahlung eines medienrechtlichen Entschädigungsanspruches verurteilt werden.
20Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
- ADamit eine Person gegendarstellungsberechtigt ist, braucht sie in der Veröffentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, nicht namentlich genannt zu sein.
- BEine Gegendarstellung ist nur zulässig, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung in einem Druckwerk veröffentlicht wurde.
- CDas Informationsgebot besagt, dass der Leser der Gegendarstellung nicht nur erfahren soll, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist, sondern auch genauere Informationen erhalten soll.
- DDas Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröffentlichung beim Strafgericht einlangen.
21Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
- AEine Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz ist, dass das Schaffensergebnis von einem Menschen stammt.
- BDas Urheberrecht kann alle zehn Jahre durch Entrichten einer Erneuerungsgebühr verlängert werden.
- CEin Urheber kann einer anderen Person Rechte an seinem Werk mittels einer gesetzlichen Lizenz vertraglich einräumen.
- DDas Urheberrecht schützt technische Erfindungen.
22Welche der folgenden Aussagen zum ORF-Gesetz ist/sind richtig?
- ADas ORF-Gesetz sieht vor, dass es ein werbefreies Fernsehprogramm geben muss.
- BOrgane des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor und der Publikumsrat.
- CDer ORF darf in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen Schleichwerbung senden.
- DDer Generaldirektor ist an die Weisungen der anderen Direktoren gebunden.
23Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?
- ADas ORF-Monopol war ein rechtswidriger Eingriff in die Äußerungsfreiheit.
- BAuch die Programme von privaten Rundfunkveranstaltern müssen dem Objektivitätsgebot entsprechen.
- CDas ORF-Gesetz und das BVG-Rundfunk stehen im Verfassungsrang.
- DDas Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz regelt die Veranstaltung von Privatfernsehen und Privathörfunk.
24Herr Will Nich versendet monatlich einen Newsletter, indem er über die neuesten Entwicklungen der COVID-19-Politik berichtet und dazu kritisch Stellung nimmt. In seinem letzten Newsletter, den er an über 5000 Adressatengesendet hat, schrieb er: "Alle Politiker sind vollkommen unfähig und wissen selbst nicht, was sie tun. "Der Politiker Ernst Fall will dagegenvorgehen und möchte eine Gegendarstellung begehren. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- ADer Newsletter ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.
- BBei Äußerungen, die in einem Newsletter veröffentlicht wurden, ist generell keine Gegendarstellung möglich.
- CEine Gegendarstellung gegen diese Äußerung ist schon deshalb nicht möglich, weil der Politiker Ernst Fall nur allgemein betroffen ist.
- DDie Aussage 'Die Politiker sind alle vollkommen unfähig' ist ein Werturteil.
25Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
- AIn Medienangelegenheiten entscheidet in erster Instanz das Landesgericht als Dreirichtersenat.
- BStrafgerichte können auch über gewisse zivilrechtliche Ansprüche entscheiden.
- CDie Strafgerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
- DRichter der Verwaltungsgerichte müssen Weisungen des Verwaltungsgerichtshofs befolgen.
26Georg schreibt ein Buch. Kurz nach der Veröffentlichung kauft sich Maria das Buch und scannt es ein, um es anschließend auf ihre Website hochzuladen, von der es jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- AMaria greift in das Verbreitungsrecht ein.
- BMaria greift in das Vervielfältigungsrecht ein.
- CMarias Handeln ist durch keine freie Werknutzung legitimiert.
- DMaria greift in das Zurverfügungstellungsrecht ein.
27Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?
- ADie Direktoren des ORF müssen die Weisungen des Generaldirektors befolgen.
- BTätigkeiten des ORF, die nicht unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag fallen, dürfen nicht aus dem Programmentgelt finanziert werden.
- CDas ORF-Monopol war ein verhältnismäßiger Eingriff in die Äußerungsfreiheit.
- DWährend das AMD-G Teleshopping uneingeschränkt erlaubt, ist Teleshopping nach dem ORF-G untersagt.
28Alexander, ein siebenjähriger Bub, wird beim Malen mit Wasserfarben photographiert. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- ADas Photographieren des Buben ist keine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.
- BDie Veröffentlichung des Photos ist jedenfalls eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.
- CDamit das Photo für Werbezwecke verwendet werden darf, müssen Alexanders Eltern in die Veröffentlichung des Bildes einwilligen.
- DDamit das Photo für Werbezwecke verwendet werden darf, muss Alexander in die Veröffentlichung des Bildes einwilligen.
29Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richtig?
- ADie Einwilligung in die Veröffentlichung eines Personenbildnisses kann nicht immer widerrufen werden.
- BDas Recht am eigenen Bild ist im ABGB geregelt.
- CDie Veröffentlichung eines Photos ohne Einwilligung der Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröffentlichung berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt sind.
- DIm Bildnisschutz wird nur der immaterielle Schaden ersetzt.
30Welche der folgenden Aussagen zur Gesetzgebung ist/sind richtig?
- AEin Gesetz tritt immer mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
- BÖsterreichische Gesetze werden von der Bundesregierung verabschiedet.
- CEin Gesetz tritt grundsätzlich mit dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag in Kraft.
- DErhebt der Bundesrat einen begründeten Einspruch gegen einen Gesetzesentwurf, kann das Gesetz in der Regel trotzdem verabschiedet werden.
31Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
- AEin Betroffener kann nach § 1330 Abs 2 ABGB vorgehen, wenn der Veröffentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.
- BDer zivilrechtliche Anspruch aus Ehrenbeleidigung steht nur zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.
- CAlle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen in den Tatbestand der Üblen Nachrede.
- DEine Namensanmaßung verletzt das Namensrecht.
32Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
- ADer Schutz der Unschuldsvermutung kann auch nach der Urteilsverkündung weitergelten.
- BDie medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.
- CDer Anspruch richtet sich gegen denjenigen, der die Äußerung verfasst hat.
- DDie Höhe des Entschädigungsbetrags hängt von Umfang und Verbreitung der Veröffentlichung ab.
33Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
- ADamit eine Person gegendarstellungsberechtigt ist, muss sie in der Veröffentlichung namentlich genannt sein.
- BWird das Kontradiktionsgebot nicht eingehalten, muss die Gegendarstellung nicht veröffentlicht werden.
- CWird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen sechs Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Strafgericht stellen.
- DDie betroffene Person muss beweisen, dass die vom Medium veröffentlichte Behauptung unwahr ist.
34Anna ist Inhaberin eines Blumengeschäftes. Sie betreibt eine Website, auf der sie ihre Kunden regelmäßig über ihr Geschäft und die angebotene Ware informiert. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- AAnna unterliegt nicht der Offenlegungspflicht, weil ihre Website eine 'kleine Website' ist.
- BAnna ist Medieninhaberin.
- CWenn Anna auf ihrer Website bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über das Konkurrenzunternehmen 'Flower GmbH' veröffentlicht, kann die 'Flower GmbH' dagegen zivilrechtlich nach § 1330 Abs 2 ABGB vorgehen.
- DWenn Anna eine unwahre Tatsachenbehauptung über 'Flower GmbH' veröffentlicht, kann die GmbH im Wege eines medienrechtlichen Entschädigungsverfahrens Ersatz des immateriellen Schadens fordern.
35Wegen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung von COVID-19 erlassen wurden, kann die in Österreich lebende Chen Lu nicht ihre in China lebenden Eltern besuchen. Sie fühlt sich in ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens beeinträchtigt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- AVerletzungen des Rechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens sind niemals zulässig.
- BMöchte Chen Lu das Gesetz auf seine Grundrechtskonformität überprüfen lassen, kann sie sich nicht direkt an den EGMR wenden.
- CZum Schutz der Gesundheit darf in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verhältnismäßig eingegriffen werden.
- DDas Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist ein Menschenrecht, auf das sich auch Personen berufen können, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben.
36Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?
- ASobald ein Mensch rechtsfähig ist, kann er selbst Verträge abschließen
- BBeim Abschluss von Lizenzverträgen ist das Formgebot der Schriftlichkeit zu wahren.
- CIn einem Vertrag kann geregelt werden, auf welche Weise der Vertrag beendet werden kann.
- DNeben natürlichen Personen können auch juristische Personen Vertragspartner sein.
37Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
- ABloße Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt.
- BUrheberrechte sind übertragbar und vererbbar.
- CJuristische Personen können Urheber sein.
- DEin Miturheber kann auf sein Urheberrecht verzichten.
38Welche der folgenden Aussagen zum Persönlichkeitsrecht ist richtig?
- AEine Person kann nur dann zivilrechtlich gegen eine Ehrenbeleidigung vorgehen, wenn diese nicht vorsätzlich begangen wurde, denn gegen eine vorsätzliche Ehrenbeleidigung kann nur strafrechtlich vorgegangen werden.
- BBeschimpft eine Person eine andere in einer Wohnung, in der keine anderen Personen anwesend sind, fällt die Handlung nicht unter den Tatbestand der Beleidigung.
- CDer Kern des Ehrenschutzes ist im UWG geregelt.
- DJuristische Personen haben einen zivilrechtlichen Anspruch wegen Kreditschädigung gemäß § 1330 Abs 2 ABGB, natürlichen Personen steht dieser Anspruch hingegen nicht offen.
39Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
- ADer Offenlegungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Arten von periodischen Medien.
- BZweck des Impressums ist es, über die Abhängigkeitsverhältnisse und die grundlegende Richtung des Mediums aufzuklären.
- CEin Verstoß gegen die Pflicht, ein Impressum zu führen, hat keinerlei Konsequenzen.
- DEntgeltliche Veröffentlichungen in periodischen Medien müssen als 'Anzeige', 'entgeltliche Einschaltung' oder 'Werbung' gekennzeichnet sein, selbst wenn es durch Gestaltung oder Anordnung keinerlei Zweifel an der Entgeltlichkeit gibt.
40Finde die richtigen Aussagen
- AIn Österreich gilt das Zensuswahlrecht.
- BJuristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden.
- CMit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person die volle Rechtsfähigkeit.
- DVerstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH schnellstmöglich aufgehoben werden.
- EDie medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen auch der immaterielle Schaden ersetzt wird.
- FDer Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.
- GDer Impressumspflicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien.
- HOrgane des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS
41Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
- ADas Urheberrecht kann durch das Entrichten einer Erneuerungsgebühr für jeweils 10 Jahre verlängert werden.
- BDas Urheberrecht kann durch Einräumung eines Werknutzungsrechtes unter Lebenden übertragen werden.
- CDas Urheberrecht schützt den Schöpfer von eigentümlichen geistigen Schöpfungen.
- DDer Urheber kann auf die Geltendmachung seiner Ansprüche aus einer Rechtsverletzung verzichten.
42Der Heurigenwirt Noah Achterl beabsichtigt die Eröffnung seines dritten Lokals. Schon jetzt wirbt er mit einer in der Nähe angebrachten großformatigen Werbetafel, auf der man inmitten mehrerer Photos des noch leeren Lokals ein Photo einer fröhlichen Gästerunde sieht. Dieses (wohl in einem anderen, bereits geöffneten Lokal aufgenommene) Photo zeigt unter anderem den ehemaligen Richter und Politiker Wilhelm Weinlein. Herr Weinlein möchte sich das nicht gefallen lassen und rechtlich dagegen vorgehen. Er stützt sich auf den Bildnisschutz. Welche der folgenden Fallgruppen ist/sind in diesem Fall einschlägig?
- APreisgabe des Privatlebens
- BBloßstellung
- CAnlass zu Missdeutungen
- DEntwürdigende und herabsetzende Abbildungen
43Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
- AEin E-Mail-Newsletter, der zumindest zwei Mal im Jahr verbreitet wird, muss ein Impressum enthalten.
- BDer Medieninhaber eines Rundfunkprogramms ist zur Veröffentlichung einer Offenlegung verpflichtet.
- CEine Tageszeitung muss ein Impressum und eine Offenlegung enthalten.
- DDer Medieninhaber einer Website ist zur Veröffentlichung einer Offenlegung, nicht aber eines Impressums verpflichtet.
44Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?
- ADas ORF-Monopol war ein nicht verhältnismäßiger Eingriff in die Äußerungsfreiheit.
- BWer in Österreich Hörfunk veranstalten möchte, braucht dafür eine Zulassung.
- CDer Generaldirektor des ORF ist ein Kollegialorgan.
- DDer Stiftungsrat ist an die Weisungen des Generaldirektors gebunden.
45Welche der folgenden Aussagen zum Wettbewerbsrecht ist/sind richtig?
- AKartellrecht sorgt dafür, dass es einen funktionierenden Wettbewerb gibt.
- BDomain-Grabbing ist eine Handlung, die durch das Kartellgesetz verboten ist.
- CDas UWG enthält Regelungen über die (Un-)Zulässigkeit von Geschäftspraktiken und sonstigen Handlungen von Unternehmen.
- DDas Kartellrecht verfolgt den Zweck, dass ein fairer Wettbewerb geführt wird.
46Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
- AJuristische Personen können sich auf den zivilrechtlichen Schutz der Ehre stützen.
- BWird eine Person durch den unbefugten Gebrauch ihres Namens beeinträchtigt, kann sie einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.
- CSowohl für das Recht am eigenen Bild als auch für das Recht an der eigenen Stimme kann ein Anspruch auf Urteilsveröffentlichung zustehen.
- DDas in § 16 ABGB geregelte allgemeine Persönlichkeitsrecht kann als Auffangnetz für Persönlichkeitsrechtsverletzungen dienen.
47Die Tageszeitung "KURIER" veröffentlicht in ihrer Print-Ausgabe vom Freitag, dem 23. April 2021, einen Artikel über einen von den Medien verfolgten Prozess. Es wird berichtet, dass der Rechtsanwalt (RA Dr. Georg Fischer) des Beklagten nach Ablauf der dreitägigen Frist Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat. Der Rechtsanwalt möchte gegen die veröffentlichte Äußerung vorgehen, weil er die Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde fristgerecht vorgenommen hat.
- ADie Formulierung 'Sie berichten ... dass RA Dr. Georg Fischer die Nichtigkeitsbeschwerde nach Ablauf der Frist angemeldet hat. Diese Aussage ist unwahr' ist eine Gegendarstellung.
- BDer Rechtsanwalt kann sich mit dem Gegendarstellungsbegehren nicht direkt an das Strafgericht wenden.
- CDie Beweislast (in puncto Un-/Wahrheit) trifft den Medieninhaber.
- DDer 'KURIER' muss die Gegendarstellung spätestens am 5. Werktag nach der Veröffentlichung veröffentlichen
48Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch des 'Identitätsschutzes' ist/sind richtig?
- ASind die im Medium veröffentlichten Angaben nicht geeignet, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität der Person zu führen, steht der Anspruch nicht zu.
- BWerden durch die Veröffentlichung schutzwürdige Interessen verletzt, hat der Betroffene jedenfalls Anspruch auf medienrechtliche Entschädigung, wenn keiner der Ausnahmegründe des Absatz 3 einschlägig ist.
- CNicht nur Täter, sondern auch Opfer einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung können sich auf diesen Anspruch berufen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- DWerden in U-Bahn-Stationen Plakate aufgehängt, auf denen Fotos sowie Angaben zu einer Person abgedruckt sind, die verdächtigt wird, eine Straftat gesetzt zu haben, hat die betroffene Person Anspruch auf medienrechtliche Entschädigung, sofern die Veröffentlichung der Angaben nicht amtlich veranlasst war.
49Frau Nowak schreibt einen Leserbrief und sendet ihn an eine Zeitung. Die Zeitung veröffentlicht den Leserbrief daraufhin. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
- ADie Zeitung darf den Leserbrief veröffentlichen, ohne eine gesonderte Einwilligungserklärung von Frau Nowak einzuholen.
- BWird der Leserbrief in der Druckausgabe der Zeitung veröffentlicht, wird in das Vervielfältigungsrecht von Frau Nowak eingegriffen.
- CDie Zeitung darf den Leserbrief gekürzt veröffentlichen, sofern der Sinngehalt dadurch nicht geändert wird.
- DWird der Leserbrief in der Online-Ausgabe der Zeitung veröffentlicht, wird in das Zurverfügungstellungsrecht, nicht aber in das Vervielfältigungsrecht von Frau Nowak eingegriffen.
50Welche der folgenden Aussagen zum Grundrecht auf Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
- AIm Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen der betroffenen Person mit jenen der sich äußernden Person abgewogen.
- BDas Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit.
- CExzedierende Werturteile dürfen nicht geäußert werden.
- DDas Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht jedem Menschen zu.
51Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
- ADas Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröffentlichung beim Strafgericht einlangen.
- BDer Anspruch auf Gegendarstellung steht einem Betroffenen offen, wenn eine unwahre Tatsachenbehauptung in einem periodischen elektronischen Medium veröffentlicht wurde.
- CDer von der unwahren Tatsachenbehauptung Betroffene muss beweisen, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist.
- DIm Rahmen der Gegendarstellung kann der aus der unwahren Tatsachenbehauptung entstandene Kränkungsschaden geltend gemacht werden.
52Welche der folgenden Aussagen zum zivilrechtlichen Schutz des wirtschaftlichen Rufs ist/sind richtig?
- AIm Fall einer reinen Kreditschädigung trifft den Betroffenen die Beweislast.
- BDer Anspruch steht nur zu, wenn die Äußerung ehrenbeleidigend ist.
- CDer Betroffene hat Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens.
- DDie Geltendmachung des Anspruchs steht nicht nur Unternehmen offen.
53Welche der folgenden Aussagen zu den Wahlgrundsätzen ist/sind richtig?
- ABei den österreichischen Nationalratswahlen ist der Grundsatz des geheimen Wahlrechts verwirklicht.
- BDer Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt.
- CDer Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts ist in Österreich nicht verwirklicht, weil nicht alle Staatsbürger, sondern nur jene, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen dürfen.
- DBei Wahlen zum Europäischen Parlament ist der Grundsatz des gleichen Wahlrechts verwirklicht.
54Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
- AIn Österreich gilt das Zensuswahlrecht.
- BJuristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden.
- CMit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit.
- DVerstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH schnellmöglich aufgehoben werden.
55Frau Müller malt am 1. Mai 2009 ein Gemälde, das ein Werk iSd (im Sinne des) § 1 Abs 1 UrhG ist. Am 1. Juni 2011 verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhanf richtig?
- ANach ihrem Tod werden lediglich ihre geistigen Interessen weiterhin geschützt (Urheberpersönlichkeitsrechte). Der Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwertungsrechte.
- BDie Schutzfrist beginnt am 1. Jänner 2010.
- CDer urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31. Dezember 2081.
- DDie Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate
56Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
- ADie Veröffentlichung muss jedenfalls als 'Gegendarstellung' bezeichnet sein.
- BWird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen 6 Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.
- CDie Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden.
- DDer Medieninhaber hat den Betroffenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.
57Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zu dem rufschädigend, indem sie das berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der Folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- AHerr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen Rufschädigung gem. § 1330 Abs 2 ABGB wehren.
- BHerr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil die unwahre Tatsachenbehauptung in einer Online-Zeitung veröffentlicht wurde.
- CHerr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen strafrechtlicher Kreditschädigung gem. § 152 StGB Erfolg haben.
- DEs besteht die Pflicht zur Veröffentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens 2 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Herr Adler Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, ein Gegendarstellungsbegehren eingetroffen ist.
58Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während der „Corona-Krise“ stützen und startet daher eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimische Unternehmen beworben werden. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- ADer ORF darf nach dem AMD-G eine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern eindeutig erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.
- BDer ORF unterliegt den gleichen Werbebeschränkungen wie ATV.
- CDer ORF unterliegt restriktiveren Werbebeschränkungen als ATV.
- DDer ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen.
59Thema Gerichte: Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
- ADer EGMR entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.
- BDer Sitz des EGMR ist Straßburg.
- CDer EuGH (Europäische Gerichtshof) ist eine Institution des Europarates.
- DDie österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts sind der VfGH und der OGH.
60Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen fotografiert. Einige Tage später findet er in einer Online-Zeitung einen Artikel, der mit diesem Photo illustriert ist. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- ADie Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröffentlichung schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind.
- BVom Recht am eigenen Bild sind nur Fotos erfasst.
- CAnders als Bildveröffentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht unter den Bildnisschutz.
- DUm ein Foto veröffentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen.
61Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
- AErlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile
- BErlaubt ist die öffentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen.
- CEine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.
- DDie Äußerungsfreiheit ist in der EMRK (Art 10) und im StGG (Art 13) geregelt.
62Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?
- AIm Rundfunkrecht gibt es neben dem ORF-Gesetz auch das Privatradiogesetz und das AMD-G. Der EuGH entschied im Lentia-Urteil, dass das ORF-Monopol eine Verletzung der Äußerungsfreiheit ist.
- BWährend das Fernsehen ein Verteildienst ist, ist das Radio ein typischer Abrufdienst.
- CDas Objektivitätsgebot als Programmgrundsatz erstreckt sich nicht nur auf inländische, sondern auch auf ausländische Themen.
63Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
- ADas Kontradiktionsgebot besagt, dass die Gegendarstellung widerspruchsfrei sein muss.
- BNach dem Knappheitsgebot soll die Gegendarstellung denselben Umfang haben wie der Artikel, der die unwahre Tatsachenbehauptung enthält.
- CRichtet sich das schriftliche Veröffentlichungsbegehren statt an den Medieninhaber an die Redaktion des Medieninhabers, gilt auch das als gültige Einbringung.
- DDas bloße Verneinen einer These genügt in der Regel nicht, um dem Informationsgebot gerecht zu werden.
64Welche der folgenden Aussagen zum ORF-G ist/sind richtig?
- ANachrichtensprecher und Moderatoren des ORF dürfen lediglich zwischen Programmen und Sendungen als Werbesprecher auftreten. Kommerzielle Kommunikation in Programmen und Sendungen ist für sie untersagt.
- BOrgane des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.
- CDer Stiftungsrat kann inhaltliche und zeitliche Werbebeschränkungen beschließen.
- DDer Generaldirektor ist gegenüber den anderen Direktoren weisungsbefugt.
65Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richtig?
- ASchutzvoraussetzung ist, dass die abgebildete Person zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch lebt.
- BFür die Beurteilung, ob die Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist auch ein allfälliger Begleittext heranzuziehen.
- CWerden berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt, ist die Veröffentlichung des Bildnisses keinesfalls zulässig.
- DMaterielle Schäden werden im Rahmen des Bildnisschutzes nicht ersetzt.
66Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
- AEine GmbH kann gem. § 6 MedienG gegen den Medieninhaber vorgehen, wenn sie durch ein Medium einer von Amts wegen zu verfolgenden, mit Strafe bedrohten Handlung falsch verdächtigt wird.
- BDer Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.
- CSowohl Opfer als auch Täter können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf den 'Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen' berufen.
67Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
- ADer Begriff 'Meinungsäußerungsfreiheit' ist nicht richtig; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden. Richtig wäre: 'Äußerungsfreiheit'.
- BDie Äußerungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat.
- CEin Eingriff in die Äußerungsfreiheit kann nicht gerechtfertigt werden, weil die Äußerungsfreiheit ein besonders hohes Gut ist.
- DGrundsätzlich erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und nicht-exzessive Werturteile.
68Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
- AVerstößt ein innerstaatliches (sonstiges) Verfassungsgesetz gegen Unionsrecht, darf das Verfassungsgesetz nicht angewendet werden
- BDas gleiche Wahlrecht, nach dem jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt, ist bei der Wahl zum Nationalrat und der Wahl zum Europäischen Parlament verwirklicht.
- CEs ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben.
- DWährend sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressatenkreis richten, regeln Bescheide und Urteile die Rechtsverhältnisse eines konkreten Adressaten(kreises).
69Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ihrem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treffen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- AEin Eingriff in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs 2 EMRK jedenfalls statthaft, wenn er dem Schutz der Gesundheit dient.
- BOb die Regelung eine Verletzung des Grundrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens darstellt, wird im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt.
- CFrau Steiner steht keine Möglichkeit offen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil in Situationen wie der 'Corona-Krise' die Grundrechte ausgesetzt werden.
70Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
- ADie Schutzfrist des Urheberrechtes (im engeren Sinn) ist in der Regel um einiges länger als die Schutzfristen der verwandten Schutzrechte.
- BEine Werknutzungsbewilligung ist eine vertragliche Lizenz
- CEin urheberrechtlich gestützter Text darf nur dann vervielfältigt werden, wenn der Urheber eine vertragliche Lizenz erteilt.
- DEin Ghostwriter verzichtet auf sein Recht auf Urheberschaft.
71Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
- ADie Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumpflicht bestehen.
- BEin unklares Impressum geht zu Lasten desjenigen, der ein unklares Impressum veröffentlicht.
- CSofern das Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis hat, ist das Impressum in diesem anzugeben.
- DEine Verletzung der Impressumspflicht kann eine unlautere Geschäftspraktik sein.
72Welche der folgenden Aussagen zum (Urheber-)Vertragsrecht ist/sind richtig?
- AEin Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.
- BEin Lizenzvertrag kann nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.
- CLizenzverträge müssen grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden.
- DSowohl natürliche als auch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein.
73Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
- AIm Bildnisschutz kann neben Ersatz eines materiellen Schadens (Vermögensschadens) auch der eines ideellen Schadens (Gefühlsschadens) gefordert werden.
- BAuch die Stimme ist vom Persönlichkeitsschutz umfasst.
- CWenn eine Person ohne Vollmacht oder sonstige Vertretungsmacht im Namen einer anderen Person handelt, ist das eine Namensanmaßung.
- DDer Schutz des wirtschaftlichen Rufes ist einerseits im ABGB (und in § 7 UWG) und andererseits im StGB geregelt.
74Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
- AStrafrechtliche Ansprüche aus Kreditschädigung stehen nur dann zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.
- BWahre und unwahre Behauptungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.
- CRegelungen zum Schutz des wirtschaftlichen Rufes befinden sich im ABGB, UWG und StGB.
- DRegelungen zum Schutz der Ehre sind sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht verwirklicht.
75Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richtig?
- ADer Verfassungsgerichtshof hat eine negative Gesetzgebungskompetenz.
- BÜber medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.
- CÜber die Verhängung einer Justizstrafe entscheiden Strafgerichte.
- DDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Institution der Europäischen Union.
76Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
- AEin Urheber kann einer anderen Person Rechte an seinem Werk mittels einer gesetzlichen Lizenz vertraglich einräumen.
- BDas Urheberrecht kann alle zehn Jahre durch Entrichten einer Erneuerungsgebühr verlängert werden.
- CDas Urheberrecht schützt technische Erfindungen.
- DEine Voraussetzung für den urheberrechtlichen Schutz ist, dass das Schaffensergebnis von einem Menschen stammt.
77Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
- AZweck der Gegendarstellung ist der reine Widerruf einer unwahren Tatsachenbehauptung.
- BEin Gegendarstellungsantrag muss beim zuständigen Strafgericht eingebracht werden.
- CEine Gegendarstellung kann binnen zwei Monaten ab Kenntnis der Veröffentlichung der unwahren Tatsachenbehauptung begehrt werden.
- DNur juristische Personen können Gegner einer Gegendarstellung sein.
78Welche der folgenden Aussagen über die Website www.diepresse.com ist/sind richtig?
- ADie Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.
- BDie Website muss ein Impressum enthalten.
- CDie Website ist ein periodisches elektronisches Medium.
- DDie Website muss eine Offenlegung halten.
79Welche der folgenden Aussagen über die österreichische Rechtsordnung ist/sind richtig?
- AÖsterreichs Verfassungsbestimmungen sind auf mehrere Gesetze verstreut und nicht in einer einheitlichen Kodifikation niedergeschrieben.
- BZentrales Organ der mittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann. Er ist an die Weisungen des zuständigen Bundesministers gebunden.
- CRichtlinien sind Rechtsquellen des Unionsrechts, die erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
- DUnionsrecht, das innerstaatlichen Gesetzen widerspricht, darf nicht angewendet werden.
80Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
- AIm Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung werden Bundesbehörden für die Länder tätig.
- BBei Nationalratswahlen ist der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts verwirklicht.
- CÖsterreichs Regierungsform: Republik.
- DDie österreichischen Höchstgerichte sind der Verfassungsgerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Oberste Gerichtshof.
81Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?
- ANur schriftlich abgeschlossene Lizenzverträge sind gültig.
- BDie außerordentliche Kündigung von befristeten Lizenzverträgen kann nicht ausgeschlossen werden.
- CEin unbefristeter Lizenzvertrag kann ordentlich gekündigt werden, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
- DVerträge können grundsätzlich immer einseitig widerrufen werden.
82Alexander wird beim Einkaufen in einem Geschäft fotografiert. Einige Tage später liest er in einer Zeitung einen Artikel, in dem ein Foto gezeigt wird, das ihn beim Einkaufen mit vielen Einkaufstaschen in den Händen zeigt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- AAlexander kann nur den Ersatz eines materiellen Schadens sinnvollerweise begehren.
- BAlexander kann sowohl den Ersatz eines materiellen Schadens als auch den Ersatz eines immateriellen Schadens sinnvollerweise begehren.
- CAlexander könnte geltend machen, dass die Veröffentlichung Anlass zu Missdeutungen gibt.
- DAlexander könnte dagegen sinnvollerweise gestützt auf das Recht am eigenen Bild vorgehen.
83Marlene betreibt einen Modeblog. Darüber hinaus versendet sie an jene Personen, die sich dafür angemeldet haben, monatlich einen E-Mail-Newsletter. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- ADer Blog und der Newsletter sind wiederkehrende elektronische Medien.
- BDer Blog und der Newsletter sind elektronische periodische Medien
- CDer E-Mail-Newsletter muss eine Offenlegung enthalten
- DDer E-Mail-Newsletter muss ein Impressum enthalten
84In einer Radiosendung über einen gefeierten Schauspieler wird auch dessen (der Öffentlichkeit bisher nicht bekannte) frühere Krebserkrankung erörtert. Der Schauspieler ist empört und will rechtlich dagegen vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen (Entschädigungs-)Ansprüchen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- ADer Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identitätsschutz berufen.
- BDer Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz der Ehre berufen.
- CDer Schauspieler hat einen Anspruch auf Gegendarstellung.
- DDer Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs berufen.
85Anna dichtet in ihrer Freizeit leidenschaftlich gern. Am 2. Juni 2019 dichtet sie ein sehr originelles Gedicht. Im darauffolgen Sommer verunglückt Anna bei einer Klettertour im Gebirge – sie stirbt am 13. Juli 2020. Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht an dem von ihr verfassten Gedicht ist/sind richtig?
- ADer urheberrechtliche Schutz des Gedichtes endet mit dem 31. Dezember 2091.
- BDas Gedicht ist 70 Jahre lang urheberrechtlich geschützt.
- CDer urheberrechtliche Schutz des Gedichtes beginnt am 1. Jänner 2021.
- DDie Schutzfrist beginnt mit 1. Jänner 2021 zu laufen.
86Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
- ABundeskanzler, Vizekanzler und Fachminister sind Organe der Legislative.
- BVerstößt ein Gesetz gegen ein Verfassungsgesetz, kann jede Person – unabhängig von ihrer Betroffenheit – das Gesetz im Wege eines Individualantrages vom VfGH auf die Vereinbarkeit prüfen lassen.
- CDie drei österreichischen Höchstgerichte sind: Verfassungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Oberster Gerichtshof.
- DDer Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt.
87Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
- ADer urheberrechtliche Schutz kann nicht durch Zahlung einer Erneuerungsgebühr verlängert werden.
- BEin Urheber kann einer anderen Person urheberrechtliche Befugnisse an seinem Werk einräumen, indem er eine Werknutzungsbewilligung erteilt oder ein Werknutzungsrecht einräumt.
- CEin Urheber kann gegenüber Dritten gesetzliche Lizenzen beschränken.
- DDie Schutzfrist eines urheberrechtlich geschützten Werkes beträgt immer 70 Jahre.
88Welche/s der folgenden Medien ist/sind ein elektronisches periodisches Medium?
- ADie Website www.diepresse.at
- BDer E-Mail-Newsletter des Rektorats der Universität Wien (erscheint öfter als vier Mal pro Jahr)
- CDas Rundfunkprogramm ORF 1
- DEine E-Mail eines Lehrveranstaltungsleiters an 300 StudentInnen mit Informationen zur Prüfung.
89Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?
- ADas Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht nicht nur Staatsbürgern, sondern auch Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen zu.
- BDas Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit.
- CGrundrechtsverletzungen sind niemals zulässig.
- DEine Person, die sich in einem Grundrecht verletzt fühlt, kann sich aussuchen, ob sie sich an den VfGH oder EGMR wendet.
90Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
- ADer täglich versandte Newsletter von 'Der Standard' muss jedenfalls ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG enthalten.
- BDer täglich versandte Newsletter von 'Der Standard' muss jedenfalls eine Offenlegung im Sinne des § 25 MedienG enthalten.
- CDie Website www.derstandard.at muss jedenfalls ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG enthalten.
- DDie Website www.derstandard.at muss jedenfalls eine Offenlegung im Sinne des § 25 MedienG enthalten.
91Auf dem Cover einer Wochenzeitschrift wurde eine Fotomontage abgedruckt, die einen ehemaligen österreichischen Bundeskanzler nackt zeigte. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
- AAuch Personen des öffentlichen Lebens haben ein Recht am eigenen Bild.
- BDas Bild fällt nicht unter das 'Recht am eigenen Bild', weil das Bild kein 'echtes' Nacktbild ist, sondern lediglich eine Fotomontage.
- CDie Veröffentlichung ist unzulässig, weil sie berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt.
- DDer Abgebildete wird mit einem Gegendarstellungsbegehren Erfolg haben.
92Welche der folgenden Aussagen zur Kündigung von Rechtsverhältnissen ist/sind richtig?
- AEin befristeter Vertrag kann niemals durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.
- BDamit eine Kündigung wirksam ist, braucht der andere Vertragspartner nicht in die Kündigung einzuwilligen.
- CEin Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn das Aufrechterhalten des Vertragsverhältnisses für den anderen Vertragspartner unzumutbar ist.
- DNur unbefristete Verträge können außerordentlich gekündigt werden.
93Maximilian schreibt einen Leserbrief und sendet ihn an eine Zeitung. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- ADa der Text nur ein Brief ist, kann er den Werkcharakter des UrhG gar nicht erfüllen. Der Leserbrief ist daher nicht urheberrechtlich geschützt.
- BDie Zeitung darf den Brief auch ohne die Einwilligung von Maximilian kürzen, selbst wenn der Brief dadurch sinnentstellt ist.
- CWenn der Leserbrief in der Print-Ausgabe veröffentlicht wird, wird in das Vervielfältigungsrecht von Maximilian eingegriffen.
- DWenn der Leserbrief in der Print-Ausgabe veröffentlicht wird, wird in das Verbreitungsrecht von Maximilian eingegriffen.
94Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
- AVerstößt ein Gegendarstellungsbegehren nur gegen zwei oder drei zentrale Gebote, ist die Gegendarstellung zu veröffentlichen.
- BDas Gegendarstellungsbegehren richtet sich an das Strafgericht.
- CEine Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden.
- DDie Gegendarstellung muss so veröffentlicht werden, dass sie den gleichen Veröffentlichungswert hat wie die Veröffentlichung, auf die sie sich bezieht.
95Welche der folgenden Schöpfungen ist/sind – bei Erfüllen des Individualitätserfordernisses – ein Werk der Literatur?
- AEin Theaterstück
- BEin Computerprogramm
- CEine Landkarte
- DEine Grafik
96Welche/n der folgenden Ansprüche kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Allgemeinen geltend machen?
- AGegendarstellung
- BMedienrechtliche Entschädigungsansprüche
- CZivilrechtliche Ansprüche auf der Grundlage des Ehrenschutzes
- DZivilrechtliche Ansprüche wegen Kreditschädigung
97Welche der folgenden Aussagen zum Namensrecht ist/sind richtig?
- ADas Namensrecht ist ein Persönlichkeitsrecht.
- BNamensbestreitung ist ein Fall von Namensrechtsverletzung.
- CDas Namensrecht ist ein Kennzeichenrecht.
- DDas Namensrecht kann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.
98Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
- ANicht nur Täter, sondern auch Opfer einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung können sich auf den Identitätsschutz berufen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- BDie medienrechtlichen Entschädigungsansprüche werden vor Strafgerichten geltend gemacht.
- CEine betroffene Person kann (wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind) parallel zu einem zivilrechtlichen Verfahren in derselben Sache auch ein medienrechtliches Entschädigungsverfahren führen.
- DAnspruchsgegner ist der Medieninhaber.
99Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
- AGegen wahre Tatsachenbehauptungen kann es keinen medienrechtlichen Entschädigungsanspruch geben.
- BMedienrechtliche Entschädigungsansprüche müssen zunächst mit einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben geltend gemacht werden.
- CDer Schutz der Unschuldsvermutung erlischt, sobald die Verurteilung des Betroffenen rechtskräftig ist.
- DDer Schutz gegen identifizierende Berichterstattung kommt nicht nur Verbrechensopfern zugute
100Der sonore Oscar veröffentlicht auf dem Forum unterhalb eines „Standard“-Artikels eine geharnischte Kritik an der Tageszeitung „Die Presse“. Allerdings schreibt er nicht unter seinem echten Namen, sondern unter dem Namen des „Standard“-Journalisten Hans-Georg Passonner. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
- ADas Auftreten unter einem fremden Namen greift ins Namensrecht des Trägers des benutzten Namens ein.
- BDer sonore Oscar tätigt eine bloße Namensnennung.
- CDa es in Österreich keine Klarnamenpflicht gibt, ist das Posten unter fremden Namen erlaubt.
- DHerr Passonner kann auf Unterlassung klagen.
101Der Student Mauritius Blau entwirft während einer langweiligen Vorlesung eine originelle Briefmarke mit der stilisierten Darstellung je einer bekannten Sehenswürdigkeit aus jedem österreichischen Bundesland. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
- AEine solche Briefmarke ist urheberrechtlich geschützt.
- BBriefmarken sind wegen ihrer geringen Größe nicht urheberrechtlich geschützt.
- COhne Einwilligung von Herrn Blau dürfte die Österreichische Post die Briefmarke nicht vervielfältigen und verbreiten.
102Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
- AÖsterreich ist eine repräsentative Demokratie.
- BVolksbegehren und Volksabstimmungen sind Elemente der direkten Demokratie.
- CDie Verkürzung des Instanzenzuges auf eine einzige Instanz würde das demokratische Prinzip unserer Verfassung nicht verletzen.
103Auf Grundlage des Rechts am eigenen Bild kann nicht gegen die Erstellung von Karikaturen vorgegangen werden. Ist diese Aussage richtig oder falsch?
- ATrue
- BFalse
104Wem widerfährt der Identitätsschutz bei der Berichterstattung?
- AOpfer
- BKinder von Opfern
- CEltern von Opfern
- DEltern vom Täter
- ETatverdächtige
- FTäter (nach rechtskräftiger Verurteilung)
- GKinder vom Täter
- HGeschwister von Opfern
- IGeschwister vom Täter
105Die 17-jährige Lena wurde zum wiederholten Mal dabei erwischt, einige T-Shirts und Kleider aus einem Bekleidungsgeschäft ohne Bezahlung mitzunehmen. Daraufhin wurde sie wegen Diebstahl rechtskräftig verurteilt. In einer Reportage berichtet die Tageszeitung „Morgen“ darüber, dass unter Jugendlichen Ladendiebstähle immer häufiger vorkommen, und nennt einige spezifische Fälle, darunter auch Lena. Es werden ihr voller Name, Geburtsdatum und Wohnort genannt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
- ALena kann gegen den Medieninhaber gestützt auf den medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der Unschuldsvermutung vorgehen.
- BLena kann gegen den Medieninhaber gestützt auf den medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen vorgehen.
- CLena kann gegen den Medieninhaber nicht vorgehen, weil bei strafrechtlichen Verurteilungen ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung besteht.
- DLena hat gegen den Medieninhaber einen Gegendarstellungsanspruch.
106Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
- AMedienrechtliche Entschädigungsansprüche ersetzen nur den immateriellen Schaden.
- BDer Anspruch steht auch zu, wenn die Äußerung in einem Medium veröffentlicht wurde, das nicht periodisch ist.
- CDer Anspruch steht nur zu, wenn der Medieninhaber eine natürliche Person ist.
- DMedienrechtliche Entschädigungsansprüche werden von Strafgerichten zugesprochen.
Information
- Description
- Publizistik Quiz on KORRE alle Altfragen KORRIGIERT SS26 + ERKLÄRUNGEN, created by Jasmin Hein on 20/04/2026.
- Author
- Jasmin Hein
- Language
- Deutsch
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