Mietvertrag

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Flashcards on Mietvertrag, created by Fernando Vogt on 22/03/2015.
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Question Answer
Überbegriff Miete, Pacht, Leasing eine Sache wird jmd. gegen Barzahlung zur Benützung überlassen
Vertragsart / Gesetz Mietvertrag OR 253 - 273 Pachtvertrag 275-304 Leasingvertrag KKG1
Vertragsinhalt Miete: Benützung einer Sache gegen Entgelt Pacht: Benutzung einer Sache gegen Entgelt zur wirtschaftl. Nutzung ( Erzielung Einkommen) - Benützung einer von der Leasingu. vorfinanzierten Sache gegen Barzahlung der Raten, mit Übernahme aller Unterhaltskosten Leasingnehmer
Beispiele Miete: Miete von Wohnungen Geschäftsräumen, Automiete Pacht: Verpachtung Restaurants, Hotels Leasing: Auto-Leasing, Flugzeugen, Schiffen
Typische Begriffe Mieter Vermieter Mietzins Pächter, Verpächter Pachtzins Leasingnehmer, Leasinggeber , Leasingrate
Formvorschriften Miete/ Pacht: Vertrag formfrei, aber Kündigung und andere Teile mit Formvorschriften Leasing: qualifizierte Schriftlichkeit KKG 11
Unterhaltskosten Miete / Pacht: laufende Kosten : Mieter/Pächter Instandhaltungskosten: Vermieter/ Verpächter
Ähnlichkeiten/ Unterschiede Miete/Pacht: sehr ähnlich: reine Gebrauchsüberlassung, Miete: ohne wirtschaftl. Nutzen Pacht schon! Leasing: sehr verschieden, ähnlich einem Darlehen
QV Was muss man wissen Mietverträgen: Wohnungen, Geschäftshäusern, Pacht/Leasing: Vergleich mit Miete
Leasingvertrag - Autokauf - Käufer muss am Anfang viel Kapital aufbringen, regelmäßige Kosten (Versicherung, Steuern, Service, Rep,) Problem: fehlt an Anfangskapital
Leasingvertrag - Automiete - jmd. braucht kurzf. ein Auto Miete sind hoch ( alle Kosten des Vermieters enthalten langf. Miete sehr teuer!
Autoleasing - Auto langfristig benutzen, ohne grossen Anfangsinvestitionen - Leasinggesellschaft verkauft an Kreditfirma, Leasingnehmer Rate bezahlen Eigentümer: Firma, Leasing. trägt regelmäßige Kosten selber zusätzlich Leasinggebühr zwingend Abschluss Vollkaskoversicherung
monatlichen Leasinggebühr ist enthalten Zins für den von der Leasingfirma vorgestreckten Kaufpreis Eine Teilabzahlung dieses Kredites über die Vertragsdauer Schluss: Möglichkeit, Auto zum Restwert zu kaufen, oder neuer Leasingvertrag mit neuem Modell
Formvorschriften Abschluss Mietvertrag fromfrei, keine Formvorschriften OR 253 (OR 11)
Mietzinserhöhung OR 269d qualifizierte Schriftlichkeit ( kantonales Formular)
Kündigung durch Mieter OR 266 schriftlich, mit Zustimmung des Ehegatten
Kündigung durch Vermieter qualifizierte Schriftlichkeit Kantonales Formular separat an beide Ehegatten
Pflichten Mieters Zahlung der Miete Nebenkosten Bezahlung eines Mietzinsdepots Sorgfalt und Rücknahme Mängel melden Reparaturen und Besichtigungen Kleinere Mängel
Pflichten Vermieters Übergabe der Mietsache Instandhaltung Auskunftspflicht grössere Mängel
Mietzinskaution max. 3 Monatsmieten bei Wohnräumen ohne Obergrenze bei Geschäftsr., deponiert auf Bank Sperrkonto Kaution dient als Sicherheit Bei Nicht-Gebrauch ist die Kaution zurückzuerstatten
Zahlungsverzug des Mieters Vermieter kann schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen setzen + Kündigungsandrohung Nicht Zahlung - Kündigung mit 30 Tagen Frist auf Ende eines Monats
Mangelhafte Sorgfalt und Rücksichtnahme Vermieter muss zuerst schriftlich mahnen und kann nicht-Beachtung mit einer Frist von 30 tagen auf Ende eines Monats kündigen
Schäden an der Mietsache -Kleinere Reperaturen bis ca. 150 Mieter selbst - Grössere Mängel Vermieter muss bezahlen
Untermiete Grundsätzlich erlaubt, bedarf Zustimmung des Vermieters OR 262 verweigert werden
Beendigung Mietverträgen Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Beendigung durch Fristablauf
Ordentliche Kündigung Normafall bei unbefristeten Mietverträgen Fristen Mindestzeit zwischen Kündigung und Auszug Kündigungstermin Mietwohnung: 3 Monaten Geschäftsräumen: 6 Monate Spezialfall: Vorzeitige Rückgabe der Mietsache
Außerordentliche Kündigung Beendigung durch Fristablauf - bei wichtigen Gründen, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen - bei befristeten Mietverträgen (Ferienwohnugen) --> Ende eines ortsüblichen Termins, ohne Termin auf Ende dreimonatigen Mietdauer Auszug des Mieters ohne Kündigungsfrist und Termin möglich--> Nachmieter vorschlagen
Überhöhte Anfangsmietzinsen Bedingung von OR 270 anfechten
Mietzinserhöhung während Mietdauer Bedingungen von OR 269 Unter OR 270b von Mieter angefochten werden
Kündigungsschutz OR 266l Mieter kann gem. OR 271 eine Begründung verlangen, Kündigung so anfechten OR 272 Mietstreckung durchsetzen
Mieter will Schutzbestimmung in Anspruch nehmen an Kantonale Schlichtungsbehörde wenden
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