Strafrecht BT

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1. Staatsexamen LAW (Eigene Definitionen) Flashcards on Strafrecht BT, created by Helena Weidenhau on 08/02/2016.
Helena Weidenhau
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Resource summary

Question Answer
Sache Körperlicher Gegenstand, § 90 BGB
Fremd Nicht im Alleineigentum des Täters und nicht herrenlos
Beweglich ist eine Sache, sobald sie tatsächlich fortbewegt werden kann
Wegnahme Ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise Tätereigenen Gewahrsams
Gewahrsam ist die von einem natürlichen Besitzwillen getragene tatsächliche Sachherrschaft
Bruch die Aufhebung gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers
Zueignungsabsicht Die Absicht der zumindest vorübergehenden Aneignung und zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der dauerhaften Enteignung der Sache
Aneigung Die Anmaßung einer eigentümerähnlichen Stellung
Enteignung Verdrängung des Eigentümers aus seiner Position
Rechtswidrige Zueignung ist gegeben, wenn die Zueignung gegen die Eigentumsordnung verstößt, der Täter also keinen fälligen einredefreien Anspruch auf das Eigentum an der Sache hat
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