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Flashcards

Zivilrecht 2 (Sachenrecht, Familienrecht,Zivilverfahrensrecht)

lorenz.hartl German 3.0Average rating 3.0 out of 5 (1 rating) 24 cards

Zivilrecht 2 (Sachenrecht, Familienrecht,Zivilverfahrensrecht)

Cards in this deck (24)

  1. 1Begriff Sachenrecht-Recht der Güterzuordnung
    -"Recht an etwas"
    -Absolute, dingliche Rechte
    --> Sachenrecht beschäftigt sich nicht mit allen Sachen, sondern nur mit körperlichen Sachen
  2. 2Publizität=Offenkundigkeit
    -da dingliche Rechte als absolute Rechte gegenüber jedermann durchsetzbar sein müssen, ist es erforderlich, dass ihre Existenz auch von jedermann erkannt werden kann.
    --> die Publizität wird erzoelt durch:
    •Besitz - bei beweglichen Sachen
    •Grundbuch - bei unbeweglichen Sachen
  3. 3Typenzwang im Sachenrecht-Es gibt eine geschlossene Zahl von Sachenrechten
    --> Privatautonome Rechtsgestaltung, also Schaffung eines neuen Sachenrechts, ist nicht möglich
    -Katalog absolut geschützer Sachenrechte:
    •Eigentum
    •Pfandrecht
    •Dienstbarkeit
    •Reallast
    •Baurecht
  4. 4Spezialität des Sachenrechts-Dingliche Rechte können nur für jede einzelne Sache gesondert begründet und geändert werden
    --> Sachenrechte bestehen nicht am "Gesamtvermögen" einer Person, sondern immer nur an einzelnen Gegenständen dieses Vermögens
  5. 5Kausale Tradition-Die Begründung eines dinglichen Rechts bedarf sowohl eines rechtlichen Titels als auch einer rechtlich anerkannten Erwerbsart:
    Titulus (Verpflichtungsgeschäft, zB Vertrag)
    +
    Modus (Verfügungsgeschäft, zB Übergabe, Eintragung im Grundbuch)
  6. 6Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet= Niemand kann mehr Rechte übertragen als er selbst hat
    --> die Übertragung eines Rechts setzt daher voraus:
    • Dass der Vormann das Recht selbst hat
    •Dass der Vormann vom wirklich Berechtigten eine Verfügungsermächtigung erhalten hat
    --> Ausnahme: Gutgläubiger Erwerb
  7. 7Besitz=faktische Herrschaft des Besitzers über die Sache
    - hat keine Aussagekraft über die materielle Berechtigung
    -Besitzer: Innehabung + Besitzwille
  8. 8Eigentum-als ein Recht betrachtet ist Eigentum das Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden andern davon auszuschließen (§354 ABGB)
    -Schranken des Vollrechts:
    •aus dem Gesetz
    •aus der Privatautonomie des Eigentümers
  9. 9Eigentumserwerb•Derivativ (Erwerb einer Sache durch Rechtsgeschäft): Titel, Modus, Berechtigung des Vormannes
    •Originär ( ursprünglicher Erwerb einer Sache, Aneignung):
    -Gutgläubig: entgeltlicher Titel, bewegliche Sache, bereits übergeben, rechtmäßiger und redlicher Besitz, öffentliche Versteigerung
    -Sonstig: Vermengung, Verarbeitung, Fund, Enteignung
  10. 10Familienrecht=befasst sich mit den durch Ehe und Verwandschaft begründeten Rechtsbeziehungen
    -gegliedert in:
    •Eherecht (seit 1.1.2010 auch eingetragene Partnerschaft)
    •Vormundschafts- und Sachwalterrecht
    •Kindschaftsrecht
  11. 11Obligatorische ZivileheEhevertrag vor dem Standesbeamten des Trauungsortes
    (eingetragene Partnerschaft --> Niederschrift vor der Bezirksberwaltungsbehörde)
  12. 12Ehefähigkeit - EheverboteEhefähigkeit - Eheverbote
  13. 13Rechtswirkungen der Ehe•Ehename
    •Umfassende Lebensgemeinschaft
    •Unterhalt
    •Mitwirkung im Erwerb
    •Schlüsselgewalt
    •Wohnungserhaltung
    •Gütertrennung
  14. 14Auflösung der Ehe-Auflösung auf Grund eines schweren Fehlers beim Eheabschluss: Nichtigerklärung, Aufhebung
    -Tod eines Ehepartners
    -Auflösung einer ursprünglich fehlerfrei zustande gekommenen Ehe unter Lebenden - Scheidung:
    •wegen Verschuldens
    •aus anderen Gründen
    •bei Auflösung der häuslichen Gemeinschaft wegen Zerüttung
    •einvernehmlich
  15. 15Begründung von Kindschaftsverhältnissen-Mit der Geburt entsteht das Kindschaftsverhältnis zwischen:
    •dem ehelichen Kind und seinen Eltern
    •dem unehelichen Kind und seiner Mutter
  16. 16Inhalt des Kindschaftsrecht•Obsorge:
    -gesetzliche Vertretung
    -Pflege
    -Erziehung
    -Vermögensverwaltung
    –——————
    •Unterhalt
  17. 17Verfahrensrecht-dient der Durchsetzung des materiellen Privatrechts
  18. 18Justizgewähranspruch-Zum Ausgleich für das Selbsthilfeverbot hat jedermann, allerdings nur sofern er ein Rechtsschutzinteresse nachweisen kann, Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird, und zwar vor einem unabhängigen und unparteiischen auf Gesetz beruhenden Gericht
    --> Wiederherstellung und Bewahrung des Rechtsfriedes
  19. 19Verfahrensarten•Zivilrechtliches Verfahren: Verfahren zur Erlangung eines rechtskräftigen Titels
    •Exekutionsverfahren: Verfahren zur Durchsetzung eines rechtskräftigen Titels, für den Fall, dass die im zivilgerichtlichen Verfahren unterlegene Partei dem rechtskräftigen Titel nicht entspricht
    •Insolvenzverfahren (Konkurs; Sanierungsverfahren):
    Verfahren zur Verteilung des Vermögens eines überschuldeten oder zahlungsunfähigen Schuldners unter Gläubigern
  20. 20Gewaltentrennung-Von der Gesetzgebung geschaffene Rechtsordnung bedarf der Durchsetzung
    ==> Vollziehung:
    --> Verwaltung
    --> Justiz
  21. 21InstanzenzugInstanzenzug
  22. 22Einteilung des ZivilprozessesEinteilung des Zivilprozesses
  23. 23Zivilrechtliches Verfahren erster Instanz im ÜberblickZivilrechtliches Verfahren erster Instanz im Überblick
  24. 24Rechtsmittel ZPO (Zivilverfahrensrecht)Die ZPO sieht folgende ordentliche Rechtsmittel vor:
    •gegen Urteile --> Berufung
    •gegen Berufungsentscheidung --> Revision
    •gegem Beschlüsse --> Rekurs
    ==> -Suspensiveffekt (aufschiebende Wirkung)
    -Devolutionseffekt (Entscheidungszuständigkeit wird auf andere Behörde überwälzt) <––> Rechtsbehelfe
    Die ZPO sieht folgende außerordentliche Rechtsmittel vor:
    •Nichtigkeitsklage
    •Wiederaufnahmsklage

Information

Description
Karteikarten am Zivilrecht 2 (Sachenrecht, Familienrecht), erstellt von lorenz.hartl am 09/03/2016.
Created by
lorenz.hartl · Mar 2016
Updated
Nov 16, 2016
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27
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