GoConqr hat ein neues Design! Sag uns, wie es dir gefällt.

Modul 3 von 6 · Text

Rechtliche Verankerung

Vincent Wichmann

- Explizites RW-Verbot ist nur in Art. 103 II GG aufzufinden. 

- RW-Verbot ist absolut

- Gilt nur für Strafrecht und nicht analogiefähig im Steuerrecht. 

- RW-Verbot für SteuerR kann hergeleitet werden. 

- Aus Art. 20 III GG; Rechtsstaatsprinzip 

- rückwirkend belastende Gesetze nicht Schlichthin unzulässig. 

- Gesetzgeber unterliegt wg. verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzprinzips (Art. 20 III GG) einem RW-Verbot für steuerverschärfende Vorschriften. 

Anleitung

Um im Kurs weiterzukommen, sende einen Versuch dieses Quiz ab. Du kannst ihn nach der letzten Frage absenden.

Zum gewählten Modul

Feedback

Worum geht es?

Wie gefällt dir das neue Design?

Dein Eindruck