Karteikarten
Öff.Recht - Streite Staatsorganisationsrecht
Karten in diesem Stapel (3)
- 1Bundestagsauflösung: Erfordernis einer materiellen AuflösungslageMindermeinung: Widerspricht Wille des historischen Gesetzgebers und dem
Wortlaut des Art. 68 GG
hM: Erfordernis einer materiellen Auflösungslage, da andernfalls die
jeweilige Regierungsmehrheit (entgegen der Intention aus Art. 68 GG) einen Ausweg aus einer parlamentarischen Krise durch bestimmtes Stimmverhalten jederzeit die Auflösung herbeiführen kann. (weitere Argumente: Rechtssicherheit, Handlungsfähigkeit, Missbrauchsgefahr)
Voraussetzung: Instabile politische Lage
enge Auffassung: im Vorfeld der Vertrauensfrage muss es eine
Abstimmungsniederlage gegeben haben
weite Auffassung: Es genügt wenn der Bundeskanzler meint, er
könne sich der Mehrheit des Bundestages nicht mehr sicher sein.(hM) - 2Abstrakte Normenkontrolle: Beschwerbefugnis Art. 93 GG vs. § 76 BVerfGGMeinung 1: § 76 I Nr. 1 BVerfGG = teilnichtig -> GG geht vor
Meinung 2: § 76 I Nr. 1 BVerfGG Konkretisierung des Art. 93 I Nr. 2 GG (hM)
Meinung 3: § 76 I Nr. 1 BVerfGG verfassungswidrig, wegen der erheblichen
Einschränkung des Wortlauts des Art. 93 I Nr. 2 GG - 3Verstoß gegen Art. 76 II 1 GG = Nichtigkeit des GesetzesMeinung 1: (+), Wortlaut: sind dem BRat zuzuleiten, es handelt sich nicht um eine bloße Ordnungsvorschrift; ist ein Gesetz nicht nach dieser Vorschrift zustande gekommen, ist es formell verfassungswidrig (hM)
Meinung 2: (-), Stellungnahme des BRat nicht bindend und ist auch nicht zwingend vorgeschrieben
Informationen
- Beschreibung
- Staatsorganisationsrechtliche Streitigkeiten als Karteikarten zum Lernen auch unterwegs!
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- myJurazone · Okt 2014
- Aktualisiert
- 18 Jan 2017
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