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Karteikarten

Verwaltung für nicht Juristen

pau la Deutsch 26 Karten

Karten in diesem Stapel (26)

  1. 1ErmächtigungsgrundlageGrundlage um Handeln zu dürfen
  2. 2ZeittafelOtto Mayer: 1895 Deutsches Verwaltungsrecht
    1976: VwVfG
  3. 3Otto MayerDer Verwaltungsakt ist ein der Verwaltung zugehöriger obrigkeitlicher Ausspruch, der dem Untertahenen gegenüber im Einzelfall bestimmt, was für ihn Rechtes sein soll.
  4. 4effektiver RechtsschutzArr. 19 Abs. 4 GG
    Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt so steht ihm der Rechtsweg offen
  5. 5Typische Anwendung der ÖVRKommunalrecht, Baurecht, Umweltrecht
  6. 6Verhältnismäßigkeitgeeignet
    erorderlich
    angemesse
  7. 7Ermessen§ 40 VwVfG
  8. 8Was bedeutet Ermessensausübung§ 40 VwVfG
  9. 9Beteiligter§13 VwVfG
  10. 10Fehler im VA§45 VwVfG
  11. 11Nichtigkeit$44 VwVfG
  12. 12ÖVR§§ 54 - 62
  13. 13Defintion VA§ 35 VwVfG
  14. 14NormenhirachieEU
    GG
    Bundesrecht
    Landesrecht
  15. 15Besonderes VRist an ein einzelnes Fachrecht gebunden
  16. 16Befugnissnormkann : Behörde hat Ermessen und muss im Rahmen des Ermessens handeln
    muss: die Behörde hat kein Ermessen
  17. 17Arten von ÖRVkooridnationsvertrag: Zwischen zwei Behörden ( gleichgestelltes Verhältnis)
    subkoordiantionsvertrag: zwischen Behörde und Bürger ( unter bzw. Übergeordnetes Verhältnis)
  18. 18VA aufheben§ 48 VwVfG
  19. 19ausgeschlossene Personnen§ 20 VwVfG
  20. 20VwVfGVerwaltungsverfahrunsggesetzt
  21. 21Befangenheit§21 VwVfG
  22. 22allgemeines VRnicht an bestimmte Sachgebite gebunden
  23. 23Indizien für VABescheid
    Anordung Verfügung
    gesetztliche Ermächtigungsgrundlage o. zitierte Vorschriften
    Rechtsbefehlsbelehung
  24. 24GrundprinzipienGesetztes Vorrag: Kein Eingriff darf gegen das Gesetzt verstoßen (Art. 20 Abs. 3 GG)
    Gesetztesvorbehalt: Kein eingriff ohne Gesetzt ( Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG)
    Bestandskraft: § 43 Abs. 2 VwVfG)
  25. 25allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren§ 9 VwVfG
  26. 26der Begriff ist wichtig weil:Aufschiebende Wirkung
    WIederspruchsverfahren
    Bestandskraft
    Nichtigkeit udn Aufhebungsvorschriften
    Verfahrens und Formvorschriften

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Verwaltung für nicht Juristen
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