Fichas
Verwaltung für nicht Juristen
Fichas del conjunto (26)
- 1ErmächtigungsgrundlageGrundlage um Handeln zu dürfen
- 2ZeittafelOtto Mayer: 1895 Deutsches Verwaltungsrecht
1976: VwVfG - 3Otto MayerDer Verwaltungsakt ist ein der Verwaltung zugehöriger obrigkeitlicher Ausspruch, der dem Untertahenen gegenüber im Einzelfall bestimmt, was für ihn Rechtes sein soll.
- 4effektiver RechtsschutzArr. 19 Abs. 4 GG
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt so steht ihm der Rechtsweg offen - 5Typische Anwendung der ÖVRKommunalrecht, Baurecht, Umweltrecht
- 6Verhältnismäßigkeitgeeignet
erorderlich
angemesse - 7Ermessen§ 40 VwVfG
- 8Was bedeutet Ermessensausübung§ 40 VwVfG
- 9Beteiligter§13 VwVfG
- 10Fehler im VA§45 VwVfG
- 11Nichtigkeit$44 VwVfG
- 12ÖVR§§ 54 - 62
- 13Defintion VA§ 35 VwVfG
- 14NormenhirachieEU
GG
Bundesrecht
Landesrecht - 15Besonderes VRist an ein einzelnes Fachrecht gebunden
- 16Befugnissnormkann : Behörde hat Ermessen und muss im Rahmen des Ermessens handeln
muss: die Behörde hat kein Ermessen - 17Arten von ÖRVkooridnationsvertrag: Zwischen zwei Behörden ( gleichgestelltes Verhältnis)
subkoordiantionsvertrag: zwischen Behörde und Bürger ( unter bzw. Übergeordnetes Verhältnis) - 18VA aufheben§ 48 VwVfG
- 19ausgeschlossene Personnen§ 20 VwVfG
- 20VwVfGVerwaltungsverfahrunsggesetzt
- 21Befangenheit§21 VwVfG
- 22allgemeines VRnicht an bestimmte Sachgebite gebunden
- 23Indizien für VABescheid
Anordung Verfügung
gesetztliche Ermächtigungsgrundlage o. zitierte Vorschriften
Rechtsbefehlsbelehung - 24GrundprinzipienGesetztes Vorrag: Kein Eingriff darf gegen das Gesetzt verstoßen (Art. 20 Abs. 3 GG)
Gesetztesvorbehalt: Kein eingriff ohne Gesetzt ( Art. 2 Abs. 2 S. 3 GG)
Bestandskraft: § 43 Abs. 2 VwVfG) - 25allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren§ 9 VwVfG
- 26der Begriff ist wichtig weil:Aufschiebende Wirkung
WIederspruchsverfahren
Bestandskraft
Nichtigkeit udn Aufhebungsvorschriften
Verfahrens und Formvorschriften
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