ZF Verwaltungsrecht

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Flashcards on ZF Verwaltungsrecht, created by P Z on 15/06/2016.
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Question Answer
Verwaltungsrecht, VL 1 Verwaltungsrecht Ursprünge und Grundlagen, Definition
Veranstaltungsaufbau: 1. Um was geht es? 2. Verwaltungssteuerung: Wer bestimmt in welcher Form die Aufträge der Verwaltung? 3. Verwaltungshandeln: Wie erfüllt die Verwaltung diese Aufgaben? 4. Verwaltungskontrolle: Wer kontrolliert die Verwaltung?
Eine mögliche Definition von Otto Mayer über Verwaltung (negative Umschreibung): «Deshalb ist der Begriff der Verwaltung in dieser Richtung nur verneinend zu bestimmen: als Tätigkeit des Staates, die nicht Gesetzgebung oder Justiz ist.» (Verwaltung als Exekutiv)
Vorlesung 2 6. Verwaltung und Gewaltengliederung 7. Verwaltung und Demokratie 8. Verwaltung und Föderalismus 9. Verfassungsgrundsätze des Verwaltungsrechts
Wie sieht das Principal-Agent Modell in der Verwaltung aus?
Welches sind die 5 Verfassungsgrundsätze des Verwaltungsrechts und wo sind diese geregelt? A. Gesetzmässigkeit (Art. 5 Abs. 1, Art. 36 Abs. 1, Art. 127 Abs. 1 BV) B. Öffentliches Interesse (Art. 5 Abs. 2, Art. 36 Abs. 2 BV) C. Verhältnismässigkeit (Art. 5 Abs. 2, Art. 36 Abs. 3 BV) D. Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 3, Art. 9 BV) E. Rechtsgleichheit und Willkürverbot (Art. 8 BV, Art. 9 BV) (D und E werden nur gestreift behandelt)
Nenne mir die 4 Teilgehalte des Grundsatzes der Gesetzmässigkeit! 1. Erfordernis des Rechtssatzes das heisst konkret: generell-abstrakte Normen (wenden sich an eine Vielzahl von Personen und regeln eine Vielzahl von Fällen) Motiv: Rechtsgleichheit 2. Erfordernis der genügenden Normstufe das heisst konkret: «Wichtiges» gehört ins Gesetz im formellen Sinn (welches vom Parlament verabschiedet wurde und dem [fak./obl.] Ref. untersteht) Motiv: Demokratie 3. Erfordernis der genügenden Normdichte oder -bestimmtheit das heisst konkret: Normen müssen so bestimmt sein, dass Einzelne ihr Verhalten danach richten können Motiv: Rechtssicherheit (insb. Voraussehbarkeit) 4. Erfordernis der genügenden Kundmachung das heisst konkret: Normen müssen ordnungsgemäss publiziert werden Motiv: Rechtssicherheit (insb. Voraussehbarkeit)
Was ist der Grundsatz des Geltungsbereichs des Gesetzmässigkeitsprinzips? Der Grundsatz ... ... bindet die Verwaltung umfassend: Alles Verwaltungshandeln bedarf einer Grundlage im (geschriebenen) Recht: «Vom Gesetz empfängt die vollziehende Gewalt, die Verwaltung, die Antriebe für ihr Handeln.» (Fritz Fleiner)
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich an Stelle einer gesetzlichen Grundlage, auf die polizeiliche Generalklausel stützen kann? 1. Fundamentales Rechtsgut betroffen + 2. Schwere und unmittelbare Gefahr für dieses Rechtsgut + 3. Zeitliche Dringlichkeit erfordert sofortiges Handeln + 4. Fehlen geeigneter gesetzlicher Massnahmen + Und (aber umstritten) 5. Nicht vorhersehbare, atypische Gefährdungslage.
Das Grundproblem des Grundsatzes des öffentlichen Interesses ist, dass der Begriff «öffentliches Interesse» ist hochgradig unbestimmt, eine allgemeingültige, inhaltliche Umschreibung praktisch unmöglich. Welche 2 Konsequenzen bringt das mit sich? Konsequenz 1 Eine inhaltliche Konkretisierung des Begriffs ist meist nur möglich: a) mit Blick auf einen bestimmten Sachverhalt (bspw. welche Interessen rechtfertigen einen Eingriff in ein bestimmtes Grundrecht); b) mit Blick auf einen bestimmten Ort (örtliche Wandelbarkeit); c) mit Blick auf einen bestimmten Zeitpunkt (zeitliche Wandelbarkeit). Konsequenz 2 Neben der inhaltlichen Konkretisierung des Begriffs ist entscheidend: a) Welches Organ den Begriff konkretisiert hat (Parlament, Regierung, Verwaltung). b) In welchem Verfahren der Begriff konkretisiert wurde (beteiligte Parteien, ausgewogene Interessenabwägung).
Welches sind typisch öffentliche Interessen? - Polizeiliche Interessen: • öffentliche Ordnung und Sicherheit • öffentliche Ruhe • Gesundheit • Sittlichkeit (umstritten aber BGE) • Treu und Glauben im Geschäftsverkehr - Planerische Interessen - Sozialpolitische Interessen - Wirtschaftspolitische Interessen (mit Vorbehalten...) Fiskalische Interessen (mit Vorbehalten...Befriedigung staatlicher Finanzbedürfnisse, aber dar Eigentumsgarantie nicht verletzen um Geldloch zu stopfen)
Beispiel: Begründung des BG einer Monopolstellung einer einheitlichen Versicherung. Erweist sich, dass eine Dienstleistung, an deren Obligatorium - wie auch die Beschwerdeführerin anerkennt - ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, mit einem Monopolsystem wesentlich vorteilhafter erbracht wird als durch die Privatwirtschaft, so kann das ein zulässiges öffentliches Interesse darstellen, um eine Einschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit zu rechtfertigen
Die Verhältnismässigkeit ist immer eine Wertungsfrage. Es ist die Argumentation die entscheidend ist. Welche 3 Teilgehalte gehören zu Verhältnismässigkeit? 1. Eignung Das Verwaltungshandeln muss zur Wahrung oder Herstellung des rechtmässigen Zustands geeignet sein: a) Gebot der Zwecktauglichkeit oder Eignung i.e.S.; b) Verbot wirkungsloser Massnahmen; c) Verbot kontraproduktiver Massnahmen.
zweiter Teilgehalt: 2. Erforderlichkeit Das Verwaltungshandeln darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Zwecks erforderlich ist: a) in sachlicher Hinsicht; b) in räumlicher Hinsicht; c) in zeitlicher Hinsicht; d) in persönlicher Hinsicht.
und dritter Teilgehalt 3. Zumutbarkeit (auch Verhältnismässigkeit i.e.S.) Das Verwaltungshandeln darf nicht zu einem Nachteil führen, der in einem Missverhältnis zum verfolgten Zweck steht
Beim zweiten Teilgehalt Punkt d, ist das Störer-Prinzip gemeint. Was verstehst du darunter Patrick? Störer-Prinzip= wenn ein polizeiwidriger zustand die öffentliche Ordnung gefährdet, soll sich die polizeichlimassnahme gegen diese wenden. Erst wenn dies nicht ausreicht, kann man von anderen verlangen was dagegen zu tun.
Was ist der Geltungsbereich/Grundsatz des Verhältnismässigkeitsprinzip? Der Grundsatz ... ... alles Staatshandeln muss verhältnismässig sein (Art. 5 Abs. 2 BV). Hauptsächlicher Anwendungsbereich sind Fälle, in denen öffentliche und private Interessen gegeneinander abgewogen werden;
Eine Praxisänderung schadet der Rechtssicherheit. Welche Voraussetzungen müssen kumulativ gegeben sein, dass eine solche vertretbar ist. 1. Öffentliche Interessen («ernsthafte und sachliche Gründe») sprechen für eine Praxisänderung; 2. Grundsätzlichkeit: Praxisänderung nicht nur im Einzelfall, sondern für alle künftigen Fälle; 3. Interessenabwägung: das öffentliche Interesse an der neuen Praxis überwiegt gegenläufige Rechtssicherheitsinteressen; 4. Treu und Glauben werden beachtet, was u.U. eine Vorankündigung der Praxisänderung voraussetzt.
Vorlesung 3 Aufgaben der Verwaltung
Welche 4 Arten von Verwaltungsaufgaben gibt es? 1. Ordnungsaufgaben 2. Sozialpolitische Aufgaben 3. Lenkungsaufgaben 4. Infrastrukturaufgaben
Welche Arten der «Privatisierung» von Staatsaufgaben gibt es? • Vermögensprivatisierung (Veräusserung staatlichen Eigentums an Private) • Finanzierungsprivatisierung (Kostenüberwälzung auf Leistungsbezüger. Verursacherprinzip. Bsp. ÖV) • Organisationsprivatisierung (Staatliche Aufgabenerfüllung wird in eine Organisationsform des Privatrechts gekleidet. Geht um Flexibilität&Autonomie) Aufgabenübertragung oder -privatisierung:
Welche Gerade der «Privatisierung» von Staatsaufgaben gibt es? 1. Aufgabenübertragung (auch Teilprivatisierung) -Staat überträgt Aufgabenerfüllung an Private Aufgabe wird weiter erfüllt und Staatbehält • Gewährleistungsverantwortung und • Kontrollverantwortung Bsp. Telekommunikation (Art. 92 Abs. 2 BV); Busbetrieb Rapperswil-Wattwil 2.Aufgabenprivatisierung (auch Vollprivatisierung - Staat verzichtet auf Erfüllung einer bestimmten Aufgabe Aufgabe wird nicht mehr erfüllt oder nur noch durch Private Bsp. privater Schulbus, KB an UBS verkauft.
Welches sind die Voraussetzungen einer Privatisierung? 1. Gesetzliche Grundlage: je nachdem Grundlage auf Stufe Verfassung, Gesetz oder Verordnung (u.U. bedeutet dies bei Aufgabenprivatisierung gerade Streichung einer gesetzlichen Aufgabennorm!) 2. Interessenabwägung: (nicht justiziabel) - generell: überwiegen die öffentlichen Interessen an der «Privatisierung» die damit verbundenen Nachteile? - Sind Grundrechte durch Aufgabenerfüllung betroffen? Hohe Eingriffsintensität? Potentielle Zwangsanwendung wahrscheinlich?
Weitere Punkte zur Interessenabwägung: - Gestaltungsspielraum im betreffenden Aufgabenbereich? - Effizienz- und Effektivitätssteigerung durch «Privatisierung»? - Bei Aufgabenübertragung: «Rechnet» sich der staatliche Zusatzaufwand, der durch die Wahrnehmung der Kontroll- und Gewährleistungsverantwortung entsteht? - Bei Aufgabenprivatisierung: Ist Aufgabenerfüllung allenfalls verzichtbar bzw. Aufgabenübernahme durch Private gesichert?
Was sind die rechtlichen Folgen der Privatisierung? 1. Anwendbares Recht im Verkehr mit Dritten: Grundsätzlich ist das zwischen Privatrechtssubjekten anwendbare Recht massgebend (z.B. OR für Verträge und Haftung sowie StGB bei Gewaltanwendung). Es sei denn, der Spezialerlass sehe etwas anderes vor.2. Kontrollverantwortung bleibt bei Aufgabenübertragung beim Staat: Staat muss sicherstellen, dass Aufgabe richtig erfüllt wird (z.B. bei Übertragung von polizeilichen Aufgaben). 3. Gewährleistungsverantwortung bleibt bei Aufgabenübertragung beim Staat: Staat muss sicherstellen, dass Aufgabe überhaupt erfüllt wird (z.B. Sicherstellung der Grundversorgung in der Telekommunikation). 4. Grundrechtsbindung vorhanden, soweit der Aufgabenträger «staatliche Aufgaben wahrnimmt» (Art. 35 Abs. 2 BV). Genaue Tragweite dieser Bestimmung umstritten.
Wo liegen die Grenzen der Privatisierung? In den meisten Kantonen hält die Verfassung fest, dass die Kantone die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleisten! Es gibt aber kaum private, die in der Lage sind diese Aufgabe zu übernehmen.
Vorlesung 4 Rechtsquellen des Verwaltungsrechts, Lösungsstrategien im Verwaltungsrecht
Welches sind die 2 Merkmale einer Rechtsquelle? 1. Rechtsquellen sind Rechtssätze (daher sind nach h.L.keine Rechtsquellen: einzelne Urteile,Verwaltungsentscheidungen, Verwaltungspraxis, rechtsgeschäftliche Staatsverträge) 2. Rechtsquellen beziehen sich auf das (Aussen-)Verhältnis Verwaltung-Bürger (daher sind nach h.L. keine Rechtsquellen: Verwaltungsverordnungen, nicht unmittelbar anwendbare Staatsverträge) Ps. Indiz (und nicht mehr!) für eine Rechtsquelle: Publikation in amtlicher Rechtssammlung
Lösungsstrategien im Verwaltungsrecht anschauen!!! VL 4, Slide 11
Nenne 5 Merkmale der öffentlich-rechtlichen Anstalt: 1. Technisch-organisatorische Verselbständigung ist ein typisches Kennzeichen.(Ein Betrieb. Mit eigenen Leuten, Fahrzeugen etc. Eigene Unternehmen.) 2. Benutzer der Anstalt haben typischerweise keine Mitwirkungsrechte und stehen zur Anstalt in einem besonderen Rechtsverhältnis (öff. Verkehr, Spital etc) 3. Autonomie ist möglich, aber kein zwingendes Merkmal (Bsp.: Hochschulautonomie der Universität St. Gallen). 4. Eigene Rechtspersönlichkeit ist möglich (selbständige A.), aber kein zwingendes Merkmal (unselbständige A.).HSG hat eine, Verkehrsbetrieb nicht 5. Typischer Anwendungsbereich ist die sachlich dezentralisierte Leistungsverwaltung (Gebäudeversicherung, Spitäler, Bildungseinrichtungen). Neuerdings auch Verwendung bei unabhängigen Regulierungsbehörden (FINMA, Swissmedic).
Nenne 5 Merkmale der öffentlich-rechtlichen Körperschaft: 1. Genossenschaftlich-vereinsmässiger Zusammenschluss von Personen zwecks Selbstverwaltung ist ein typisches Kennzeichen.(Parallelen zum Verein, Genossenschaft) 2. Mitglieder wirken an Aufgabenerfüllung mit und verfügen über Mitwirkungsrechte. "One man one vote" 3. Autonomie ist möglich, aber kein zwingendes Merkmal (Bsp.: Autonomie einer Religionsgemeinschaft).Bsp. Kirche, Landeskirche (motiv religionsfreiheit) 4. Eigene Rechtspersönlichkeit ist typischerweise gegeben, Ausnahmen aber möglich (Bsp.: Studentenschaft Universität St. Gallen). 5. Typischer Anwendungsbereich ist die Wahrnehmung von sachlich dezentralisierten Verwaltungsaufgaben durch eine Personenverbindung in Form der Selbstverwaltung.
Nenne 5 Merkmale einer Stiftung: (Gleich wie Privatrecht) 1. Verselbständigtes Vermögen als typisches Kennzeichen. 2. Destinatäre (Empfänger) von Beiträgen haben typischerweise keine Mitwirkungsrechte.Keine Nutzer sondern Destinatäre. 3. Autonomie ist im Rahmen des Stiftungszwecks möglich bzw. vorgegeben. 4. Eigene Rechtspersönlichkeit ist möglich (selbständige S.), aber kein zwingendes Merkmal (unselbständige S., «Fonds»). 5. Typischer Anwendungsbereich ist die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder (Pro Helvetia) oder die langfristige finanzielle Absicherung einer Verwaltungsaufgabe im Rahmen der sachlich dezentralisierten Verwaltung (Schweizerischer Nationalpark, Stiftung Pro Appenzell, Personalvorsorgestiftungen)
Zentralisation und Dezentralisation anschauen!!!!! yx
Vorteile einer sachlichen Zentralisierung: • Demokratische Legitimation (Hierarchie als «Demokratiemittler») • Politiknähe (Rückkoppelungen zwischen Verwaltung und Regierung bzw. zwischen Verwaltung und Parlament) • Einheitlicher, rechtsgleicher Vollzug (Steuerung über Verordnungen und Weisungen) • Klare (politische und rechtliche) Verantwortlichkeiten • Transparenz • Vermeidung von Interessenkonflikten durch (i.d.R.) vollamtlich tätige Mitarbeitende • Verwaltung als «Generalist»
Vorteile einer sachlichen Dezentralisierung: • Technokratische Legitimation • Politikferne (Schutz vor tagespolitischer Vereinnahmung) • Bedürfnis nach unternehmerischem Spielraum (Steuerung nach NPM) • Bedürfnis nach Interessenentkoppelung (z.B. Regulierungsbehörden) • Bedürfnis nach Partizipation von Interessengruppen (z.B. WEKO, NEK) • Bedürfnis nach inhaltlicher Autonomie (z.B. Hochschulen, Landeskirchen) • Bedürfnis nach Selbstverwaltung (z.B. Hochschulen) • Eigenständige Finanzierung (z.B. über Versicherungsprämien) • Bedürfnis nach Kooperation mit Privaten od. anderen Gemeinwesen • Verwaltung als «Spezialist»
Vorlesung 6 Mittel der Verwaltung
Zeichne die Übersicht über die Öffentlichen Sachem i.w.S. und i.e.S.
Was gehört zum Finanzvermögen und wozu dient es? - dient mittelbar (durch Vermögenswert oder Erträge) der Erfüllung öffentlicher Aufgaben - Gemeinwesen wegen ihres Geldwerts besitzt und es nicht unmittelbar zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt - Anlage zur Werterhaltung - kann ohne Beeinträchtigung der Erfüllung staatlicher Aufgaben veräussert werden (z.B. Wertschriften, Weideland, Liegenschaften, Bargeld ).
Was gehört zum Verwaltungsvermögen und wozu dient es? - dient unmittelbar (durch seinen Gebrauchswert) der Erfüllung öffentlicher Aufgaben) - sind zweckgebunden und nicht frei realisierbar Bsp. Uni, Gericht, Schule
Was gehört zu den öff. Sachen im Gemeingebrauch und wozu dient es? - stehen im Rahmen ihrer Zweckbestimmung der Allgemeinheit zum Gebrauch offen und haben offenen Benutzerkreis - Seen, Flüsse, Bahnofsgelände. Sachen die der Allgemeinheit zur Benutzung zustehen - dienen unmittelbar der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben - nicht frei verfügbar Eigentum ist nicht massgeblich sondern die Zugehörigkeit nach Zweckbestimmung und Verfügungsmöglichkeit des Staates
Welche 3 Kategorien im bei den öffentlichen Sachen im Gemeingebrauch gibt es? 1. (Schlichter) Gemeingebrauch 2. Gesteigerter Gemeingebrauch 3. Sondernutzung
Definiere die Gebrauchsrechte des schlichten Gemeingebrauchs: schlichter Gemeingebrauch ist die Nutzung, die bestimmungsgemäss und ge- meinverträglich ist und grundsätzlich jedermann, d.h. einer unbestimmten Zahl von Benutzern gleichzeitig, ohne Erteilung einer Erlaubnis und in der Regel un- entgeltlich offen steht. Kontrollgebühr zulässig. (2 Punkte)
Definiere die Gebrauchsrechte des gesteigerten Gemeingebrauchs: gesteigerter Gemeingebrauch ist die Nutzung, die nicht mehr bestimmungsge- mäss oder nicht mehr gemeinverträglich ist, andere Benutzer wesentlich ein- schränkt, aber nicht dauerhaft ausschliesst. Die Nutzung übersteigt dabei den Rahmen des Üblichen in ihrer Natur oder Intensität. Sie ist normalerweise bewilligungspflichtig und kann mit der Erhebung einer Gebühr verbunden werden.
Definiere die Gebrauchsrechte der Sondernutzung: Sondernutzung ist die Nutzung, die nicht bestimmungsgemäss ist, bei welcher die Berechtigten eine ausschliessliche und dauerhafte Verfügung über einen Teil der Sache erhalten und die die Erteilung einer Konzession voraussetzt. (2 Punkte) Abgabepflicht: Konzessionsgebühr
Vorlesung 7 x
In welche 2 Haupt-Kategorien lassen sich öffentliche Abgaben einordnen? 1. Kausalabgabe - Entgelt für staatliche Gegenleistung oder einen besonderen Vorteil 2. Steuer (Grundsatz der Besteuerung Art. 127) Abgabe, die auch ohne bestimmte Leistung des Staates oder Vorteil geschuldet ist
Nach welchen 2 Prinzipien richten sich die Kausalabgaben? • Kostendeckungsprinzip: Gesamtertrag aus Abgabe darf Gesamtkosten nicht oder nur minim übersteigen (ansonsten: Gemengsteuer) • Äquivalenzprinzip: Abgabe muss im Einzelfall in einem vernünftigen Verhältnis zur Leistung stehen (Konkretisierung des Verhältnismässigkeitsprinzips)
Übersicht über Kausalabgaben und Steuern:
Welches sind die Funktionen des Verordnungsrechts? 1. Entlastung des Gesetzgebers bei der Regelung von «weniger Wichtigem» 2. Erhöhung zeitlicher Flexibilität (Gesetzesänderung dauert rund 5 Jahre) 3. Einbindung von technischem Sachverstand (Bsp.Der Bundesrat] kann den Erlass von Vorschriften vorwiegend technischer oder administrativer Natur auf die in der Sache zuständigen Bundesämter übertragen.»)
Welches sind die Voraussetzungen für einen Erlass einer Verordnung? 1. Nicht durch Verfassung ausgeschlossen; und 2. Delegationsnorm im formellem Gesetz selber; und 3. Delegation bezieht sich auf bestimmte Materie; und 4. Grundzüge der Materie im formellen Gesetz selber geregelt.
Worin unterscheiden sich Verwaltungsverordnungen von Rechtsverordnungen? Verwaltungsverordnung: Richtet sich nur an die Verwaltung selber Rechtsverordnungen: richten sich an Dritte
Dürfen Verwaltungsverordnungen angefochten werden? Wenn ja von wem? kann vor Bundesverwaltungsgericht angefochten werden aber muss aussenwirkung haben. Voraussetzungen: Nur wenn: - Aussenwirkung und - keine anfechtbare Verf. oder Abwarten Verf. unzumutbar
Vorlesung 8 25. Verordnung 26. Verfügung 27. Verwaltungsrechtlicher Vertrag 28. Plan 29. Realakt
Was ist eine Verfügung (materieller Begriff) 6 Punkte! 1. Hoheitlich-einseitige Anordnung (Verwaltung diktiert den Inhalt einer Verfügung) 2. einer Verwaltungsbehörde i.d.R immer einer Verwaltungsbehörde (ausnahamen im Krankheitswesen) 3. im Einzelfall (individuell-konkret) (Unterschied zur Verordnung) 4. in Anwendung von öffentlichem Recht 5. auf Rechtswirkungen ausgerichtet (Bsp. Notenverfügung Im Gegensatz zu Realakten, die keine Rechtswirkung haben (bsp. Dozent hält eine Vorlesung)) 6. und erzwingbar.
Was ist die Funktion des Formfordernisses? - Schutz der Verfügungsadressaten - Disziplinierung der Verwaltung
Was sind die Folgen von Formmängeln? - Den Betroffenen dürfen daraus keine Nachteile erwachsen (Art. 38 VwVG) - Sehr schwere Formmängel können zur Nichtigkeit der Verfügung führen
Welche Formforderniss muss eine Verfügung enthalten? 1. Schriftlichkeit (Art. 34 Abs. 1 VwVG; Art. 25 Abs. 2 VRP SG) 2. Amtssprache (und i.d.R. Sprache des Adressaten: Art. 33a Abs. 1 VwVG) 3. Selbstdeklaration als «Verfügung» (Art. 35 Abs. 1 VwVG) 4. Dispositiv/Verfügungsformel (Art. 24 Abs. 1 VRP SG) 5. Begründung (Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 35 Abs. 1 VwVG; Art. 24 Abs. 1 VRP SG) 6. Rechtsmittelbelehrung (Art. 35 Abs. 2 VwVG; Art. 24 Abs. 1 VRP SG)
Welche 3 Fehlerursachen können vorkommen? 1. fehlerhafter Inhalt der Verfügung, z.B.: - fehlerhafte Rechtsanwendung - fehlerhafte Feststellung oder Würdigung des Sachverhalts 2. fehlerhaftes Zustandekommen der Verfügung, z.B.: - unzuständige Behörde - Verfahrensfehler 3. fehlerhafte Form der Eröffnung
Welche 2 Fehlereintritte gibt es? - Ursprüngliche Fehlerhaftigkeit: Verfügung ist bereits im Zeitpunkt des Erlasses fehlerhaft. - Nachträgliche Fehlerhaftigkeit: Ursprüngliche fehlerfreie Verfügung wird infolge Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse fehlerhaft.
Welche 3 Fehlerfolgen gibt es? 1. Anfechtbarkeit als Regel: Verfügung ist wirksam, kann aber vom Adressaten innert Frist angefochten werden. Unterbleibt Anfechtung, tritt formelle Rechtskraft ein. 2. Nichtigkeit als Ausnahme: Verfügung ist völlig unwirksam, was jederzeit gegenüber jedermann geltend gemacht werden kann. 3. Abänderbarkeit: Verfügung ist wirksam, kann aber von der verfügenden Behörde u.U. auch nach Eintritt der formellen Rechtskraft abgeändert werden.
1. Wann tritt Anfechtbarkeit ein? 2. Was ist deren Rechtsfolge bezgl. Wirksamkeit? 3. Wer kann es geltendmachen? 4. Wird es von der Verwaltung beachtet? 1. Bei üblichen Fehlern 2. Wirksamkeit bis zur Anfechtung oder Abänderung 3. durch Betroffene (Anfechtung) 4. möglich (Abänderung)
1. Wann tritt Nichtigkeit ein? 2. Was ist deren Rechtsfolge bezgl. Wirksamkeit? 3. Wer kann es geltendmachen? 4. Wird es von der Verwaltung beachtet? 1. besonders schweren Fehlern, die offensichtlich sind und wenn durch Unwirksamkeit die Rechtssicherheit nicht gefährdet wird (sog. Evidenztheorie). 2. Unwirksamkeit von Beginn weg 3. durch jede Person (Anzeige) 4. zwingend (von Amtes wegen)
Welche 2 Voraussetzungen für eine Abänderbarkeit müssen erfüllt sein? 1. Fehlerhaftigkeit der Verfügung und damit verbunden die Forderung nach Änderung (und damit Wiederherstellen der Gesetzmässigkeit des Verwaltung); und 2. Interessabwägung: Die Abänderungsinteressen müssen die Interessen der Betroffen an der Beständigkeit (und damit an der Rechtssicherheit) überwiegen.
Welche 3 Fallgruppen gibt es, in welchen das Abänderungsinteresse überwiegt? • auf Verfügung wurde mit unrichtigen/unvollständigen Angaben eingewirkt; oder • es liegen über die blosse Fehlerhaftigkeit hinaus besonders gewichtige öffentliche Interessen an Änderung vor; oder • rechtswidriger Zustand würde sehr lange andauern.
Welche 4 Fallgruppen gibt es, in denen das Interessen an Beständigkeit überwiegt? • Verfügung hat ein «wohlerworbenes» Recht bewirkt; oder • Interesse an Vertrauensschutz überwiegt, z.B. bei Gebrauchmachen einer Befugnis; oder • nach Durchlaufen eines aufwändigen Einsprache-oder Ermittlungsverfahren (Problematik der aufwändigen Wiederholung); oder • über Verfügung hat eine Rechtsmittelbehörde entschieden (materielle Rechtskraft).
Wie lässt sich der verwaltungsrechtliche Vertrag definieren? (4 Punkte) 1. Vereinbarung, 2. die auf übereinstimmender Willenserklärung 3. von mindestens zwei Vertragsparteien beruht und 4. die Regelung einer konkreten verwaltungsrechtlichen Rechtsbeziehung zum Gegenstand hat.
Welche 2 Vertragsarten gibt es? 1. Koordinationsrechtlicher Vertrag (zwischen zwei oder mehr Verwaltungsträgern) 2. Subordinationsrechtlicher Vertrag (zwischen Verwaltungsträger und Privaten)
Nenne 5 Gründe für diese verwaltungsrechtliche Handlungsform (Vertrag): 1. Beiderseitiges Interesse an einer dauerhaften Bindung: Verträge können nicht einseitig abgeändert werden und begründen u.U. wohlerworbene Rechte (typisch bei Konzessionsverträgen). 2. Fehlende Erzwingbarkeit mittels Verfügung: insb. dort, wo die Leistung eines Privaten mangels gesetzlicher Grundlage nicht erzwungen werden kann (typisch bei Erschliessungsverträgen oder wo öffentliche Aufgabe auf Private übertragen wird). 3. Ermessensspielraum soll in konsensualer Form konkretisiert werden (typsich bei Subventionen, vgl. Art. 16 SuG). 4. Beseitigung oder Bereinigung von Konflikten, Unklarheiten oder Unsicherheiten (typisch bei Vergleichsverträgen). 5. Gleichordnung der Vertragsparteien, da beide Verwaltungsträger sind (koordinationsrechtliche Verträge).
Grundsatz: Die übliche Handlungsform der Verwaltung ist die Verfügung. Der Vertrag ist die begründungsbedürftige Ausnahme. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit an Abschluss eines verwaltungsrechtlichen Vertrages gültig ist? 1. Das Gesetz lässt die Vertragsform ausdrücklich oder stillschweigend zu. 2. Sachliche Gründe sprechen für den verwaltungsrechtlichen Vertrag als die geeignete Handlungsform (bei koordinationsrechtlichen Verträgen wird dies jeweils vermutet). 3. Vertragsinhalt ist rechtmässig.
Welche 2 Varianten gibt es einen Vertrag anzufechten? 1. Direkte Anfechtung (verwaltungsrechtliche Klage) VGG Art. 35 Bst. a 2. Zweistufentheorie wenn man mit eimen vertrag nicht einverstanden ist muss man eine verfügung anfordern und dann die verfügung anfechten
Planung und Plan Planung: Welche 4 Schritte? 1. Analyse eines Ist-Zustandes 2. Prognose künftiger Entwicklungen 3. Vorstellungen über Soll-Zustand 4. Massnahmen zur Erreichung des Soll- Zustands Resultat ist der Plan!
Realakt und Verfügung lernen! x
Vorlesung 9 x
Wie lässt sich eine Bewilligung charakterisieren? 4 Punkte: 1. Verfügung (nicht zwingend) 2. mit der eine private Tätigkeit 3. präventiv 4. von einer staatlichen Kontrolle, Prüfung oder Zustimmung abhängig gemacht wird.
Welche Funktionen nimmt eine Bewilligung wahr? - die Sicherstellung der Ordnungsmässigkeit privater Tätigkeit ( Polizeibewilligung) - die Anpassung der gesetzlichen Ordnung an sich ändernde wirtschaftliche Bedürfnisse (wirtschaftspolitische Bewilligung) - die Koordination von Nutzern (Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch) oder - die Vermeidung von Härtefällen (Ausnahmebewilligung).
Welche Rechtswirkung hat eine Bewilligung? i.d.R. rechtsgestaltende Verfügung, welche die Befugnis zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit erteilt; ohne Bewilligung ist die Tätigkeit verboten (frühere Lehre und Rechtsprechung ging von feststellender Natur der Polizeierlaubnis aus)
Wie ist die Form? i.d.R. mitwirkungs- bedürftige Verfügung (wird auf Gesuch erteilt)
Ist eine Bewilligung auf Dritte übertragbar? i.d.R. nur bei sachbezogenen Bewilligungen (nicht dagegen bei personen- bezogenen Bewilligungen)
Nenne einige Beispiele eine Bewilligung: Baubewilligung, Führerausweis, Anwaltspatent, Waffenschein, Einfuhrbewilligung, Aufenthaltsbew., Praxiszulassung,Demonstrations-bew., Marktstandbew.
Was ist eine Konzession? Die Konzession verleiht einem Privaten das Recht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Der Unterschied zur Bewilligung liegt in der Natur der erlaubten Betätigung: Ist es bei der Bewilligung eine private Tätigkeit, bezieht sich die Konzession auf eine ursprünglich dem Staat vorbehaltene, mithin von ihm monopolisierte Tätigkeit. Staatliches Monopol und Konzession hängt also untrennbar zusammen.
Konzession in 3 Punkten: 1. Verfügung (evtl. Vertrag) 2. mit der das Recht zur Ausübung einer dem Gemeinwesen vorbehaltenen Tätigkeit 3. vom Konzedenten (Staat) auf den Konzessionär (Privater) übertragen (verliehen) wird.
Was ist die Funktion eine Konzession? - die Übertragung des Rechts zur Ausübung einer monopolisierten wirtschaftlichen Tätigkeit an Private (Monopolkonzession), - die Übertragung des Rechts zur Sondernutzung einer öffentlichen Sache im Gemeingebrauch (Sondernutzungskonzession).
Was ist eine Subvention? (3 Punkte) 1. Geldwerte Leistung 2. eines Gemeinwesens an einen Privaten oder an ein anderes Gemeinwesen, (Bsp. Gelder des Nationalfonds gehen an Universität) 3. deren Ausrichtung von der Erfüllung einer bestimmten Aufgabe abhängig gemacht wird. (Öffentlichkeit hat Interesse daran)
Was ist die Funktion? - die Förderung oder Erhaltung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen ( Finanzhilfen) - die Abfederung von finanziellen Lasten, die aus der Erfüllung öffentlicher Aufgaben entstehen (Abgeltungen) - inter- oder innerkantonaler Finanzausgleich.
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