Quiz
Einführung Vst
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Questions in this quiz (8)
1Wer gilt bei der Verrechnungssteuer als Inländer betreffend natürliche Personen
- APersonen mit dem Schweizerpass.
- BWer in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz hat.
- CPersonen die im Ausland wohnen jedoch in der Schweiz geboren sind.
2Banken, Aktiengesellschaften, Lotteriegesellschaften sind Steuersubjekte der Verrechnungssteuer. Welches fehlt?
- AVersicherungsgesellschaften
- BSelbständig Erwerbende
3Die Steuerpflicht wird gemäss den folgenden Bestimmungen entweder durch Entrichtung der Steuer (Art. 12 ff.) oder durch [blank_start]Meldung[blank_end] der steuerbaren Leistung (Art. 19 und 20) erfüllt.
- AMeldung
4Die Steuer beträgt:
a. auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen: 35 Prozent der steuerbaren Leistung;
b. .auf Leibrenten und Pensionen: [blank_start]15 Prozent[blank_end] der steuerbaren Leistung;
c. .auf sonstigen Versicherungsleistungen: 8 Prozent der steuerbaren Leistung- A15 Prozent
- B35 Prozent
- C20 Prozent
5Der Gesellschaft oder Genossenschaft kann auf Gesuch hin gestattet werden, ihre Steuerpflicht durch Meldung der steuerbaren Leistung zu erfüllen (Art. 20 des Gesetzes),
b. bei der Ausgabe oder Nennwerterhöhung von Aktien, Gesellschafts- oder Genossenschaftsanteilen zulasten [blank_start]der Reserven[blank_end] der Gesellschaft oder Genossen-schaft (Gratisaktien u. dgl.);- Ader Reserven
- Bdes Lohnaufwandes
6Das Meldeverfahren ist in allen Fällen nur zulässig, wenn feststeht, dass die Personen, auf die die Steuer zu überwälzen wäre (Leistungsempfänger), nach Gesetz oder Verordnung Anspruch auf Rückerstattung dieser Steuer hätten, und wenn ihre Zahl [blank_start]zwanzig[blank_end] nicht übersteigt
- Azwanzig
- Bdreissig
- Cfünfzehn
7Ist eine Kapitalgesellschaft, eine Genossenschaft, eine kollektive Kapitalanlage oder ein Gemeinwesen nach Artikel 24 Absatz 1 des Gesetzes unmittelbar zu mindestens [blank_start]20 Prozent[blank_end] am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt, so kann sie diese mittels eines amtlichen Formulars anweisen, ihr die Dividende ohne Abzug der Verrechnungssteuer auszurichten.2
- A20 Prozent
- B10 Prozent
8Die steuerbare Leistung ist bei der Auszahlung, Überweisung, Gutschrift oder Verrechnung ohne Rücksicht auf die Person des Gläubigers [blank_start]um den Steuerbetrag zu kürzen[blank_end]. Vereinbarungen, die dieser Verpflichtung widersprechen, sind nichtig.
- Aum den Steuerbetrag zu kürzen
- Bzu 100% auszuzahlen
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- Diel Teilnehmern kennen die Steuersubjekte, die Objekte sowie die Erfüllung der Verrechnungssteuer.
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- English
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- Created on 25 Oct 2019 · updated on 25 Oct 2019
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