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Onlinequiz zu MS-4.2 kapitel II
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Questions in this quiz (30)
1Ordnen Sie die folgenden Charakteristika dem jeweils best-passendsten Akteur Sozialer Dienstleistungen zu.
1 - Bezieht (je nach Bereitstellungsmodell) seine Macht aus einem sozialrechtlichen Leistungsanspruch, gebotenen Wahlmöglichkeiten oder seiner Zahlungsfähigkeit
2 - Bestimmt den rechtlichen Rahmen, gibt Standards vor und beurteilt den Erfolg Sozialer Dienstleistungen
3 - Verfolgt in der Regel individuelle Ziele die eigene Person.
4 - Beauftragt Dritte oder initiiert eigene Einrichtungen und Dienste zur Erbringung Sozialer Dienstleistungen
5 - Strebt in erster Linie gesellschaftspolitische Ziele an
6 - Verfügt oft über eine eingeschränkte Souveränität, wenn diese/r Akteur/in nicht gleichzeitig auch die Rolle des Financiers innehat.
7 - Hat u. a. das Ziel die Finanzierung des Angebots auf organisationaler Ebene zu sichern, um so die Sach- und Formalziele der eigenen Organisation im Spannungsfeld divergierender Stakeholderansprüche zu verwirklichen- A1
- B3
- C6
- D7
- E2
- F4
- G5
2Ordnen Sie die korrekten Akteure/Geld- und Leistungsströme über die beistehenden Zahlen den Lücken in der Abbildung zu Marktbeziehungen am Sozialmarkt zu.
1 – Sozialwirtschaftliche Unternehmen
2 – Vermögen/Eigenes Einkommen
3 – Spenden
4 - Staat- A1
- B3
- C2
- D4
3Kreuzen Sie ALLE richtigen Aussagen über die Akteure der sozialen Dienstleistungen an.
- ADie NutzerInnen sind die Leistungsberechtigten und beeinflussen die Nachfrage und das Angebot.
- BDie Kostenträger bzw. Leistungsträger bieten die Dienstleistungen für die Nutzer an.
- CDie Kostenträger bzw. Leistungsträger nehmen meisten die Rolle des Finanzierers ein.
4Kreuzen Sie ALLE richtigen Aussagen über die Aktuere der sozialen Dienstleistungen an.
- ADie Leistungsempfänger als natürliche Personen verfolgen individuelle Ziele.
- BIn der sozialen Dienstleistung werden die Leistungserbringer immer auch als KundInnen bezeichnet.
- CDie Macht der NutzerInnen ist abhängig von der Ausprägung der Wettbewerbssituation.
- DAnders als KundInnen von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen werden die Kosten von sozialen Dienstleistungen für die NutzerInnen immer in Form von Preisen entgolten.
5Kreuzen Sie ALLE richtigen Aussagen über die Aktuere der sozialen Dienstleistungen an.
- ADie Kosten- bzw. Leistungsträger bestimmen als öffentliche Verwaltung den rechtlichen Rahmen und geben die Standards der Dienstleistungen vor.
- BKosten- bzw. Leistungsträger sind meist Soziale Non-Profit-Organisationen und nur selten staatliche Sozialleistungsträger.
- CLeistungsträger in der öffentlichen Verwaltung können soziale Dienstleistungen an freie Leistungserbringer übertragen.
- DFür die Leistungserbringung nutzen die örtlichen Leistungsträger nach Möglichkeit Einrichtungen und Dienste freier Anbieter (Subsidiaritätsprinzip).
6Ordnen Sie den folgenden Sozialleistungsbereichen die zuständigen Leistungsträger zu, indem Sie die Zahl des jeweiligen Leistungsträgers in die Tabelle eintragen:
1 - Bundesagentur für Arbeit und örtliche Agenturen für Arbeit
2 - Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten, Landesjugendämter auf überörtlicher Ebene
3 - Pflegekassen der Pflichtversicherung (bei gesetzl. Krankenkassen), Private Pflegeversicherungsunternehmen, Träger der Sozialhilfe (bei Hilfe zur Pflege), Unfallversicherungsträger
4 - kein eigenständiger Träger
5 - Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte, Überörtliche Träger der Sozialhilfe, Für besondere Aufgaben Gesundheitsämter- A1
- B3
- C2
- D5
- E4
7Ergänzen Sie die Lücken im folgenden Schaubild mit der jeweiligen Gewaltenebene bzw. dem korrekten staatlichen Akteur im Bereich Sozialer Dienstleistungen. Tragen Sie hierfür die Zahlen zu den folgenden Akteuren/Gewaltenebenen in die leeren Felder der Abbildung ein.
1 - Stadtrat, Kreistag, Gemeinderat und von ihnen eingerichtete Verwaltungseinheiten (Z. B. Jugendamt und –Jugendhilfeausschuss) und leistungserbringende Einheiten (z. B. öffentliche Kindergärten)
2 - Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
3 - Exekutive
4 - Bundestag
5 - Landessozialgerichte (Z.B. LSG Niedersachsen-Bremen) und Sozialgerichte (Z. B. SG Oldenburg)
6 - Judikative- A5
- B6
- C3
- D4
- E2
- F1
8Die Aufgaben staatliche Akteure im Bereich Sozialer Dienstleistungen unterliegen einer vertikalen Gewaltenteilung. Ordnen Sie die folgenden Aufgaben der jeweiligen Gewalt in der folgenden Tabelle zu.
1 - Sozialgesetze verabschieden, wie 2016, das Bundesteilhabegesetz
2 - Rechtskontrolle der Körperschaften, Anstalten und Leistungsträger, die Dienst-, Sach- und Geldleistungen (Sozialleistungen) nach dem Sozialgesetzbuch erbringen
3 - Politische Ämter wählen und Haushalte beschließen
4 - Ausschüsse bilden
5 - Kommunalverwaltung erbringt soziale Leistungen für Bürger im Gemeindegebiet oder überträgt diese an freie Anbieter.
6 - Der Kreistag führt Beratungen durch und Beschlüsse zu Soziale Einrichtungen sowie gesundheitliche Maßnahmen
7 - Einzelfallentscheidungen: z. B. ob Vater-Mutter-Kindkuren von gesetzl. Krankenkassen bewilligt werden müssen, wenn diese medizinisch notwendig sind.- A2
- B7
- C5
- D6
- E1
- F3
- G4
9Der Gesetzgeber und der Staat sind verpflichtet für die soziale Sicherung und soziale Gerechtigkeit der BürgerInnen zu sorgen. Wer ist für die Umsetzung auf oberster Ebene verantwortlich? Ordnen Sie die passenden Zahlen zu den folgenden Akteuren der Reihe nach den Lücken in der Abbildung zu.
1 – Bundesministerium für Gesundheit
2 – Bundestag
3 – Bundesrat
4 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
5 – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend- A2
- B3
- C1
- D4
- E5
10Kreuzen Sie ALLE Aussagen an, die die Rolle der öffentlichen Veraltung als Leistungsträger korrekt beschreiben.
- ADie öffentliche Verwaltung agiert als Regulator auf dem Markt für Soziale Dienstleistungen, indem sie u. a. die Administration von Preisen übernimmt und Leistungsinhalte und Mindestqualitäten definiert, sowie die Umsetzung vorgegebener Mindestqualitäten kontrolliert.
- BDie öffentliche Verwaltung als Leistungsträger agiert als Nachfrager und Financier. Sie übernimmt die Finanzierung, Auswahl und Bindung am Markt befindlicher freier Anbieter Sozialer Dienstleistungen.
- CSie tritt primär selbst als Produzent auf und gründet eigene Einrichtungen und Dienste, um flächendeckend die Gewährung Sozialer Leistungsansprüche gewähren zu können. Dabei bildet die öffentliche Verwaltung zunächst eigene Einrichtungen und Dienste, die stets einen Vorrang gegenüber freien Leistungserbringern haben.
11Bitte kreuzen Sie jeweils ALLE richtigen Aussagen an.
- ADer Soziale Sicherstellungsauftrag verpflichteten staatliche Akteure zur Gewährleistung einer angemessenen Versorgung, d. h. ein ausreichendes Angebot für Soziale Dienstleistungen, flächendeckend sicherzustellen.
- BDa es sich bei öffentlich finanzierten Sozialen Dienstleistungen meist um Kostenpreise handelt, ist die Kontrolle der Qualität einfacher als bei Dienstleistungen mit klassischen Marktpreisen. Die Vorgabe von Mindestqualitäten wie z. B. Personalschlüssel, etc. sind daher bei Sozialen Dienstleistungen in der Regel nicht zielführend.
- CDer Saat greift u. a. als Regulator in den Markt für Soziale Dienstleistungen ein, Nutzerinnen um Nutzer*innen von Sozialen Dienstleistungen vor Übervorteilung durch Anbieter mit Informationsvorsprung zu schützen.
12Bitte kreuzen Sie jeweils ALLE an, die die grundsätzliche kommunale Selbstverwaltungskompetenz korrekt beschreibt.
- AFür die Leistungserbringung nutzen die örtlichen Leistungsträger nach Möglichkeit Einrichtungen und Dienste freier Anbieter (Subsidiaritätsprinzip). Z. B. sollen in der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe öffentliche Träger von eigenen Diensten und Einrichtungen absehen, wenn freie Träger die Leistungen erbringen (§ 5 Abs. 4 SGB XII) bzw. rechtzeitig bereitstellen können (§ 4 Abs. 2 SGB VIII).
- BKommunen regeln vorbehaltlich gesetzlich abweichender Regelungen selbst, welche Ausschüsse und Ämter sie zur Wahrnehmung sozialer Aufgaben einrichten.
- CDie freien Anbieter Sozialer Dienstleistungen sind gesetzlich zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Sozialen verpflichtet und hiermit beauftragt. Sie sollen Leistungen dort anbieten und vorhalten, wo soziale Notlagen und Ungleichheit zu Tage treten. Wohlfahrtsverbände installieren daher in der Regel in den Kommunen entsprechende staatliche Verwaltungsorgane (z.B. Jugendamt oder Amt für Soziale Dienste).
13Ergänzen Sie die Lücken im folgenden Text, indem Sie die Zahlen zu den folgenden Begriffen in die leeren Felder eintragen.
1 - Gebietshoheit
2 - Bildung eines Jugendamtes und Jugendausschusses
3 - Selbstverwaltungshoheit
4 - Organisations- und Personalhoheit
5 - Verwaltungseinheiten
6 - Satzungshoheit
7 - rechtsgebende
8 - Durchführung
Die [blank_start]3[blank_end] von Kommunen umfasst die Gebietshoheit, eine Organisations- und Personalhoheit. Die [blank_start]1[blank_end] gewährt der Kommune das Recht auf ihrem Gebiet im Rahmen der Gesetze gegenüber Jedem tätig werden. Die [blank_start]4[blank_end] ermöglich der Kommune den Aufbau administrativer Organisationseinheiten (z.B. Ämter) und diesen Aufgaben zuzuweisen. Z. B. ist es möglich möglich ein Amt für Soziale Dienste dem Jugendamt zuzuordnen oder eigenes Amt für soziale Dienste zu bilden, sofern der Gesetzgeber Bildung bestimmter [blank_start]5[blank_end] vorschreibt , z.B. schreibt das SGB VIII die [blank_start]2[blank_end] vor. Die [blank_start]6[blank_end] umfasst die Befugnis von Kommunen, Rechtsvorschriften in Form örtlicher Satzungen zu erlassen, z. B. eine Jugendamtssatzung. Satzung regeln die [blank_start]8[blank_end], haben aber keine [blank_start]7[blank_end] Wirkung.- A3
- B1
- C4
- D5
- E8
- F6
- G2
- H7
14Bitte kreuzen Sie jeweils ALLE richtigen Aussagen an.
- AIn Sozialen Dienstleistungen geht die zahlungsgebundene Nachfrage immer vom Nutzer aus.
- BDie Ziele von Nutzern Sozialer Dienstleistungen können besonders effektiv über standardisierte Angebote erreicht werden.
- CDer Nutzer öffentlicher sozialer Dienstleistungen bezieht seine Macht u.a. aus einem gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Sozialleistungsträger.
- DDie allgemeinen Voraussetzungen für die Nachfrage einer Dienstleistung „Bedarf“, „Zahlungsfähigkeit“ und „Zahlungsbereitschaft“ sind nur bedingt auf die NutzerInnen Sozialer Dienstleistungen anwendbar.
15Bitte kreuzen Sie jeweils ALLE richtigen Aussagen an.
- ADie Verwendung des Kundenbegriff in Sozialen Dienstleistungen hebt automatisch asymmetrische Beziehungen zwischen Leistungsberechtigten und Leistungsträgern auf.
- BDer Kundenbegriff in Sozialen Dienstleistungen unterstreicht die aktive Ko-Produzentenrolle des Empfängers.
- CDer Kundenbegriff in Sozialen Dienstleistungen kann die Kosumentenmacht verstärken bzw. diese ausdrücken.
16Bitte kreuzen Sie jeweils ALLE richtigen Aussagen an.
- AÄhnlich wie im marktwirtschaftlichen Sinn können Nutzer Sozialer Dienstleistungen stets als souverän und gut informiert bezeichnet werden.
- BKunden im Bereich Sozialer Dienstleistungen können immer Angebote abwägen und mit Ihrer Kaufentscheidung einen erheblichen Einfluss auf das Angebot Sozialer Dienstleistungen nehmen.
- CDer Kundenbegriff in Sozialen Dienstleistungen kann Anbietern Sozialer Dienstleistungen dabei helfen professionelle Denk- und Handlungsmuster zu überprüfen und sich stärker auf die Qualität für den Leistungsempfänger zu fokussieren.
17Kreuzen Sie bitte ALLE der folgenden Aussagen an, die korrekt beschreiben, wovon die Macht von Nutzer*innen und Nutzern Sozialer Dienstleistungen abhängt.
- ADie Macht der Nutzer*innen Sozialer Dienstleistungen hängt von der Ausprägung der Wettbewerbssituation ab.
- BBei Überangebot Sozialer Dienstleistungen ist die Macht der Nutzer*innen gering und keine finanzielle Notwendigkeit zur Kundenorientierung für Anbieter*innen besteht.
- CBei Unterangebot Sozialer Dienstleistungen ist die Macht der Nutzer*innen hoch und eine finanzielle Notwendigkeit zur Kundenorientierung für Anbieter*innen besteht.
18Kreuzen Sie bitte ALLE der folgenden Aussagen an, die korrekt beschreiben, wovon die Macht von Nutzer*innen und Nutzern Sozialer Dienstleistungen abhängt.
- AVon den rechtlichen Rahmenbedingung der Leistungsbereitstellung. So ist die Macht der Nutzer*innen bei der Bereitstellung Sozialer Dienstleistungen über das Einkaufsmodell in der Regel höher als bei der Bereitstellung mit Hilfe des Sachleistungsprinzips.
- BVon den rechtlich und einrichtungsintern eingeräumten Wunsch- und Wahlmöglichkeiten für leistungsberechtigte NutzerInnen.
- CVon der Unternehmensphilosophie der Anbieter und deren organisationsinternernen Umsetzung.
- DVon dem individuellen Unterstützungsnetzwerk der NutzerInnen, d. h. der Hilfe, die der/die Nutzer/in durch Selbstvertretungen, sowie Angehörige und Bekannte erhält.
19Die folgenden Aussagen beziehen sich auf die Charakteristika frei-gemeinnütziger Anbieter sozialer Dienstleistungen. Kreuzen Sie bitte alle richtigen Aussagen an.
- AFrei-gemeinnützige Anbieter dürfen keinen Gewinn machen, weshalb die Gewinne am eine einer Rechnungsperiode an die Eigentümern und Mitgliedern ausgeschüttet werden.
- BGemeinnützigkeit bildet einen steuerrechtlichen Tatbestand nach § 51 AO ff. dessen Voraussetzungen ein gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck, selbstlose Förderung des Gemeinwohls, eine ausschließliche Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, sowie eine Unmittelbarkeit bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks bilden.
- CSteuerliche Vorteile gemeinnütziger Anbieter ergeben sich unter anderem bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer.
20Die folgende Abbildung fasst zusammen, welche Arten von Organisationen Soziale Dienstleistungen erbringen. Bitte ordnen Sie die folgenden Organisationstypen korrekt im Diagramm ein. Tragen Sie die jeweilige Zahl ein.
1 - Kommerzielle Unternehmen
2 - Selbsthilfegruppen
3 - Öffentliche Verwaltung
4 - Konventionelle gemeinnützige Einrichtungen
5 - Öffentliche Einrichtungen- A1
- B2
- C4
- D5
- E3
21Die folgenden Aussagen beziehen sich auf die Möglichkeiten von Sozialleistungsträgern freie Anbieter in die Erfüllung von Sozialleistungsansprüchen einzubinden, damit die erforderlichen Dienste und Einrichtungen zur Anspruchserfüllung rechtzeitig und ausreichendend zur Verfügung stehen (§ 1 Abs. 2 SGB I). Kreuzen Sie bitte alle richtigen Aussagen an.
- ABei der Förderung durch Zuwendung werden einem freien Anbieter von Sozialleistungsträger einseitig Mittel gewährt, die die Aufgabenerfüllung ermöglichen sollen. Ein Beispiel für eine Förderung freier Anbieter sozialer Dienstleistungen durch Zuwendungen ist z. B., dass der Ortcaritasverband jährlich 200.000€ von der Kommune um eine Beratungsstelle zu betreiben.
- BBei der Beauftragung Leistungsträger handelt es sich im Vergleich zur Zuwendungsförderung um eine gegenseitige Verpflichtung. Der Leistungsträger beauftragt freien Anbieter unmittelbar mit Leistungserbringung. Z. B. kauft die Bundesagentur für Arbeit bei einem freien Anbieter 30 Maßnahmenplätze für die Arbeitsaktivierung und berufliche Eingliederung im Bezirk X ein, anstatt diese Leistungen selbst zu erbringen.
- CBei der Leistungserbringung im sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis besteht ähnlich zur Zuwendungsförderung eine einseitige Verpflichtung des Leistungsträgers gegenüber dem freien Leistungsanbieter erhalten eine Vergütung unabhängig davon, ob Ihre Dienstleistungen nachgefragt werden.
22Bitte kreuzen Sie ALLE inhaltlich korrekten Aussagen an.
- APrivat-gewerbliche Anbieter sind im Vergleich zu frei-gemeinnützigen Anbietern nicht von der Ertragssteuer befreit.
- BPrivat-gewerbliche Anbieter werden in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht durch das Gemeinnützigkeitsrecht eingeschränkt.
- CSachziele haben stets den höchsten Stellenwert bei privat-gewerblichen Anbietern Sozialer Dienstleistungen.
- DPrivat-gewerbliche Anbieter Sozialer Dienstleistungen dürfen genau wie Soziale Nonprofit Organisationen ihre Gewinne nicht an Anteilseigner und Mitglieder ausschütten.
23Bitte kreuzen Sie ALLE inhaltlich korrekten Aussagen an.
- ADer Anteil öffentlicher Einrichtungen an allen Einrichtungen in im Bereich ambulanter Pflege in Deutschland ist sehr gering.
- BIm Krankenhausbereich sind die meisten Beschäftigten in öffentlichen Einrichtungen beschäftigt.
- CPrivat-Gewerbliche Anbieter dominieren mit 64,0 % an allen Einrichtungen den Bereich Kindertagesstätten in Deutschland.
24Die 6 Wohlfahrtsverbände richten ihr Handeln an unterschiedlichen Überzeugungen und Werten aus. Ordnen Sie den Symbolen in der folgenden Tabelle jeweils den korrekten Namen des Wohlfahrtverbandes und die inhaltlich best-passendsten Werte zu. Tragen Sie die jeweiligen Zahlen ein.
1 - politische Überzeugungen
2 - Humanitäre Werte
3 - für die katholische Wohlfahrtspflege
4 - für die jüdische Wohlfahrtspflege
5 - für die evangelische Wohlfahrtspflege
6 - Humanitäre Werte
7 - Arbeiterwohlfahrt
8 - Paritätischer Wohlfahrtsverband
9 - Caritas
10 - Diakonie
11 - Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
12 - Deutsches Rotes Kreuz- A1
- B2
- C6
- D3
- E5
- F4
- G7
- H8
- I12
- J9
- K10
- L11
25Ergänzen Sie die Lücken im folgenden Text durch das Einfügen der Zahlen zu den folgenden Begriffen.
1 - Mitgliederorganisationen
2 - Landes- und Kommunalebene
3 - förderalistisch
4 - eigenständigen Organisationen
5 - Kreisgeschäftsstellen
6 - einen gesamtdeutschen Verband
7 - 15 Landesverbände
Die sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sind [blank_start]3[blank_end] strukturiert, d.h. sie sind auf [blank_start]2[blank_end] überwiegend selbstständig gegliedert und auch ihre [blank_start]1[blank_end] sind überwiegend rechtlich selbstständig. Z. B. sind dem Paritätischen Wohlfahrtsverband 10.000 [blank_start]4[blank_end] im Sozial- und Gesundheitswesen zuzuordnen. Sie werden untersützt und repräsentiert durch 280 [blank_start]5[blank_end], [blank_start]7[blank_end] und [blank_start]6[blank_end].- A3
- B2
- C1
- D4
- E6
- F7
- G5
26Frei-gemeinnützige Anbieter müssen Gemeinnützigkeit als steuerrechtlicher Tatbestand (§ 51 AO ff.) erfüllen. Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden? Ergänzen Sie bitte die Lücken im folgenden Text.
1 - selbstlos
2 - ausschließlich
3 - Zweck
4 - unmittelbar
Der [blank_start]3[blank_end] muss gemäß §52-54 AO gemeinnützig, mildttätig oder kirchlich sein.
Die Organisation muss gemäß §52 Abs. 1. AO; und § 55 AO das Gemeinwohl [blank_start]1[blank_end] fördern, d. h. es dürfen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden.
Es soll gemäß §56 AO [blank_start]2[blank_end] der steuerbegünstigte, satzungsgemäße, kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zweck verfolgt werden.
Der kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zweck Organisation wird von der Organisation [blank_start]4[blank_end] selbst verfolgt (§57 AO).- A3
- B1
- C2
- D4
27Ordnen Sie die folgenden Charakteristika entweder frei-gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Anbietern Sozialer Dienstleistungen zu. Tragen Sie die Zahlen entsprechend in die Tabelle ein.
1 - Keine Gewinnausschüttung an Mitglieder und Eigentümer
2 - Gewinne müssen dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden
3 - Direkte steuerliche Begünstigung (Körperschafts- und Gewerbesteuer)
4 - Dominanz von Formalzielen
5 - Werden in Ihrer wirtschaftlichen Betätigung nicht durch das Gemeinnützigkeitsrecht eingeschränkt
6 - Privatisierung von Gewinnen ist möglich
7 - Indirekte steuerliche Begünstigung durch die Berücksichtigung von Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche und Vorstände
8 - Teilweise privilegierte Stellung gegenüber anderen freien Anbietern (z. B. Förderung in der freien Jugendhilfe §74 SGB VIII)
9 - Dominanz von Sachzielen, z. b. Erfüllung eines gemeinnützigen Zwecks- A1
- B2
- C3
- D7
- E8
- F9
- G4
- H5
- I6
28In der Veranstaltung MS-4.2 wurden verschiedene ökonomische Theorien thematisiert, die die Existenz von Non-Profit Organisationen zu erklären versuchen. Ordnen Sie den folgenden Aussagen jeweils die inhaltlich best-passendste Theorie aus der Veranstaltung zu. Tragen Sie die jeweilige Theorie in die rechte Spalte ein.
1 - Theorie des Staatsversagens
2 - Theorie des Marktversagens
3 - Theorie der Konsumentenkontrolle
4 - Theorie des Unternehmertums
5 - Theorie des Kontraktversages- A5
- B4
- C3
- D2
- E1
29Welche der folgenden Aussagen beschreiben die Trittbrettfahrerproblematik nach Burton A. Weisbrod (1977) korrekt? Bitte kreuzen Sie ALLE inhaltlich richtigen Aussagen an.
- ADie fehlende Bereitschaft der Individuen einen Preis für ein öffentliches Gut zu entrichten wird in der Ökonomie als „Trittbrettfahrerverhalten“ bezeichnet.
- BMarktversagen tritt auf Grund der Trittbrettfahrerproblematik bei der Bereitstellung öffentlicher bzw. kollektiver Güter auf.
- CMarktversagen tritt auf Grund der Trittbrettfahrerproblematik bei der Nutzung von privaten Gütern auf.
30Welche Aussagen treffen auf „Meritorisches Güter“ nach Richard A. Musgarve zu? Kreuzen Sie ALLE inhaltlich korrekten Aussagen an.
- AAusbildungs-, Gesundheits- und Kulturwesen sind Beispiele für meritorische Güter.
- BMeritorische Güter sind privates Gut, das durch den Staat (bzw. durch staatliche Subventionen) bereitgestellt wird.
- CMeritorische Güter sind öffentliches Güter, welche durch den Staat bereitgestellt werden.
- DDie Förderung meritorischer Güter wird als Meritorisierung bezeichnet.
Information
- Description
- Quiz on Onlinequiz zu MS-4.2 kapitel II, created by Deborah Büscher on 28/01/2020.
- Author
- Deborah Büscher
- Language
- Deutsch
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