Fichas
I. Zu den Begriffen Verfassung und Verfassungsrecht
Fichas del conjunto (5)
- 1I. Zu den Begriffen Verfassung und VerfassungsrechtVerfassungsrecht ist ein Komplex von Rechtsvorschriften.
Das Verfassungsrecht hat besondere Merkmale.
Durch diese Merkmale unterscheidet es sich von der übrigen Rechtsordnung. - 21. Verfassungsrecht im formellen SinnDie besonderen Merkmale des Verfassungsrecht bestehen in formeller und materieller Hinsicht. Deshalb differenziert man auch zwischen
- Verfassung im formellen Sinn und
- Verfassung im materiellen Sinn - 31. Verfassungsrecht im formellen Sinnformelle Merkmale des Verfassungsrechts:
besondere Gesetzgebungsverfahren -> im Vergleich zur "einfachen Gesetzgebung" ein erschwertes Verfahren in dem das Verfassungsrecht erlassen und abgeändert wird. Die Regeln der Abänderbarkeit legt die Verfassung selbst fest. - 41. Verfassungsrecht im formellen SinnDie Abänderbarkeit ist bei den einzelnen Verfassungen unterschiedlich. Die österreichische Bundesverfassung ist im Vergleich eine relativ leicht abänderbare Verfassung und daher flexibel.
Erleichtert wird die Flexibilität des österreichischen Verfassungsrecht durch die Möglichkeit von Verfassungsrecht außerhalb des B-VG. - 51. Verfassungsrecht im formellen SinnArtikel 44 B-VG
Eine Änderung des österreichischen Bundesverfassungsrechts bedarf:
a. einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der Stimmen im NR (Konsensquorum), wobei die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss (Präsenzquorum), sowie
b. der ausdrücklichen Bezeichnung als "Verfassungsgesetz" bzw. "Verfassungsbestimmung".
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- (Verfassungsrecht und Allgemeine Staatslehre ) Rechtswissenschaften Fichas sobre I. Zu den Begriffen Verfassung und Verfassungsrecht , creado por Sabrina Nistelberger el 17/09/2019.
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