Fichas
Öffentliches Recht - Kapitel 1
Fichas del conjunto (17)
- 1(1) "Gesellschaft" sind Menschen insgesamt, so wie sie zusammenleben.Ja
- 2(2) "Normen sind Sollenssätze, mit denen ein Mensch von einem anderen Menschen ein bestimmtes Verhalten verlangt ("du sollst...")Ja
- 3(3) Ob das Nichtbefolgen einer Norm eine Sanktion nach sich zieht, hat für den Begriff "Norm" keine Bedeutung.Nein
- 44) Eine "Norm" kann auf verschiedene Weise durchgesetzt (sanktioniert) werden: mit psychischen Mitteln, mit Belohnungen, mit körperlicher Gewalt.Ja
- 55) Die "Soziologie" befasst sich mit den in der Gesellschaft bestehenden Normen, daher kann man die Soziologie auch als, "Rechtswissenschaft" bezeichnen.Nein
- 66) Der Begriff "Staat" wird durch drei "Staatselemente", nämlich "Staatsgebiet", "Staatsvolk" und "Staatsgewalt" definiert.Ja
- 77) Der Staat ist eine Organisation, die für sich das "Gewaltmonopol" beansprucht.Ja
- 88) Unter "Gewaltmonopol" des Staates versteht man den Anspruch des Staates, allein physische und psychische Gewalt ausüben zu dürfen.Nein
- 99) Der Staat verbietet allen Menschen auf seinem Staatsgebiet die Anwendung körperlicher Gewalt gegen andere Menschen (="Gewaltverbot").Ja
- 1010) "Normen" sind ein Phänomen des Staates, "Rechtsnormen" sind ein Phänomen der Gesellschaft.Nein
- 1111) Eine "Rechtsnorm" ist eine verbindliche Anordnung des Staates, die er gegebenenfalls mit körperlicher Gewalt durchsetzt.Ja
- 1212) Im Sinne des Rechtspositivismus erzeugt der Staat das "Recht".Ja
- 1313) Auch die Zehn Gebote sind "Rechtsnormen".Nein
- 1414) "Positives Recht", "Gottesrecht", "Naturrecht", "Vernunftrecht" sind verschiedene Begriffe für eine einheitliche alles umfassende Rechtsordnung.Nein
- 1515) "Positives Recht" kommt von "ius positum" und meint, dass das Recht immer einem guten Zweck zu dienen hat.Nein
- 1616) "Recht" ist mit "Gerechtigkeit" gleichzusetzen. Die Vorstellung von Gerechtigkeit als Inbegriff des Rechts stammt zwar aus dem Naturrecht, aber auch der positivistische Rechtsstaat kennt nur "gerechte" Rechtsformen.Nein
- 17—
Información
- Descripción
- 1. Klausur Öffentliches Recht JKU Linz Ja/Nein Fragen
- Creado por
- Laura Hackl
- Visitas
- 64
- Etiquetas
- Valoración