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4.0

Carla95 Geschichte Abitur Alemán 1 página

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Föderalismus und Gewaltenteilung

Föderalismus: "Vielfalt in der Einheit"

F. ist ein Ordnungsprinzip, das auf weitgehender Unabhängigkeit einzelner Einheiten beruht, die zusammen aber ein Ganzes bilden (z. B. mehrere Länder, Provinzen einen Staat; mehrere Vereine einen Verband etc.).

F. stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, und zwar so, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind.

--> Föderalismus ist seit dem späten MA in dt. Geschichte verankert

Beweis hierfür: Struktur des Hl. röm. Reichs dt. Nation während früher NZ

Hl. röm. Reichs dt. Nation

Deutschland war weder geographische noch politische Einheit/Nation

--> Flickenteppich von Staaten, Fürstentümern, Reichsstädten..

Alle Zusammen: Hl. röm. Reichs dt. Nation

Spitze: Kaiser

Teilte Macht mit den Reichsständen [(Kur)Fürsten, Städte) (Kurfürsten sind Fürsten, die zur Wahl des dt. Königs berechtigt waren)

--> auf Reichstagen vertreten

Kaiser hatte quasi keine Macht, etwas selbstständig zu entscheiden

1495: Reichsreform:

- Stärkung der Zentralgewalt

- größere Rechtssicherheit

- ewiger Landfriede (Verbot von Machtkämpfen zwischen Landesherren)

- Einführung des "gemeinen Pfennigs" als Reichssteuer

--> Umgestaltung der Reichsverfassung

Kaiser und Reichsstände bildeten gemeinsam die Reichsgewalt

(Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen)

Reichstag

Reichstag = Bedeutendstes Ergebnis der Reichsreform

Oberste Recht- und Verfassungsinstituion

Wichtigster Ort rechtspolitischer Entscheidungen

Gesandte ersetzen Zunehmend Reichsstände und Kaiser --> Gesandtenkongress

Ab 1663: Immerwährender Reichstag in Regensburg

Vertreter auf Reichstagen in 3 Kollegien organisiert:

- Kurfürstenrat: Unter Vorsitz des Reichskanzlers (Kurfürst von Mainz) , Kurfürsten (7-9 stück)

- Reichsfürstenrat: Übrige Reichsfürsten (ca 100 Stimmen)

- Reichsstädte: repräsentierte ca 50 Reichsstädte

Kollegien berieten getrennt, fassten getrennt Beschlüsse

Reichskanzler versuchte dann, Einigung zwischen 3 Kollegien herzustellen

--> Konsens: Gesetz

Reichstag kein modernes Parlament, das Bevölkerung repräsentierte

Trotzdem wichtigstes Gremium im Hl. röm. Reich

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Das föderalistische Prinzip der Gewaltenteilung : der Reichstag im Hl. Röm. Reich der frühen Neuzeit
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