Fichas
Körperverletzungsdelikte Definitionen
Fichas del conjunto (35)
- 1Körperliche MisshandlungJede üble & unangemessene Behandlung, die das Wohlbefinden des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt
- 2GesundheitsschädigungDas Hervorrufen, Steigern o. Aufrechterhalten eines nicht nur unerheblichen pathologischen Zustandes
- 3Gift (§ 224 StGB)jeder (anorganischen o organischen) Stoff, der durch chemische o. chemisch-physikalische Wirkung nach seiner Art & der vom Täter eingesetzten Menge generell geeignet ist, ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen
- 4Andere gesundheitsschädliche Stoffe (§ 224 StGB)Substanzen, deren Schädlichkeit auf einer mechanischen, thermischen o. biologisch-physiologischen Wirkung des Stoffes beruht
- 5Beibringung (§ 224 StGB)Einführen des Stoffes in o. das Auftragen auf (hM) den Körper eines anderen, so dass er seine schädigende Wirkung zu entfalten in der Lage ist
- 6Waffe (§ 224 StGB)solche Werkzeuge, die nach Art ihrer Anfertigung allgemein dazu bestimmt & geeignet sind, Menschen auf mechanischem o. chemischem Wege (erheblich) zu verletzen
- 7gefährliches Werkzeug (§ 224 StGB)Jeder Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit & der konkreten Art seiner Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen
- 8Beweglicher Gegenstand (§ 224 StGB)Gegenstände, die durch menschliche Kraft zum Zwecke der Verletzung gegen einen Körper in Bewegung gesetzt werden können
- 9"Mittels" eines Werkzeuges (§ 224 StGB)Mittels des Werkzeugs ist die Körperverletzung begangen, wenn sie gerade „durch“ das Werkzeug & damit unter dessen zweckgerichteter Verwendung durch den Täter verursacht wurde
- 10Hinterlistiger Überfall (§ 224 StGB)Hinterlistig ist ein Überfall, wenn er planmäßig unter Verdeckung der wahren Absichten verübt wird, um dem Angegriffenen die Verteidigung zu erschweren, wofür die bloße Ausnutzung von Überraschung nicht genügt
- 11Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich (§ 224 StGB)Eine gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten unternommene Begehung liegt vor, wenn mindestens zwei Personen bei der Körperverletzung am Tatort gefahrsteigernd zusammenwirken & dem Verletzten unmittelbar gegenüberstehen
- 12Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 StGB)Das Leben gefährdende Behandlung liegt vor, wenn sich die Verletzungshandlung objektiv zur Lebensgefährdung eignet
- 13Verlust einer Fähigkeit (§ 226 StGB)Ein Verlust liegt vor, wenn das Opfer eine der Fähigkeiten im Wesentlichen einbüßt, der Ausfall für längeren Zeitraum besteht & eine Heilung zumindest auf unbestimmte Zeit nicht absehbar ist
- Verneinung, wenn Beseitigung des Defekts durch zumutbaren operativen Eingriff möglich ist - - 14Sehvermögen (§ 226 StGB)Fähigkeit, Gegenstände visuell wahrzunehmen
- 15Gehör (§ 226 StG)Fähigkeit, artikulierte Laute akustisch zu verstehen
- 16Sprechvermögen (§ 226 StGB)Fähigkeit, artikuliert zu reden
- 17Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 StGB)umfasst die Zeugungs-, Gebär- bzw. Empfängnisfähigkeit, nicht aber die Beischlaffähigkeit
- 18Glied (§ 226 StGB)Jeder Körperteil, der eine in sich geschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus hat & nach außen in Erscheinung tritt
- 19Wichtigkeit eines Glieds (§ 226 StGB)Verlust führt zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Körpers & seinen regelmäßigen Verrichtungen
- 20Verlust eines Glieds (§ 226 StGB)Wenn es vom Körper völlig abgetrennt & nicht wieder erfolgreich angefügt wurde
- 21Entstellung (§ 226 StGB)äußere Gesamterscheinung einer Person wird in unästhetischer Weise verunstaltet
- 22Erheblichkeit einer Entstellung (§ 226 StGB)wenn sie in ihrer Bedeutung für den Menschen mit der Beeinträchtigung durch die anderen Folgen des § 226 I StGB vergleichbar ist
- 23Dauerhaftigkeit einer Entstellung (§ 226 StGB)wenn das Aussehen endgültig o. für einen unbestimmt fortwährenden Zeitraum beeinträchtigt ist
- 24Siechtum (§ 226 StGB)chronischer Krankheitszustand von nicht absehbarer Dauer, der den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft zieht & allgemeine Hinfälligkeit zur Folge hat
- 25Lähmung (§ 226 StGB)erhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Bewegungsfähigkeit des Körperteils, die den ganzen Körper in Mitleidenschaft zieht
- 26Geistige Krankheit (§ 226 StGB)beschreibt vor allem, aber nicht nur die Zustände von § 20 StGB & damit krankhafte seelische Störungen
- 27Geistige Behinderung (§ 226 StGB)erhebliche Störungen der Gehirntätigkeit
- 28Beteiligung (Beteiligung an einer Schlägerei; § 231 StGB)Beteiligt ist jeder, der am Tatort anwesend ist & in feindseliger Weise an den Tätlichkeiten teilnimmt
- 29Wehrlosigkeit (Misshandlung von Schutzbefohlenen; § 225 StGB)wenn sie sich gegen den Täter allenfalls stark eingeschränkt zur Wehr setzen kann
- 30Gebrechlichkeit (§ 225 StGB)eine Störung der körperlichen Gesundheit, die ihren Ausdruck in einer erheblichen Einschränkung der Bewegungsfreiheit findet
- 31Krankheit (§ 225 StGB)jeder pathologische Zustand (auch Alkohol- o. Drogenrausch)
- 32Obhut (§ 225 STGB)unmittelbare Pflicht zur körperlichen Beaufsichtigung für eine kürzere Zeit
- 33Quälen (§ 225 StGB)das Verursachen länger dauernder o. sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden
- 34Rohe Misshandlung (§ 225 StGB)wenn sie aus einer gefühllosen, gegen die Leiden des Opfers gleichgültigen Gesinnung erfolgt, die sich in der Beibringung erheblicher Schmerzen o. Leiden manifestiert
- 35Verstümmelung (Verstümmelung weiblicher Genitalien; § 226a StGB)grds. jede mechanische Einwirkung auf den Körper, die zur Zerstörung, zum Verlust o. zu sonstigen substantiellen Beeinträchtigungen eines Organs, eines Körpergliedes o. sonstigen Körperteils hinsichtlich der genannten Genitalien führt
Información
- Descripción
- (Körperverletzungsdelikte) Strafrecht Fichas sobre Körperverletzungsdelikte Definitionen , creado por Hannah Kölle el 16/03/2018.
- Creado por
- Hannah Kölle · mar 2018
- Actualizado
- 16 mar 2018
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