Vereinbarung zwischen Auftraggeber und
Dienstleister aus dem Verkehrsgewerbe
Verkehrsunternehmer sind Kaufleute gemäß
§ 1 HGB und unterliegen somit den
Vorschriften des HGB bei Vertragsgestaltung
fgfdgf
Frachtvertrag HGB §§ 407 fl.
Aufgabe: Durchführung des
Transportes durch einen Frachtführer
(in der Regel vom Spediteur erteilt )
Frachtführer ist verpflichtet das zut
Gut zum befördern und es abzuliefern
Der Absender ist verpflichtet,
die Fracht zu zahlen
Rechtlich: Kosensualvertrag = Zwei Willenerklärungen /
Keine Formvorschrift / Sollte schriftlich geschlossen werden
/ Ausstellung des Frachtbrifes kann verlagt werden
(Beweisurkunde)
§ 408 HGB Frachtbrief(EX)
Speditionsvertrag
HGB §§ 453-466
Aufgabe: Der Spediteur besorgung
oder organisiert den Transporten,
kann aber auch Fremd vergeben
Wird geschlossen zwischen Verkäufer und den Spediteur
Lagervertrag
Lagerung von Gütern
durch einen Lagerhalter
Dienstleistungsverträge
Zusatzverträge über Nebenleistungen bis
hin zu logistischen Gesamtleistungen