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Notes

Art. 104GG - Rechtssicherheit bei Freiheitsentziehnung

Mirco H. SVR/PB Zwischenprüfung English 1 page

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Freiheitsbeschränkungen (Abs. 1)

Nur auf Grund eines "förmlichen Gesetzes und unter Beachtung der forgeschriebenen Form"

kurzfristige Beeinträchtigungen

dienen der Durchsetzung von Maßnahmen

Freiheitsentziehungen (Abs. 2)

Höchster Grundrechtseingriff

zusätzliche Anforderungen MÜSSEN berücksichtigt werden

Richtervorbehalt: Nur Richter entscheidet über Zulässigkeit und Dauer; richterliche Entscheidung MUSS UNVERZÜGLICH herbeigeführt werden

Willkürverbot: Gewahrsamnahme durch Polizei nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung; Nicht länger als Ende des nächsten Tages

Anhörungsgebot: Richter muss Betroffenen vor Entscheidung Gründe der Festnahme mitteilen, vernehmen und anhören

Zeitliche Begrenzung: Bei Strafverfolgung vorläufige Festnahme erlaubt aber Punkt 1 und 2 beachten

Benachrichtigungspflicht: Über Anordnung und Fortdauer der Freiheitsentziehung IST UNVERZÜGLICH ein Angehöriger des Betroffenen zu informieren

VERBOT körperlicher und seelischer Misshandlung

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Zwischenprüfung SVR/PB Note on Art. 104GG - Rechtssicherheit bei Freiheitsentziehnung, created by Mirco H. on 19/04/2016.
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Mirco H.
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