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Notes

1.) Verletzung des Steuergeheimnis Allgemein

H. Hertsein Abgabenordnung - German 1 page

Content of the notes (1)

Page 1

Tenor des §30 AO:

"Durch den besonderen Schutz des Vertrauens in die Amtsverschwiegenheit soll die Bereitschaft zur Offenlegung der steuerlichen Sachverhalte fördern, damit das Steuerverfahren erleichtert und eine gleichmäßige Besteuerung sichergestellt werden kann"

Das Steuergeheimnis wird verletzt, wenn

...ein Amtsträger oder eine ihm gleichgestellte Person

Verhältnisse eine anderen,

die ihm dienstlich bekannt geworden sind,

offenbart, verwertet oder abruft,

ohne dazubefugt zu sein.

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- Abgabenordnung (2.) Steuergeheimnis) Note on 1.) Verletzung des Steuergeheimnis Allgemein, created by H. Hertsein on 18/10/2017.
Created by
H. Hertsein · Oct 2017
Updated
Oct 18, 2017
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