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Grundlagen und Methodenlehre

Mi pu Rewi Alemão 146 flashcards

Flashcards do conjunto (146)

  1. 1Was versteht man unter Recht im objektiven Sinne?Das Recht im objektiven sinn ist die Summe jener Normen, welche das menschliche zusammenleben verbindlich regeln und allenfalls mit staatlicher Zwangsgewalt durchsetzbar sind.
  2. 2Mit was befasst sich die Rechtsdogmatik?Zentrale Disziplin innerhalb der RW. Sie ist darauf gerichtetes geltendes Recht zu erfassen und den Inhalt von Rechtsvorschriften zu ermitteln. Dies geschieht mit rechtswissenschaftlicher Methode und unter Berücksichtigung von Interpretationsregeln.
  3. 3Mit was beschäftigt sich die Rechtsphilosophie?Die Rechtsphilosophie beschäftigt sich mit den philosophischen Grundlagen einer jeder Rechtsordnung.
  4. 4Was wird innerhalb der Rechtstheorie näher behandelt?...ist eine Wissenschaft, die darauf gerichtet ist, allgemeine Strukturprinzipien von Rechtsordnungen herauszuarbeiten und darzustellen.
  5. 5Was wissen Sie über die Rechtsgeschichte?Ist eine Teildisziplin der RW und der Geschichtswissenschaften. Sie ist darauf gerichtet die historische Entwicklung von Rechtsordnungen oder Teilen davon zu ermitteln. Mit ihren Ergebnissen trägt sie auch zum Verständnis von geltenden Recht bei.
  6. 6Was macht die Rechtsvergleichung? Wie kann dieses Gebiet noch genannt werden?Rechtsvergleichung oder Komparatistik, untersucht Rechtsordnungen verschiedener Staaten und Versucht dadurch Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. Hilft wieder beim Verständnis des geltenden Rechtes.
  7. 7Was ist das Ziel der Legistik?Legistik, oder auch Gesetzgebungslehre, hat als Ziel die bessere formale und verständlichere Gestaltung von Gesetzen. Kriterien sind systematische und sprachliche Aspekte, aber auch einheitliche Erscheinungsformen etc.
  8. 8Mit was setzt sich die Rechtspolitik auseinander?Beschäftigt sich mit der Frage, was der Gesetzgeber inhaltlich vorsehen soll. Dazu zählt die Abschätzung von Wirkung und Folgen von rechtspolitischen Gestaltungsmaßnahmen einschließlich deren Kosten.(Rechtsfolgeanalyse)
  9. 9Was wissen Sie über die Rechtssoziologie?Jene beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen des geltenden Rechts mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Benutzt nicht die Rechtsdogmatik sondern die Methoden der empirischen Sozialforschung. Untersucht auch normative Ordnungen wie moralische Gebote, gesellschaftliche Usancen.)
  10. 10Was können Sie über die Rechtsökonomie berichten?Auch Ökonomische Analyse genannt(Law and Economics) analysiert das Recht ausgehend von Verhaltensweisen und Motiven von Menschen als Wirtschaftssubjekte, die aus der Volkswirtschaftstheorie genommen werden.
  11. 11Was sind Sollensanordnungen und wie werden sie durchgesetzt?Sollensanordnungen sind Ge- und Verbote, an welche sich die Normunterworfenen halten müssen. Nötigenfalls werden sie mit behördlicher Zwangsgewalt gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt.
  12. 12Welche Funktion geht vom staatlichen Gewaltmonopol aus?Gewährleistet die Friedenssicherung und die Schutzfunktion der Rechtsordnung.
  13. 13Definieren Sie den Begriff positives Recht. Was unterscheidet es vom Naturrecht?Die in einer Gemeinschaft geltende Rechtsordnung wird als positives Recht bezeichnet. Es wird vom Menschen für Menschen gesetzt. Naturrecht ist nicht vom Menschen gesetzt sondern durch "seine Vernunft" und göttliche Anordnung.
  14. 14Wie unterscheidet sich Sitte und Moral vom Recht im objektiven Sinn?Sitte und Moral fehlt das Charakteristikum, dass es notfalls mit unmittelbarer, staatlich organisierten Zwang durchgesetzt werden kann.
  15. 15Was sind Sitten?Sitten sind allgemein geübte, nach außen erkennbare und rechtlich unbeachtliche Verhaltensweisen bestimmter Gruppen. Bei einem Verstoß folgen keine staatlichen, sondern nur gesellschaftliche Sanktionen.
  16. 16Beschreiben Sie Moral!Das sittliche Empfinden des Einzelnen. Gebote der Moral sind für die innere Einstellung und das eigene Gewissen maßgeblich. Appelle an die Moral gehen an das eigene Gewissen, daher müssen Verletzungen der Moral mit dem eigenen Gewissen vereinbart werden.
  17. 17Wann spricht man von Sitte und wann von Gewohnheitsrecht?Sitten sind Verhaltensweisen ohne Rechtsüberzeugung(opinio usus). Gewohnheitsrecht entsteht durch lang anhaltende, gleichmäßige Anwendung, welche von der Überzeugung getragen werden muss dass die angewandten Regeln recht sein.(opinio iuris)
  18. 18Was für eine Rolle kommt dem Gewohnheitsrecht in Österreich zu?Eine untergeordnete Bedeutung, , weil der Gesetzgeber Gewohnheitsrecht im Laufe der Zeit in Gesetze aufzunehmen pflegt und dieses somit verdrängt.
  19. 19Was ist ein subjektives Recht und wann kann man von einem solchen sprechen?Das objektive Recht(law) gewährt dem Einzelnen auch durchsetzbare Ansprüche, diese Befugnisse heißen subjektive Rechte(right).
  20. 20Nennen Sie eine Definition für Rechtsordnung!Rechtsordnung (auch Rechtssystem genannt) bezeichnet die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.
  21. 21Erklären Sie Zwangsgewalt und Zwangsordnung.Zwangsgewalt wird gegen den Willen eines Betroffenen eingesetzt, wenn jener gegen ein Ge- oder Verbot verstößt. Zwangsordnung ist ein Charakteristikum des Rechtes, im Gegensatz zu normativen Ordnungen wie Sitte und Moral.
  22. 22Was sind Entstehungsquellen des Rechts?Darunter versteht man die von der staatlichen Autorität gesetzten bzw. anerkannten Akte der Rechtserzeugung.
  23. 23Welche Rechtsquellen kennen Sie?Rechterkenntnisquellen und Rechtsentstehungsquellen.
  24. 24Was können Sie zu Gesetzen sagen?Diesen kommt in Österreich überragende Bedeutung zu. Gesetzesrecht wird auch als positives Recht bezeichnet, weil seine Existenz auf menschliche Rechtsetzung zurückzuführen ist.
  25. 25Kann sich eine Person darauf ausreden, das Gesetz, welches er gebrochen hat, nicht gekannt zu haben?Nein. § 2 ABGB wird heute dahingehend ausgelegt, dass im BGBl kundgemacht Gesetze für jedermann verbindlich sind, unabhängig davon, ob er von ihnen tatsächlich Kenntnis hat oder nicht. Verschulden bereits wenn Kenntnisnahme zumutbar ist.
  26. 26Was wissen Sie über Staatsverträge?Staatsverträge sind öffentlich-rechtliche Vereinbarungen des Staates mit anderen Völkerrechtssubjekten, also Staaten und Internationalen Organisationen, aber auch damit zusammenhängende einseitig Völkerrechtsgeschäfte wie die Kündigung.
  27. 27Was ist eine Verordnung?Eine Verordnung ist ein Hoheitsakt von einer Verwaltungsbehörde, auf Grundlage eines Gesetzes. Sie richten sich wie Gesetze an einen generellen Adressatenkreis.
  28. 28Was gehört zu den generellen Rechtsquellen?Diese richten sich an die Allgemeinheit oder an einen nach Artmerkmalen bestimmten Adressatenkreis, dazu gehören Gesetze, Verordnungen, Staatsverträge und Gewohnheitsrecht.
  29. 29Erklären Sie individuelle Rechtsquellen!Jene richten sich dagegen an einzelne, individuell bestimmte Personen. Dazu gehören Erkenntnisse von Verwaltungsgerichten und Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts und Bescheide von Verwaltungsbehörden sowie Gerichtsurteile von ordentlichen Gerichten und Verträge zwischen Privatrechtssubjekten.
  30. 30Was sind Erkenntnisquellen?Unter Erkenntnisquellen versteht man jene äußeren Erscheinungsformen, welche es ermöglichen, vom Inhalt des Rechts Kenntnis zu erlangen.
  31. 31Welche Rechtserkenntnisquellen kennen Sie?Bundesgesetzblätter, Landesgesetzblätter und Amtsblatt der EU.
  32. 32Was wird in Bundesgesetzblättern kundgetan?In Bundesgesetzblättern werden insb Bundesgesetze und die von Österreich ratifizierten Staatsverträge kundgemacht.
  33. 33Was wird in Landesgesetzblättern veröffentlicht?Landesgesetze.
  34. 34Was wird im Amtsblatt der EU kundgetan?Verordnungen und Richtlinien der EU.
  35. 35In welche Teile kann man das Amtsblatt der EU unterscheiden?Verbindliche Rechtsakte werden im Teil L (legislatio), Mitteilungen und Bekanntmachungen im Teil C (communicatio) kundgemacht.
  36. 36Wie entsteht Gewohnheitsrecht?Es entsteht durch lang anhaltende, allgemeine, gleichmäßige Anwendung, welche von der Überzeugung getragen werden muss, dass die angewandten Regeln Recht seien. (opino iuris)
  37. 37Wer ist nach der Bundesverfassung dazu berufen, Recht zu schaffen, und wer dazu, dieses anzuwenden?Das Parlament kann Bundesrecht schaffen, während Gerichte und Behörden dieses Recht anwenden. (Gewaltenteilung)
  38. 38Welche Rechtsentstehungsquellen kennen Sie?Gesetze, Staatsverträge, Verordnungen und individuelle Rechtsquellen wie Bescheide und Urteile.
  39. 39Was ist ein Tatbestand?Dieser beschreibt mittels allgemein gehaltener, abstrakter Tatbestandsmerkmale jene Lebenssituation und Fakten, für welche die Rechtsordnung Rechtsfolgen anordnet.
  40. 40Wie sollte ein Tatbestand notwendigerweise formuliert sein?Der Tatbestand eines Rechtsatzes muss notwendigerweise abstrakt sein, weil jener für eine Vielzahl von Fällen einschlägig sein muss.
  41. 41Was bedeutet Rechtsfolge?Wird ein gesetzlicher Tatbestand verwirklicht, führt dies im konkreten Fall zu einem Rechtserwerb, Rechtsverlust, einer Verpflichtung oder sonstigen Änderung des Rechtsverhältnisses, je nach dem was der Gesetzgeber als Konsequenz in der Rechtsvorschrift anordnet.
  42. 42Was ist ein Sachverhalt?Als Sachverhalt bezeichnet man jene konkrete Lebenssituation, auf welche der Rechtssatz angewendet werden soll.
  43. 43Was bedeutet Subsumtion?Beschreibt jenen, bei welchen festgestellt wird, ob ein Sachverhalt die Merkmale eines gesetzlichen Tatbestandes erfüllt.
  44. 44Was ist die Syllogismus? (Subsumtion)Besteht aus einem Obersatz, welcher den Tatbestand darstellt und einem Untersatz, welcher der Sachverhalt ist. Abschließend folgt ein Schlusssatz, dass der Sachverhalt die Tatbestandsmerkmale erfüllt.
  45. 45Ab wann gilt eine Rechtsvorschrift?Eine Rechtsvorschrift erlangt rechtliche Existenz und wird Bestandteil der Rechtsordnung, sobald sie den vorgesehenen Regeln entsprechend beschlossen und im vorgesehenen Kundmachungsorgan veröffentlicht wird.
  46. 46Was versteht man unter Effektivität einer Rechtsnorm?Die Effektivität einer Rechtsnorm ist unabhängig von ihrer Geltung. Unter der Effektivität versteht man das Maß an Rechtsbefolgung durch die Rechtsunterworfenen und die Rechtsdurchsetzung durch die staatlichen Organe.
  47. 47Wie lange gelten Rechtsvorschriften?Unabhängig von ihrer Effektivität, bis zur allfälligen Aufhebung oder Abänderung.
  48. 48Welche Geltungsbereiche kann eine Rechtsvorschrift bestimmen?persönliche, sachliche, örtliche und zeitliche Geltungsbereiche.
  49. 49Nennen Sie Einzelheiten zum persönlichen Geltungsbereich!Hier wird entweder nach Gattungsmerkmalen (generell: die Allgemeinheit oder bestimmte Gruppen-Autofahrer) oder individuell(bestimmte Personen) festgelegt.
  50. 50Nennen Sie Einzelheiten zum örtlichen Geltungsbereich einer Rechtsvorschrift!Der Wirkungsbereich von Bundesgesetzen ist das ganze Bundesgebiet, hingegen Landesgesetze nur das jeweilige Land betreffen.
  51. 51Nennen Sie Einzelheiten zum sachlichen Geltungsbereich einer Rechtsvorschrift!Bestimmt welche Sachverhalte und Verhaltensweisen vom Tatbestand der entsprechenden Rechtsvorschrift erfasst sind.
  52. 52Wie kann der sachliche Geltungsbereich von Gesetzen und Verordungen im Gegensatz zu Urteilen, Entscheidungen und Bescheiden, näher beschrieben werden?Stellen meist auf abstrakt-typisierte Verhaltensweisen ab, während Urteile, Entscheidungen und Bescheide konkret umschriebene Verhaltensweisen enthalten.
  53. 53Nennen Sie Einzelheiten zum zeitlichen Geltungsbereich einer Rechtsvorschrift!Bundesgesetze treten mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und werden verbindlich. Verbindlichkeit und Geltungsbeginn treten somit grundsätzlich gemeinsam auf.
  54. 54Tritt ein Gesetz jedenfalls mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.Grundsätzlich ja, jedoch kann durch die Legisvakanz Geltung und Verbindlichkeit auseinandergehen. Die Verbindlichkeit tritt dann erst zu einem späteren Zeitpunkt ein.
  55. 55Gibt es ein Rückwirkungsverbot?Ja, nämlich im Strafrecht!
  56. 56Was versteht man unter dem Begriff Novelle?Ergänzung oder Nachtrag zu einem bestehenden Gesetz. Rechtsvorschriften dürfen von den sie erlassenden Rechtssetzungsautoritäten grundsätzlich jederzeit geändert werden. Dabei können Gesetze aufgehoben, neu eingefügt oder neu formuliert werden.
  57. 57Erklären Sie das materielle Recht!befasst sich mit der inhaltlichen Ordnung menschlichen Zusammenlebens.
  58. 58Nennen Sie Beispiele für das materielle Recht!Zivil-, Arbeits-, Straf- und Unternehmensrecht sowie das besondere Verwaltungsrecht sind materielle Rechte.
  59. 59Was ist formelles Recht?Inhaltliche Regelungen des materiellen Rechtes müssen notfalls mit staatlichen Zwang durchgesetzt werden. Das formelle Recht legt fest, welche Behörden dabei wie vorzugehen haben. Es dient somit der Verwirklichung des materiellen Rechtes.
  60. 60Was verstehen Sie nun konkret unter dem formellen Recht?Unter formellen Recht versteht man somit jene Rechtsvorschriften, welche Verfahren und Art der Rechtsdurchsetzung vor den staatlichen Behörden festlegt, also wie man zB eine Betriebsanlagengenehmigung bekommt.
  61. 61Wie kann das formelle Recht weiter unterteilt werden?In das Organisationsrecht und das Verfahrensrecht.
  62. 62Nennen Sie Einzelheiten zum Organisationsrecht!Das Organisationsrecht regelt Einrichtung und allgemeine Aufgabenstellung der einzelnen Staatsorgane. ZB legt die JN die Arten der ordentlichen Gerichte, ihre innere Organisation und ihre Zuständigkeit fest.
  63. 63Was wissen Sie über das Verfahrensrecht?Das Verfahrensrecht bestimmt den förmlichen Ablauf des Entscheidungsverfahrens. Geregelt sind Verfahrensparteien, Ermittlungsverfahren, Beweismittel, Entscheidungsformen sowie Rechtsmittel
  64. 64Beschreiben Sie dispositives Recht!Das dispositive (nachgiebiges) Recht weicht der gegenteiligen Parteivereinbarung und lässt somit abweichende privatautonome Rechtsgestaltung zu.
  65. 65Welche Funktionen kommen dem dispositiven Recht zu?- Ergänzugsfunktion, wenn nicht alles geregelt ist.
    - Auslegungsfunktion, wenn sich die Parteien undeutlichen Äußerungen bedienen.
    - Richtigkeitsgewähr, bei Vereinbarung die sittenwidrig sind.
  66. 66Beschreiben Sie zwingendes Recht.Zwingendes Recht kann durch Parteienvereinbarung nicht abgeändert werden und schränkt insofern die Privatautonomie ein. Bei abweichender Vereinbarung ist diese nichtig. (rechtsunwirksam)
  67. 67In welche Bereiche kann zwingendes Recht unterteilt werden?Absolut zwingendes Recht und relativ zwingendes Recht.
  68. 68Beschreiben Sie absolut zwingendes Recht.Erlaubt keinerlei Abweichung, auch nicht zugunsten der Betroffenen.
  69. 69Beschreiben Sie relativ zwingendes Recht.Ist bloß zugunsten einer, nämlich der schutzwürdigen Partei abänderbar, es soll bloß eine Mindestabsicherung stattfinden, sodass Verschlechterungen unzulässig sind.
  70. 70Gibt es einen Unterschied zwischen dispositiven Recht und relativ zwingenden Recht?Ja, dispositives Recht kann zur Gänze aufgehoben werden, relativ zwingendes Recht nur zu Gunsten der schutzwürdigen Partei.
  71. 71Was für ein Problem kann bei der Zuordnung eines Sachverhalts zu einem Tatbestand entstehen?Der Sachverhalt könnte die Tatbestände mehrerer miteinander in Widerspruch stehenden Rechtsvorschriften erfüllen.
  72. 72Was ist zu prüfen, wenn ein Sachverhalt scheinbar auf mehrere Tatbestände zutrifft?Zu prüfen ist, ob ein Normwiderspruch tatsächlich vorliegt, und bejahendenfalls, was die Rechtsfolge dieses Widerspruchs ist. -> Derogation, Anwendungsvorrang bzw kumulativer oder alternativer Anwendung. Weiters kann es auch zur Invalidation kommen.
  73. 73Was wissen Sie über die Derogation?Im Fall der Derogation beseitigt die stärkere Rechtsvorschrift die Geltung der schwächeren.
  74. 74Welche Arten der Derogation kennen Sie?lex specialis, lex posterior bzw. formeller und materieller Derogation.
  75. 75Was bedeutet "lex specialis dergoat legi generali"?Behandeln die widersprüchlichen Normen verschiedene Personenkreise oder verschiedene Regelungsgegenstände(kein deckungsgleicher persönlicher oder sachlicher Geltungsbereich), derogiert die spezielle Regelung die allgemeineren.
  76. 76"lex specialis dergoat legi generali"? Wie wird sie angewendet?Die spezielle Norm beseitigt die Geltung der allgemeineren norm für den Teil, in dem die spezielle Norm gilt.
  77. 77Erklären Sie "lex posterior derogat legi priori"Rechtsvorschriften können grundsätzlich durch nachfolgende Rechtsvorschriften gleicher Art abgeändert oder aufgehoben werden. (vgl § 9 ABGB) Bei Rechtsvorschriften mit demselben persönlichen und sachlichen Geltungsbereich beseitigt die zeitlich jüngere die ältere.
  78. 78Erklären Sie die formelle Derogation!Rechtsvorschriften können selbst explizit die Anordnung enthalten, dass eine bestimmte, namentlich genannten Rechtsvorschrift außer Kraft treten soll, was als formelle Derogation bezeichnet wird.
  79. 79Erklären Sie die materielle Derogation.Eine Rechtsvorschrift kann bestimmte Tatbestände regeln, ohne die ausdrückliche Anordnung zu treffen, dass eine ältere, mit der neuen Regelung unvereinbare Rechtsvorschrift außer Kraft treten soll. Der Rechtsanwender muss im Wege der Interpretation ermitteln, was aufgehoben wurde und was in Geltung geblieben ist.
  80. 80Erklären Sie "lex posterior generalis non derogat legi priori specialis"Im Zweifel derogieren neu erlassene allgemeinere Regelungen bestehenden speziellen Regelungen nicht.
  81. 81Wann findet mit Sicherheit keine Derogation statt?Bei Regelungen mit unterschiedlichen Rang, also zB Bundes- und Landesgesetze, Unionsrecht und nationalem Recht.
  82. 82Wann ist die lex specialis und wann die lex posterior anzuwenden?Die spezielle Regelung derogiert die allgemeinere.
    Die jüngere derogiert die ältere Regelung, wenn sie im selben persönlichen und sachlichen Geltungsbereich sind.
  83. 83Wie kann der Anwendungsvorrang von der Derogation unterschieden werden?Unionsrecht hat allgemein Vorrang vor nationalem Recht. Jedoch bleibt die nationale Regelung in Kraft (zB für Drittstattenangehörige). Bei der Derogation würde jene bewirken, dass die Regelung überhaupt nicht mehr dem Rechtsbestand angehört.
  84. 84Wenn mangels Derogation beide Vorschriften noch dem Rechtsbestand angehören, was für Möglichkeiten gibt es?1. Kumulative Anwendung.
    2. Alternative Anwendung.
  85. 85Was passiert bei der kumulativen Anwendung?Alle Rechtsfolgen der einschlägigen Vorschriften gelangen ohne wechselseitige Einschränkungen zur Anwendungen (Anspruchshäufung). Dies kommt grundsätzlich bloß dann in Betracht, wenn die Rechtsfolgen einander nicht widersprechen.
  86. 86Was passiert bei der alternativen Anwendung?Verfolgen die in Betracht kommenden Ansprüche das gleiche wirtschaftliche Ziele und gewähren sie inhaltsgleiche Ansprüche, kann der Berechtigte zwischen ihnen wählen, durch die Erfüllung des einen Anspruchs erlischt auch der andere (Anspruchskonkurrenz).
  87. 87Was ist Invalidation?Bei Widersprüchen zwischen Rechtsvorschriften unterschiedlichen Ranges kommt es zur Invalidation der Rechtsvorschrift des niedrigeren Ranges. Sie bleiben anwendbar und verbindlich, unterliegen aber der Aufhebung durch den VFGH, wenn sie angefochten werden.
  88. 88Was ist die Hauptaufgabe beim Auslegen einer Rechtsvorschrift?Ihren Sinn zu ermitteln.
  89. 89Sind einzelne Interpretationsmethoden anderen vorgestellt?Nein, jene stehen grundsätzlich gleichrangig nebeneinander, es gibt keinen prinzipiellen Vorrang. -> Kanon der Interpretationsmethoden.
  90. 90Was wird beim Interpretationsvorgang versucht?Es wird versucht, in einem dialektischen Prozess unter Anwendung sämtlicher Interpretationsmethoden die Bedeutung einer Rechtsvorschrift zu ergründen.
  91. 91Welche Interpretationsmethode wird im Privatrecht größere Bedeutung zugesprochen?Im Privatrecht ist es die teleologische Interpretation.
  92. 92Was bildet die Grenze einer jeden Auslegung?Grenze ist der äußerstmögliche Wortsinn, die sog Wortlautgrenze.
  93. 93Muss ein Richter immer zu einem Ergebnis kommen?Ja, er kann sich mit einem mangelhaften Gesetz nicht entschuldigen und sich der Entscheidung enthalten. (sog Verbot des "non liquet")
  94. 94Was bedeutet Rechtsfortbildung?Wird ein Gesetz überschritten und findet das Ergebnis keine Grundlage im Wortlaut, so liegt bereits ergänzende Rechtsfortbildung vor- -> Lückenfüllung oder teleologische Reduktion des Gesetzestextes.
  95. 95Was ist ein Redaktionsversehen?Hier stimmt die Formulierung des Gesetzes durch einen Fehler in der technischen Ausarbeitung nachweislich nicht mit dem zugrunde liegenden gesetzgeberischen Willen überein. Hier darf die Vorschrift im Ganzen gegen ihren eindeutigen Wortsinn verstanden werden.
  96. 96Was passiert bei der Wortauslegung / grammatikalische Interpretation?Ausgangspunkt jeder Auslegung ist der Wortlaut, es ist zu ermitteln, welche Bedeutung einem Wort zukommt.
  97. 97Was ist häufig nicht klar bei der Wortauslegung?Oft macht das Wortverständnis Probleme, welcher Ausdruck wird genommen, der alltägliche, ein fachlich einschlägiger oder der juristische Sprachgebrauch.
  98. 98Was ist die Legaldefinition?Die entsprechende Bedeutung eines Ausdruckes kann auch vom Gesetzgeber selbst mittels Legaldefinition festgelegt werden.
  99. 99Was passiert wenn es keine Legaldefinition für ein Wort gibt?Fehlt eine gesetzliche Begriffsbestimmung, ist im Zweifel vom üblichen Verständnis des Ausdrucks auszugehen.
  100. 100Was ist der Begriffskern?Der Wortkern ist die restriktive einschränkende Interpretation eines Wortes und ist meist unbestritten.
  101. 101Was ist der Begriffshof?Ist die extensive ausgedehnte Interpretation eines Wortes, daher die Randbereiche jenes.
  102. 102Was darf bei der extensiven ausgedehnte Interpretation auf keinen Fall passieren?Auch mittels extensiver Auslegung darf mit den Interpretationsmethoden der äußerst mögliche Wortsinn nicht überschritten werden.
  103. 103Was passiert bei der systematischen Interpretation?Anhand der gesamten Rechtsordnung soll jenes Begriffsverständnis gewählt werden, welches sich möglichst widerspruchsfrei in das Gesamtsystem einfügt und welches einzelnen Bestimmungen nicht jeden Anwendungsbereich nimmt.
  104. 104Was ist die Auslegung im Lichte des Postulats?Ist die Einheit der Rechtsordnung, die es gebietet, Wertungswidersprüche innerhalb der Gesamtsrechtsordnung zu vermeiden.
  105. 105Beschreiben sie das Auslegungsprinzip der Einheit der Rechtssprache.Nach jener ist davon auszugehen, dass in der Rechtssprache geprägte Begriffe im Zweifel die gleiche Bedeutung haben.
  106. 106Welche weiteren Prämissen (Stufenbau der Rechtsordnung) sind innerhalb der systematischen Interpretation noch zu beachten?- Verfassungskonforme Auslegung.
    - Unionskonforme (insbesondere richtlinienkonforme) Auslegung.
  107. 107Was wissen Sie bzgl. der Verfassungskonformen Auslegung?Bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten ist jene zu wählen, welche mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht, bzw. sind jene auszuschließen, die mit dem Verfassungsrecht nicht vereinbar sind.
  108. 108Was wissen sie zur Unionskonformen (insbesondere richtlinienkonforme) Auslegung?Mehrdeutige Bestimmungen des nationalen Rechts sind möglichst so auszulegen, dass sie mit den umzusetzenden Vorgaben einer Richtlinie in Einklang stehen und die größtmögliche Wirksamkeit der einer Richtlinie immanenten Zielsetzung gewährleisten. -> Effet utile-Prinzip
  109. 109Was wissen sie bzgl. der historischen Interpretation?Diese dient der Erforschung des subjektiven Willens(daher auch subjektive Auslegung genannt) und der Absicht des Gesetzgebers.
  110. 110Wo kann dieser subjektive Wille im Zuge der historischen Interpretation nachgeforscht werden?In den Gesetzesmaterialien.
  111. 111Was können Gesetzesmaterialien sein?Erläuterungen zur Regierungsvorlage, Ausschuss- und Kommissionsberichte, stenographische Protokolle des Nationalrats.
  112. 112Was ist die Lex-Lata-Grenze?Jene Bedeutung des Gesetzes, welche sowohl dem Wortlaut, und der Gesetzessystematik als auch der offenkundigen Absicht des Gesetzgebers entspricht, ist jedenfalls maßgeblich.
  113. 113Wann tritt die historische Interpretation in den Hintergrund?Ging der Gesetzgeber von bestimmten wirtschaftlichen und sozialen Umständen aus, welche nun nicht mehr gegeben sind, tritt wiederum eine am telos (Zweck) der Norm orientierte Interpretation in den Vordergrund. ->je älter desto mehr am telos.
  114. 114Was wissen Sie über die teleologische Interpretation?Diese versucht, den eigentlichen Zweck der Norm, die angestrebte Lösungen und das dahinterliegende Ziel zu ergründen.
  115. 115Um was handelt es sich bei der teleologischen Interpretation?Hiebei handelt es sich mitunter um ein Weiter- bzw. Zuendedenken der gesetzlichen Regelung, wobei jedoch die Grenzen zur Rechtsschöpfung nicht überschritten werden dürfen. -> kein subjektiv gewünschter Sinn oder gewollte Zwecksvorstellung.
  116. 116Welche Vertreter stehen der teleologischen Interpretation eher skeptisch ggü?Jene es öffentlichen Rechts, weil jene eine restriktive Handhabung pflegen.
  117. 117Worauf lässt sich diese Haltung schließen?Diese Haltung ist insbesondere auf die in ausgeprägter Rechtssicherheit, der grundsätzlichen Konzeption der Grundrechte als Abwehrrechte ggn den Staat und der genauen Determinierung des staatlichen Handels zum Schutz der Freiheit der Bürger(Legalitätsprinzip) liegenden Zwecke des öffentlichen Rechts zurückzuführen.
  118. 118Wann kommt Analogie zum Einsatz?Bleibt ein Auslegungsversuch erfolglos, weil ein Sachverhalt auch unter Ausschöpfung sämtlicher Interpretationsmethoden nicht unter die Tatbestandsmerkmale einer Rechtsvorschrift subsumierbar ist, kommt allenfalls noch Analogie in Betracht.
  119. 119Was muss bei der Analogie vorab geprüft werden?Es muss geprüft werden ob eine Rechtslücke vorliegt. Entweder besteht die Gesetzeslücke absichtlich, oder es gibt eine nicht geplante Gesetzeslücke.
  120. 120Was ist die Voraussetzung für Analogie?Das Vorliegen einer Gesetzeslücke ( einer planwidrigen Unvollständigkeit des Rechts) ist somit Voraussetzung für eine Analogie.
  121. 121Wo herrscht ein Analogieverbot?Im Bereich des Strafrechts gilt überhaupt ein Analogieverbot zum Nachteil des Beschuldigten. ( nullum crimen sine lege)
  122. 122Was gilt in der Analogie, wie auch in der teleologischen Interpretation?Auch hier gilt, dass die subjektive Meinung des Rechtsanwenders, das Gesetz sei unvollständig, nicht maßgeblich sein kann.
  123. 123Wann kann man von einer Gesetzeslücke ausgehen?Eine Gesetzeslücke ist dann anzunehmen, wenn der Gesetzgeber, gemessen an seinen eigenen Wertungen, seinem eigenen Maßstab und unter Heranziehung der gesamten Rechtsordnung den ungeregelten Sachverhalt konsequenterweise hätte regeln müssen.
  124. 124Erklären Sie Ausschluss der Analogie mangelns Vorliegen einer Gesetzeslücke.Hat der Gesetzgeber hingegen bewusst eine bestimmte Regelung getroffen und sie nicht auf den ungeregelten Sachverhalt erstreckt, ist im Umkehrschluss (argumentum e contrario) davon auszugehen, dass die Rechtsfolgen der Norm gerade nicht auf den Sachverhalt Anwendung finden sollen.
  125. 125Wann spricht man von einer nachträglichen Lücke?Eine Gesetzeslücke kann auch erst nach Erlassung eines Gesetzes auftreten, etwas wenn sich im Laufe der Zeit durch den technischen Fortschritt Sachverhaltskonstellationen ergeben, an welche der Gesetzgeber seinerzeit noch gar nicht denken konnte.
  126. 126Welche Rechtsvorschriften kommen bei der Analogie infrage?Jene müssen allerdings tatbestandsmäßig einen wertungsmäßig im Wesentlichen ähnlichen Sachverhalt im Vergleich zum ungeregelten Sachverhalt umschreiben, um die Rechtsfolgen der Norm auf diesen ungeregelten Sachverhalt zu erstrecken.
  127. 127Was wissen Sie zur Gesetzesanalogie?Hier wir die Rechtsfolge einer einzigen, bestimmten Rechtsvorschrift auf den vom Wortlaut des Tatbestandes nicht erfassten, somit gesetzlich ungeregelten Sachverhalt angewendet.
  128. 128Unterfälle der Gesetzesanalogie sind die Größenschlüsse. Erklären sie jene.Beim argumentum a minori ad maius wird vom Kleineren auf das Größere geschlossen. Hiebei wird die Rechtsfolge einer Norm auf einen nicht geregelten Sachverhalt erstreckt, für welchen die Zweckvorstellung der Norm noch viel eher zutrifft.
  129. 129Beschreiben Sie argumentum a maiori ad minus.Hier wird vom Größeren auf das Kleinere geschlossen. Sind nach dem Gesetz wesentlich "gewichtigere" Dinge erlaubt, so muss die erst recht für weniger Eingreifendes gelten.
  130. 130Was ist die Rechtsanalogie?Aus einer Vielzahl von gleichgelagerten Rechtsvorschriften wird ein verallgemeinerungsfähiger Grundsatz abgeleitet, welcher auf den nicht geregelten Sachverhalt angewendet wird.
  131. 131Was wissen Sie zu natürlichen Rechtsgrundsätzen?Dabei handelt es sich um die allgemeinsten Wertvorstellungen(elementare Bausteine) auf welchen die Rechtsordnung gründet. Deren Heranziehung zu Analogiezwecken kommt als ultimo ratio in Betracht, wenn sowohl Gesetzes- als auch Rechtsanalogie nicht zum Erfolg führen.
  132. 132Was beschreibt die teleologische Reduktion?Die telelogische Reduktion, als das Gegenstück zur Analogie ist von Bedeutung, wenn der Gesetzgeber ungewollt und systemwidrig überschießende Regelungen trifft(also zu viel anstatt zu wenig(wie bei der Analogie) regelt).
  133. 133Was ist die authentische Interpretation?Dabei handelt es sich nicht um eine Interpretationsmethode im oben erläuterten Sinn, der Gesetzgeber erklärt vielmehr mit einem neuen Gesetz rückwirkend, wie ein früher ergangenes Gesetz zu verstehen ist. Es erfolgt durch diese neue Gesetz keine Derogation des alten.
  134. 134Warum wird von der authentischen Interpretation selten Gebrauch gemacht?Aufgrund der Vertrauensschutzproblematik. Die authentische Interpretation kann einer "versteckten Rückwirkung" gleichkommen.
  135. 135Besteht ein rechtstheoretischer Unterschied zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht?Nach heutiger Ansicht nicht, ein Gesetz ist ein Gesetz.
  136. 136Abgrenzungstheorien: Erklären sie die Interessentheorie.Geht auf römische Recht zurück - ordnet Rechtsvorschriften, welche den Interessen der Allgemeinheit dienen, dem öffentlichen Recht zu, jene die dem Einzelnen dienen dem Privatrecht. (Maßgeblichkeit der Interessenslage). Häufig verfolgen Rechtsvorschriften aber beides.
  137. 137Abgrenzungstheorien: Erklären sie die Subjektionstheorie.Sieht als Charakteristikum des öffentlichen R die Über- und Unterordnung der beteiligten, während im PR Gleichordnung bestehe. Auch diese Einteilung schwer -> Eltern Kinder bzw. Verträge zwischen Bundesländern.
  138. 138Abgrenzungstheorien: Erläutern sie die Subjektstheorie.Erachtet als Qualifikation für das öffentliche Recht als maßgeblich, ob an einem Rechtsverhältnis zumindest ein mit Hoheitsgewalt ausgestattetes Rechtssubjekt beteiligt ist, welches diese imperium auch ausübt.
  139. 139Behördenzuständigkeit: Was kann ein Gesetz tun, um erkennen zu lassen, welche Behörde zuständig ist?Grundsätzlich kann ein Gesetz selbst anordnen, von welchen Behörden (Gerichte oder Verwaltungsbehörde) es vollzogen werden soll. (Vollzugsklausel)
  140. 140Behördenzuständigkeit: Wenn ein Gesetz keine Vollzugsklausel beinhaltet, was kann getan werden?Mit Hilfe der Theorien werden Abgrenzungen getroffen.
  141. 141Wie kann man eine öffentlich-rechtliche Vorschrift abgrenzen?Wenn sie erkennbar allein dem öffentlichen Interesse dient, einseitige Entscheidungsbefugnisse von Staatsorganen vorsieht, die freie Dispositionsbefugnis von Privaten beschränkt, zwingendes Recht darstellt und ein über- Unterordnungsverhältnis erkennbar ist.
  142. 142Wie kann man Privatrecht abgrenzen?Ein vorgesehener Ausgleich von privaten Interessen, Entscheidungsfreiheit, dispositives Recht und gleichrangige Verhältnisse sprechen für die Einordnung als privatrechtliche Bestimmung.
  143. 143Was können gemäß Art 94 B-VG Behörden sein?Entweder Gerichts- oder Verwaltungsbehörden, im Sinne der Gewaltentrennung.
  144. 144Was sind Richter?Richter, sowohl von ordentlichen als auch Verwaltungsgerichte, sind im Gegensatz zu Verwaltungsbeamten grundsätzlich unabsetzbar, unversetzbar und unterliegen keinen Weisungen.
  145. 145Haftung für schädigendes Verhalten: Was besagt das Amtshaftungsgesetz (AHG)?Fügt ein Organ des Staates in Vollziehung der Gesetze( also bei öffentlich-rechtlichen aufgaben in Ausübung ihrer Hoheitsgewalt) jemanden einen Schaden zu, gilt das besondere Schadenersatzrecht des Amtshaftungsgesetz.
  146. 146Gesetzgebungskompetenz: Wer hat die Kompetenz für privatrechtliche Angelegenheiten?Art 10 Abs 1 Z6 B-VG weist im Rahme der Kompetenzverteilung die privatrechtlichen Angelegenheiten in Gesetzgebung und Vollziehung dem Bund zu. Das ABGB ist daher ein Bundesgesetz, die ordentlichen Gerichte sind Organe des Bundes.

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Rewi FlashCards sobre Grundlagen und Methodenlehre, criado por Mi pu em 08-09-2017.
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Mi pu
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